Auto abmelden ohne Papiere
Folgendes Problem, vor zwei Jahren brauchte ich dringend ein Fahrzeug, da mir das nötige Kleingeld gefehlt hat, gab mir mein Chef das Geld mit der Aussage sollten wir uns mal trennen und das Fahrzeug ist nicht bezahlt behält er es. Jetzt im Oktober wo ich seit längerem krank bin hat er mir gekündigt und das Fahrzeug behalten( weil noch 2000,-Euro offen sind) den Brief hatte er schon jetzt sagte er ob ich Schein und Schilder da lassen kann zum abmelden, hab ich natürlich gemacht auf der Hoffnung das es abgemeldet wird, was leider nicht geschehen ist. Als Nachweis habe ich nur Zahlung Versicherung, Steuern, den alten Brief, Kaufvertrag von vor 2 Jahren und HU Bescheinigung. Reichen diese Unterlagen um das Fahrzeug ab zumelden ?
Sind die Papiere auf Deinen Namen ausgestellt? Dann würde ich die Versicherung kündigen und der Zulassungsstelle unter Angabe der Gründe von der Kündigung Mitteilung machen. Dem "Chef" auch.
Ich bin überzeugt, alles weitere regelt sich von allein, denn die Versicherung teilt dem Straßenverkehrsamt mit, daß gekündigt wurde und durch Deine Mitteilung weiß das Amt, warum das so ist.
Abmelden ohne die Papiere wird nicht gehn.
Das alles möglichst bald, denn evtl. Unfälle oder Knöllchen gehen auf Deinen Namen, solange das Auto auf Deinen Namen läuft.
Du müsstest dann nachweisen, daß Du nicht gefahren bist.
Abmelden kann man grundsätzlich nur mit den Orginalpapieren.
Da wird dir nur ein Anwalt helfen können.
Hallo,
das wird sicher nicht reichen, du brauchst zum abmelden den Brief und den Schein. Also wird dir nichts anderes übrig bleiben, als mit deinem Ex- Chef zu reden. Vielleicht kannst du mal mit deiner Autoversicherung sprechen, ob die Zahlung gestoppt werden kann. Und nimm dir zur Not rechtlichen Beistand (Anwalt), falls jemand mit dem Auto, welches sicherlich auf deinen Namen läuft einen Unfall hat. Habt ihr einen Vertrag gemacht, mit dem Geld laien. Am Besten einen Anwalt fragen, wenn der Ex- Chef nicht einlenkt.
MFG Euer Carmio- Team
Bevor ein halbwegs genauerer Rat als "zum Anwalt" kommen kann, sollte die richtige Geschichte erzählt werden. Das hier ist völlig unglaubwürdig.
Versicherung würde ich jedenfalls nicht kündigen, da selbst eine glaubwürdige Geschichte nicht von Gesetzen freistellt - das Pflichtversicherungsgesetz.
Als eingetragener Halter ist man verpflichtet, dass das Fahrzeug versichert ist, alles andere ist eine nicht unerhebliche Straftat.
Das mit dem "müsstest dann nachweisen, daß Du nicht gefahren bist", kann man beruhigt vergessen. In Deutschland gilt das grundgesetzliche Unschuldsprinzip, nicht "Unschuld" muss von Dir nachgewiesen werden, sondern schuld, also der Nachweis, dass Du gefahren bist.
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Danke für Antwort, Kommentar Linksfahrer: die Geschichte ist schon glaubwürdig, das geliehene Geld ist damals alles mündlich gelaufen er hat nur als Nachweis eine Quittung das von ihm das Fahrzeug bezahlt wurde. Es gibt kein Vertrag oder sonst irgend etwas, Fahrzeug ist auf meinen Namen zugelassen.
Mit dem Ex Chef reden kann ich vergessen, ich war sein Vertreter hat mir sogar Hofverbot ausgesprochen nur weil ich seinen Nebenverdienst Landwirtschaft vermasselt habt durch meine Krankheit.
Es muß doch eine Möglichkeit geben das ich das Fahrzeug abmelden kann, ich gehe mal davon aus das mein Ex Chef damit nicht fährt er hat selber drei Fahrzeuge.
Wenn die Papiere auf deinen Namen ausgestellt sind, kann der Chef allenfalls damit rumfahren, verkaufen kann ers nicht und abmelden auch nicht ohne Vollmacht.
Natürlich kann man einen Versicherungsvertrag kündigen.Die Versicherung meldet das aber weiter und wenn nicht alsbald bei der Zulassungsstelle ein neuer Versicherungsvertrag vorliegt, gibts Ärger.
Laut Gesetz ist doch derjenige Besitzer vom Fahrzeug der den Brief hat dann müßte er den doch abmelden können ohne Vollmacht
na ist doch prima. wenn das fahrzeug auf deine namen zugelassen war, dann hüpf mal umgehend zur zulassungsstelle und veranlasse eine zwangsabmeldung. weiterhin, entschuldige, du bist ein blödsack. zum abmelden ohne schilder wird das nicht reichen. du muß dir einen anwalt nehmen. die klausel wenn nicht mehr behalte ich das fahrzeug ist rechtswridig. wenn du auch nur einen euro auf das fahrzeug bezahlt hast, gehört es dir. die vertragsklausel ist ungültig.
Wo steht es geschrieben mit der Klausel ? Mein Ex Chef macht seine eigenen Gesetze
Kaufvertrag regelt Eigentum und Du gibst Dein persönliches Eigentum ab, weil keinerlei Vertrag vorhanden ist, der, wenn er vorhanden wäre, völlig rechtswidrig einen bei Arbeitsverlust vollständigen Eigentumsverzicht regelt.
Mag ja sein, aber wer soll das ernsthaft glauben? Wir haben 2010, die Erde ist keine Scheibe mehr, Lehnsherrenschaften und Sklavenhaltung sind auch schon längst abgeschafft.
Nein, es gibt für Dich keinerlei Möglichkeit, den Wagen ohne Zulassungsbescheinigungen 1+2 (ex "Brief" und "Schein") und den beiden Nummernschildern abzumelden.
Aber es gibt die Möglichkeit, die uneingeschränkte Herausgabe seines Eigentums zu verlangen, das geht sogar innerhalb weniger Stunden und es ist dabei völlig egal, ob der jetzige Besitzer das will oder nicht.
Klitzekleines Problem dabei ist jedoch wiederum die Glaubwürdigkeit Deiner Geschichte, um ein entsprechenden Antrag zu begründen, weil - die Erde ist keine Scheibe mehr.
Oder anders herum: Wer völlig freiwillig ohne jeden Vertrag oder "Quittung" sein Eigentum heraus gibt, wird die Notwendigkeit eines gerichtlichen Einschreitens zur Herausgabe kaum beweisen können.
Ein rechtmäßiger Eigentumswechsel muss nicht nur per Vertrag erfolgen, sondern kann zB. auch durch die Aufgabe oder den Verzicht an seinem Eigentum ausreichend dokumentiert worden sein.
Als Beispiel dafür der Hausmüll, den man in die Tonne wirft, das ist "Verzicht auf sein Eigentum", man verkauft es nicht an die Müllabfuhr, man verschenkt es nicht an die Müllabfuhr, man übergibt durch Aufgabe seine Eigentumsrechte an diesen Gegenständen.
Hier muss ein Anwalt anhand vieler Details und sicherlich etlicher Nachfragen prüfen, was überhaupt vor liegt.
unrechtmäßiger Besitz an Deinem Eigentum und Pflicht zur Herausgabe
Aufgabe des Eigentums Deinerseits und damit Pflicht zur Ab- oder Ummeldung durch den nun aktuellen Eigentümer.
Eine Kündigung der Versicherung zum 31.12. ist zwar möglich, da Du aber weder einen Eigentumswechsel per Kaufvertrag, Schenkung, Scheidungsvereinbarung oder ähnliches objektiv glaubhaft nachweisen kannst und Deine Geschichte deutlich die Glaubwürdigkeit fehlt, seit dem die Erde eine Kugel ist, wird Dich die Zulassungsstelle nicht aus der Halterschaft nehmen.
Du bist dann am 1.1.11 der verantwortliche Halter eines zugelassenen, aber nicht mehr versicherten Fahrzeugs.
Aufgrund der Nichtversicherung wird zwar das Fahrzeug etwa 6 Wochen später zur Fahndung zwecks zwangsweiser Entstempelung ausgeschrieben, aber diese Verwaltungskosten der Zwangsabmeldung in Höhe von 150 bis 400 Euro musst Du tragen.
Weiterhin wird ein Strafverfahren auf Dich zukommen, da Du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hast und da kommen dann je nach Schuld etwa 15 - 30 Tagessätze dazu.
Mal völlig abgesehen, dass Du dann bei Unfall- oder auch Umweltschäden durch zB. austretendes Motoröl mit Deinem Privatvermögen haftest.
Bester Hinweis, nur fraglich ob das aufgrund der "Umgebungsbedingungen" auch funktioniert: Rede mit dem, dass er selber das Fahrzeug sofort abmeldet oder eventuell Du das für ihn erledigst oder Du den Wagen ganz gewöhnlich mittels Kaufvertrag ihm für den symbolischen Preis mit einem Euro verkaufst.
Dieser "Verkauf" wäre für Dich vermutlich die bei weitem beste Lösung. Du hast einen Vertrag über den Verkauf und kannst anhand dieses Vertrages sofort bei Zulassungsstelle und Deiner Versicherung einen Eigentumswechsel nachweisen und bist mit Uhrzeit auf dem Vertrag in der Minute auch aus allem vollständig raus.
Ob der das Ding dann ummeldet oder nicht, ist (für Dich) völlig egal. Er muss den Wagen innerhalb 3 Tagen ummelden und wenn er das nicht macht, dann verstößt er gegen Gesetze.
Der andere Weg wird Dich nicht an einem Anwalt vorbeibringen. Es wird immer Probleme geben, egal wie man es selber angeht.
Ich werde Morgen erstmal zur Polizei fahren mir infos holen was für Möglichkeiten sind, die Nachweise das ich das Fahrzeug gekauft habe sind vorhanden
Zur Polizei brauchst Du nicht, die werden nichts machen - die dürfen überhaupt nichts machen.
Hier ist reines Zivilrecht betroffen und aus dem Zivilrecht muss sich die Polizei raushalten, was sie auch macht.
Die Jungs haben auch keinerlei Ausbildung im Zivilrecht, die können überhaupt nichts dazu sagen.
Rechtsberatung dürfen sie ohnehin nicht, ohne Fähigkeiten ist das ohnehin nur geraten, was die erzählen und nicht viel besser, als manche Antworten hier.
Öffentliches- oder Strafrecht ist hier nichts betroffen und ob das nun Dein Eigentum ist oder nicht, kann die Polizei auch nicht feststellen.
Hier ist alles Muschimuschi gemacht worden, keine nachvollziehbaren Verträge, nichts schriftlich was Dritte überprüfen könnten - und nun soll es einen Paragraphen in einem Gesetz geben, der Deine Geschichte, die ohne jede Überprüfbarkeit existiert, bei der durch beide Beteiligten eine Überprüfbarkeit bewusst und damit vorsätzlich umgangen wurde nun plötzlich für "richtig" erklärt und alle sollen für Dich losrennen?
Mir würden als "Gegenseite" sofort mindestens drei Varianten einfallen, die alle deutlich glaubwürdiger sind und Dich ganz tief zur Seife bücken lassen würden.
Aber richtig tief; angefangen von falscher Beschuldigung nach §164 StGB bis zum Vortäuschen einer Straftat nach §145d StGB.
Du hast vorher nicht überlegt und bist genau deshalb in einer sehr "merkwürdigen" Situation; und Du willst wieder ohne großartiges Nachdenken den nächsten Schritt machen, der Deine Situation nur deutlich verschlimmern kann.
Wieso fragst Du hier erst nach ?
Hallo Linksfahrer, Deine Antworten sind hart aber es gibt immer eine Möglichkeit, das Fahrzeug wurde abgemeldet und er hat eine Strafe bekommen.