Gewährleistung beim Schlüssel?
Hallo!
Habe mir einen Gebrauchtwagen bei einem "Strassenhändler" gekauft und nur einen Schlüssel bekommen. Der hat Funk und entriegelt die Wegfahrsperre. Nun funktioniert nach nur einer Woche der Funk nicht mehr, das Auto lässt sich nicht mehr starten.
Ist der Händler verpflichtet, den Schlüssel reparieren oder ersetzen zu lassen? Greift da die gesetzliche Gewährleistung?
Zur Info: Der Schlüssel sah vorher schon erbärmlich aus und war mit Tesa zusammen geklebt...
Danke für die Antworten
Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer, hast Du mindestens ein, evtl. sogar zwei Jahre Gewährleistung.
Das kommt auf den Kaufvertrag an. Wenn hier etwas von dem Zustand und der Anzahl der Schlüssel steht, gehst Du vermutlich leer aus. Ansonsten ist der Händler in der (Gewährleistungs)Pflicht.
Der Schlüssel ist schließlich kein Verschleißteil.
Danke schonmal.
Ja, es ist ein Händler, also ein gewerblicher Verkäufer.
Im Vertrag werden die Schlüssel mit keinem Wort erwähnt, nicht mal, dass ich nur einen erhalten habe. Das kann doch auch Probleme mit der Versicherung geben, falls das Auto gestohlen werden sollte, richtig?
Wie sollte ich jetzt vorgehen? Habe mich für Mittwoch beim Händler angemeldet. Am Telefon war er eher abwehrend und meinte, der Schlüssel hätte ja vorher funktioniert. Wie kann ich mein Recht einfordern, falls er sich quer stellt?
Schon mal mit einer neuen Batterie probiert?
Wieso fährt man mit nur einem Schlüssel vom Hof, wenn man doch weiß, wie wichtig der Zweite werden kann?
Wieso moniert man nicht den Zustand des ersten Schlüssel, wenn einem bekannt war, dass der nur zusammengefriemelt ist, dann wird man kaum Gewährleistungsansprüche haben, weil der zusammengfriemelt war und da eventuell etwas auseinander gerutscht ist.
Ich vermute mal, dass der Kaufpreis überaus klein war?
Also wenn das Fahrzeug nicht mehr startet, könnte es an der Wegfahrsperre liegen.
Das "der Schlüssel" beim Verkauf funktionierte, ist erst einmal uninteressant. Hier greift die gesetzliche Gewährleistung und im Besonderen die sechsmonatige Beweislastumkehr.
Der Händler hat jetzt zwei Versuche diesen Mangel zu beheben, ansonsten kannst Du vom Kauf zurück treten oder den Kaufpreis nachträglich mindern.
Weiterhin würde ich auch einmal nach einem Zweitschlüssel fragen und den Verbleib quitieren lassen.
Sollte der Händler nicht kooperativ sein, wirst Du dir wohl einen Anwalt nehmen müssen, um Deine Forderungen durchzusetzen.
Vielen Dank, jetzt kann ich mich besser auf das Gespräch morgen vorbereiten.
Falls noch einer etwwas weiss, her damit
Danke für eure Antworten.
Also an der Batterie liegts nicht, die habe ich bereits gewechselt. Ich tippe stark auf einen Kontaktfehler im Schlüssel, denn beim 100sten Klicken geht es plötzlich. Aber so viel Zeit habe ich nicht immer...
Die Wegfahrsperre kann ich mittlerweile per Code entriegeln, aber das dauert natürlich auch immer. Fazit: Ich brauche einen funktionierenden Schlüssel. Seid ihr sicher, dass dort auch die Gewährleistung greift? Das wäre super.
Danke
Ich bin mit (ziemlich) sicher, dass sie nicht greift, aber probieren kann man es.
Was aber greift, ist die Vertragserfüllung. Zu einem Auto gehören 2 Schlüssel, somit ist - völlig unabhängig von der Gewährleistung - der Verkäufer in der Pflicht den Kaufvertrag vollständig zu erfüllen und den zweiten Schlüssel (mit Fernbedienung) zu liefern.
Notfalls muss er halt einen bei Renault bestellen.
Ich würde mit beidem reingehen, Gewährleistung und Vertragserfüllung. Bei der Gewährleistung kann er bocken und wird sehr wahrscheinlich auch Recht haben - bei dem Thema Vertragserfüllung darf er nur nicken oder man kann ihm ziemlichen Ärger (und Kosten) bereiten.
Mh, habe mich gerade im Netz erkundigt und dort gelesen, dass der Händler mir keinen zweiten Schlüssel geben muss, fals nichts anderes im Vertrag steht. Dort steht leider kein Wort von den Schlüsseln.
Sieht langsamso aus, als würde ich auf den Kosten für die Schlüssel sitzen bleiben. Oder kann mir noch jemand Hoffnung machen?
In einem Vertrag muss der Vertragsgegenstand aufgeführt sein (logisch) und sämtliche Abweichungen von "üblichen Zustand".
Es muss nicht aufgeführt sein, dass dieser Twingo 4 Räder, einen Motor, Sitze Tank, Lenkrad, 5,9326 kg Lack auf dem Blech, ... hat, das ist der übliche Zustand, hätte er allerdings nur drei Räder, dann müsste es aufgeführt werden.
Die übliche Menge sind zwei Fahrzeugschlüssel, alles andere wäre eine Abweichung und müsste dann aufgeführt werden. Da im Vertrag nichts aufgeführt ist, sind es zwei Fahrzeugschlüssel.
freundlich bleiben
man will nur einen Schlüssel und einen anderen repariert haben. Man will nicht, dass der auf der Stelle tot zusammenbricht, dann würde man die Schlüssel ohnehin nie bekommen.sachlich bleiben
würde man Dich als hinterwäldlerisches Popoloch bezeichnen, wäre Deine Motivation weit im Minusbreichdeutliche sprechen
nuscheln lenkt nur ab, der Gegenüber muss sich dann stark auf darauf konzentrieren wie Du etwas sagst und kann sich nicht darauf konzentrieren, was Du sagst.eher etwas leiser als lauter sprechen
zeugt von der Sicherheit Deiner Forderungen, Du hast es nicht nötig zu schreien, weil Du ohnehin Recht hast. Schreien ist eine Art der Bedrohung und Du willst nicht an sein Jackstück sondern nur zwei Schlüsselnicht ablenken lassen,
wenn plötzlich Geschichten vom Freund der Mutter eines Kumpels dessen Rechtsanwalt erzählt werden, Du kommst sofort wieder zum Thema zurück ohne auch nur mit einem Wort auf Geschichten einzugehen - eindeutige und unmissverständliche Zielorientierung zeigen.mit der Vertrageserfüllung und auch diesem Wort anfangen, zeigt, dass Du dich informiert hast und sich das Gespräch es nicht über Nebensächlichkeiten verzerren lässt
dann mit der gesetzlichen Gewährleistung kommen.
immer nach einer Antwort von ihm 1-2 Sekunden warten, bis man selber redet. Irritiert den Anderen, weil er nicht weiß, ob er was vergessen hat zu sagen, sich selber irgendwo rein geritten hat.
Wie es ausgehen wird, lässt sich nicht sagen, aber wenn man auf diese Dinge achtet, schießt man sich sich nicht selber raus und erzeugt auch "Druck" auf den Gegenüber, dass er kein doofes Blondchen vor sich hat, der man was vom Pferd erzählen kann.
Danke dir!
Nun, auf den Mund gefallen bin ich nicht, kann mich auch klar und deutlich ausdrücken. Bin lediglich etwas unsicher, weil ich halt vom Autokauf Null Ahnung habe, nicht weiss, welche Rechte mir zustehen und der Händler dies sicherlich merkt. Und das wahrscheinlich ausnutzt (ist bestimmt nur ein Vorurteil gegenüber Verkäufern )
Ich werde mal berichten wie es gelaufen ist.
Vielen Dank euch allen!!
hatte vor einigen tagen das gleiche problem und mein mechaniker hat einfach ein neues steuergerät eingebaut. nun ein renaulthändler wird dir nicht helfen .
ich hatte glück und nun fährt mein kleiner twini wieder