Mercedes V-Klasse
Hallo,
habe ende April meine V-Klasse verkauft,
"das Auto wurde vom Vorbesitzer von Luft auf normale Federung umgebaut" , nun ruft der Käufer des Fahrzeugs an und meinte er würde die Betriebserlaubnis für das Fahrzueg verlieren wenn keine Leuchtweitenregulierung eingebaut würde...
Nun meine Frage, hat Mercedes eine Freigabe ohne LWR erteilt oder muß der Wagen umgrüstet werden? Wenn ja wieviel kostet die Umrüstung?
Mfg
Thomas
Der Umbau muss doch abgenommen worden sein, derartige Veränderungen am Fahrwerk, hier Federung, sind abnahme- und eintragungsflichtig. Die Abnahme erfolgt gem. Freigabe des Herstellers.
Verstehe jetzt die Fragestellung nicht so richtig?
Du musst doch diese Unterlagen haben und der Umbau inkl. ggf. vorhandener Freistellung von der LWR muss doch sowohl in diesen Unterlagen, wie auch in der Zulassungsbescheinigung nach der Abnahme vorhanden sein.
Liege ich da mit meiner Vermutung richtig:
Umbau ohne entsprechende Unterlagen ausgeführt, nicht vollständig ausgeführt und auch nicht abgenommen?
Käufer liegt richtig: Fahrzeug ist derzeitig ohne Betriebserlaubnis und wurde weder in legalen, noch verkehrssicherem Zustand verkauft. Das steht vermutlich nicht im Kaufvertrag.
Da hier nicht unerhebliche Haftungsdinge im Raum stehen, die einem einem auf die Füße fallen können, sollte das schneller als schnell erledigt werden.
Entweder Kaufvertrag sofort rückabwickeln. Der Käufer hätte ohne jeden Zweifel Anspruch darauf und jegliche Verzögerung würde nur das eigene Geld kosten. Geht der zu einem Anwalt, kostet das Dein Geld, sofort und vollständig.
Oder Fahrzeug sofort abholen, ggf. Ersatzfahrzeug stellen, und den Wagen korrekt umrüsten und auch abnehmen lassen.
also, die luftfederung hat mit der leuchtweitenregulierung nun nichts zu tun. die pumpe für die niveauregulierung sitzt ca. fahrzeugmitte auf der fahrerseite. wenn die pumpe nun einfach rausgenommen wird, ist ja auch ein mit erheblichen finanziellen aufwand verbundener ersatz aller stoßdämfer verbunden. der ledigliche ausbau der elektropumpe macht ja sonst aus dem vito ein niederflurfahrzeug. fakt ist aber: einige steuergeräte reagieren auf die beladung und damit verbundene beschleunigung oder steigung des fahrzeuges. wenn die leuchtweitenregulierung nicht geht, ist irgend ein schlauch, wo auch immer, an der ehemaligen pumpe, im motorraum oder wo auch immer, ohne kontakt zum unterdruck. eine genehmigung zum tüv wird es da nicht geben. eher tippe ich auf lausiges suchen bis der fehler gefunden ist. und bei mercedes freuen die sich auf umgebaute, pumpe ausgebaute, usw. das kann teuer werden.
Natürlich hat die Luftfederung bzw. Niveauregulierung direkt etwas mit der LWR zu tun.
Jedes Fahrzeug muss eine LWR haben, ausgenommen Fahrzeuge, bei denen einen ladungsabhängige Neigungsänderung konstruktiv nicht möglich ist.
Das sind zB. sehr hart gefederte Mittelmotosportwagen oder eben auch Fahrzeuge mit einer beladungsausgleichenden Luftfederung / Niveauregulierung.
Eine LWR ist völlig unnötig, wenn das Fahrzeug nicht "einsacken" kann und auch oftmals bei entsprechenden Fahrzeugen nicht verbaut.
Baut man die Luftfederung, genauer die damit verbundene Funktion des automatischen Niveuausgleich des Fahrzeugs aus, dann muss eine LWR nachgerüstet werden.
Motore in den Scheinwerfern, Sensoren oder Drehschalter und das entsprechende Steuergerät dazu.
alle müssen sparen, auch die bei mercedes. warum wird dann in jedes T-modell, trotz niveauregulierung, eine lwr eingebaut? schon seit zeiten des 123er t-modell`s. die niveaupumpe des vitos hat jedenfalls nichts mit der lwr zu schaffen. schon aus dem grund nicht, die pumpe läßt sich manuell ausschalten, zB. wenn das fahrzeug auf die hebebühne soll, muß die pumpe vorher abgeschaltet werden.