Lkw zulassung
welche vorraussetzungen muss man erfüllen das man die lkw zulassung bekommt
Hallo
Das sagt dir deine Prüfstelle (Tüv/Dekra etc...) wo du das abnehmen lassen willst, denn es ist bei jeden Auto unterschiedlich
Gruss HoAcc
Suchfunktion (oben rechts nutzen,da waren schon viele Fragen und Antworten zu diesem Thema.
irgendwie wird das echt alle 2 tage gefragt, aber ok.
auf ein neues.
nicht das fahrzeug ist ausschlaggebend für die besteuerung als lkw, sondern die nutzung. das finanzamt entscheidet immer nach der nutzung über die besteuerung.
erfüllst du die voraussetzungen, damit das fahrzeug weiter als lkw anerkannt wird ?
auf den halter angemeldetes gewerbe
ausschließlich rein gewerbliche nutzung (nachweis durch fahrtenbuch) KEINE PRIVATE NUTZUNG !
änderung der bauart von pkw auf lkw durch entsprechende umbauten und abnahme durch einen sachverständigen
Man muß ein LKW sein.
aber weißt ja wie das ist.
jeder hinz und kunz denkt, dass er seinen geländewagen, transporter, kombi oder sonstige dreckige dieselstinker als lkw zulassen kann, um so die fällige steuer zu drücken.
ist leider ein weit verbreiteter irrglaube, dass dies einfach geht.
und dann meckern die gegen das finanzamt, dass nach der nutzung des fahrzeugs die steuer festlegt.
... jaja - die deutsche Sprache "is' aller Laster Anfang" ^^
Also, alles Quark. Ein Fahrzeug darf nicht mehr als 3 Sitze mit 3-Punkt gurt haben und der Laderaum muss durch eine Ladebordwand vom Fahrgastraum getrennt sein. Dann ist es ein LKW ob privat oder gewerblich genutzt. Ich bin Geschäftsfrau und weiß das aus Erfahrung (Transportunternehmerin). Auch wenn ich ein Fahrzeug nur gewerblich zum Pakettransport nutze bekomme ich vom Finanzamt keine LKW-Genehmigung solange das Fahrzeug mehr wie 3 Sitze mit 3-Punktgurt hat. Sowie ich die reine theoretische Möglichkeit habe Leute zu befördern ist es niemals ein LKW laut Finanzamt. Das besondere war mein Hyundai H1 (Bj. 2009). Er wurde mit LKW-Zulassung verkauft und musste als solcher angemeldet werden, was ich auch tat. Dieses Fahrzeug hatte eine separate Ladebordwand aber auch eine Rückbank mit 3 Gurten und vorne 3 Sitze mit je 2 Gurten und einem Beckengurt und obwohl ich das Fahrzeug nur gewerblich nutzen wollte, hat das Finanzamt mir erklärt, das der Wagen trotz offizieller LKW-Papiere und LKW-Zulassung steuerlich ein PKW ist (ungefähr 500 Euro statt 250). Versicherungstechnisch ist ein LKW im Jahr aber 3 mal so teuer wie ein PKW, sodass ich beim TÜV mein Papiere gegen ca. 45 Euro Gebühr in einen PKW umschreiben ließ und nun gerne die doppelte KFZ-Steuer zahle aber versicherungstechnisch nur ca. ein Drittel (bei mir 800 Euro jährlich statt 2200 Euro). Keine Versicherung in Deutschland versichert einen LKW für 30 oder 35 Prozent. Es sind in der Regel 100 Prozent oder mehr. Ich spare mit meinem Hyundai H1 als PKW 1400 Euro Versicherungsprämie im Jahr und zahle dafür einmal jährlich 250 Euro mehr Steuern. Warum sind so viele scharf darauf aus Ihrem Auto einen LKW zu machen.
Die Klassifizierung und Regeln im Steuerrecht ob LKW- oder PKW-Einstufung unterliegt jedem Finanzamt selber. Da kann und gibt es Unterschiede schon von einem Ort zum Nachbarort nur durch den "Wechsel" des zuständigen FA.
Somit sind allgemeingültige Aussagen nach dem Motto: "so und nicht anders ist es", schon mal grundsätzlich falsch.
Das einzig tatsächlich Allgemeingültige sind die (Grundsatz)-Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts, die teilweise aber noch nicht überall angewendet werden, obschon einige schon seit Jahren gelten. Aber da kommt dann eine entsprechende Nachberechnung.
Dieses mit den 3 Sitzplätzen scheint eine besondere Spezialität "Deines" zuständigen Finanzamtes zu sein, denn allgemein gilt das Urteil des BFG mit den mindestens 50% Ladefläche.
Hier in Berlin fahren haufenweise Dokas mit 5 Sitzen als steuerrechtlicher LKW herum, weil die Länge der verbleibende Ladefläche mehr als 50% beträgt.
Die Nutzung hat und hatte ohnehin nie etwas mit Steuereinstufung zu tun.