Nochmals: Jeep Grand Cherokee aus USA über Deutschland nach Österreich
Leider ist meine ursprüngliche Frage schon verrutscht bzw. durch die Antworten, welche so unnötig wie ein Kropf waren, unübersichtlich und schwer nachvorllziehbar geworden, daher nochmals schnell, wie schon auf:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/144...
Da der "hosenmatz", http://www.autoplenum.de/Mitglieder/hose...
welch treffender Name, so viel gequackt hat, ohne die Fragen korrekt zu beantworten, viel eher viel Zeit mit anmassenden Vermutungen vergeudet hat und damit natürlich auch unsere Zeit, die wir ja die Antwort zur Frage lesen möchten, frage ich nochmals, bitte antworten, wenn auch wirklich am letzten Stand, was ich selbst gegenwärtig nicht bin:
Annahme: Vehikelpreis lt. Kaufvertrag: 10.000€
Annahme: Einschiffung lt. Rechnung: 1.200€
Annahme: Welche Dokumente sind dort vorzulegen?
Vehikel kommt aus USA oder Canada nach Bremerhaven, ich mit Wohnsitz in Österreich komme nach Bremerhaven und hole das Fahrzeug da raus.
Es ist Zoll zu zahlen, wie wird dieser errechnet, in Prozent und von welchem Betrag?
Ist tatsächlich auch eine Umsatzsteuer zu bezahlen und wie errechnet sich diese, Prozentsatz und aus welchem Betrag?
Bitte sieh og. Beträge zur leichteren Berechnung.
Das Vehikel wird abgeholt - Der Status, Verwendungszweck, zukünftiger Verwendung, von wem und wieso wird hier nicht gefragt und ist lediglich die og. Fragestellung über Vergebührung und erforderlichen Dokumenten lt. neuesten Vorschriften für mich hilfreich. Danke:)
Ich werde die nächsten Wochen sicher über die offiziellen Kanäle die nötigen Auskünfte einholen können und damit die og. Fragen beantwortet bekommen, weil hier ist es wohl durch Deine Unwissenheit nicht möglich, klare Fragen klar zu beantworten. Es gibt keine Fragen nach notwendigen Verfahren, etc...
Also von den Importgebühren in den Philippinen und deren Voraussetzungen zur Erlangung derselben wirst ja wohl doch hoffentlich nicht philosophieren wollen, wie ich meine.
---> Es bleibt dabei und die Fragestellung ist dieselbe, Erforderniss und Vergebührung in Bremerhaven, ungeachtet des späteren Verwendungszweckes, sind diese Fragen von der richtigen Person leicht beantwortbar und ist dies nicht mit Norwegen vergleichbar, weil es sich hierbei um eine Landung von Übersee handelt und völlig andere Regeln der auf der Reise befindlichen Person handelt. Was nicht vergleichbar ist, weil es in der Regel ja auch nicht so ist, dass die Person auf Reisen zur gleichen Zeit mit dem gleichen Autotransporter über den Atlantik kommt, diese Person früher oder später als das Vehikel hier ist und als von Österreich ausgehend, das Vehikel tatsächlich von Bremerhaven abzuholen hat, sei es nun diese Person oder entsendet sie jemanden, welcher dieses Vehikel zu Ihr nach Österreich bringt. Die Fragen über spätere Gebühren und quack quack quack stellt sich erst viel später, wenn Du willst auch erst nach 6 Monate (was ich noch nicht behörlich erfragt habe, ob dem so ist) - und nichts gibt es vorher an gesetzlichen Vorschriften zu beachten und/oder in Deiner Definition - Straftaten zu begehen. Du bringst mit Deinen Antworten hier nur Quatsch hinein - ohne die Fragen selbst tatsächlich beantworten zu können, welche, wie ich meine, sehr klar sind und Du immer wieder aufgrund der Unfähigkeit des Antwortens, völlig woanderhin abschweifst.
Aber den Lesern hier, welche sich das Lesen dieser ellenlangen Zeilen antun - ohne die klaren Fragen darauf von wissenden Menschen lesen zu können, sei gesagt, ich werde mich an einer mehr kompetenten Stelle in Bremerhaven selbst, der Zollbehörde, etc. informieren und dann hier posten. Deine Antworten und ellenlang ausgeführten Kommentare plus anmassenden Vermutungen und Unterstellungen sind nicht auf Tatsachen aufgebaut und noch viel weniger spricht aus Dir das Wissen ob der Fragen, welche gestellt wurden. Diese lassen sich ganz einfach anhand von den genauen Prozentsätzen und Beträgen erklären, welche ich zur Zeit nicht weiss - so wie Du, vermute ich mal.
Hallo Hosenmatz,
Sorry das ich mich in eure Diskussion einmische - aber ist es wirklich so kompliziert?
Die Frage von zeinig ist doch einfach folgende:
"Mit welchen Kosten muß ich rechnen und welche Unterlagen muß ich vorlegen um in Bremerhaven ein in den USA oder Kanada noch zugelassenens Fahrzeug aus dem Zoll zu bekommen und es auf eigener Achse bis zur Landesgrenze nach Österreich zu fahren."
Gibt es denn tatsächlich keine kurze und knappe Möglichkeit diese Fage zu beantworten?
Es geht doch nur um die Deutsche Seite!
Was er dann eventuell beim Grenzübertritt nach Österreich für Probleme bekommt und was er dann in Österreich mit dem Wagen vorhat das muß er dann doch mit den Österreichischen Behörden klären.
Was mit dem Wagen innnerhalb von Österreich geschieht ist doch für die Auslöse aus dem Deutschen Zoll und die Fahrt bis hin zur Östereichischen Grenze völlig irrelevant - oder?
Es ist ja nicht anzunehmen ist das er dafür länger als 185 Tage braucht - und so lange darf der Wagen ja sowieso mit der USA- bzw. Kanadischen Zulassung auf deutschen Straßen bewegt werden!
Es müßte Dir doch bei Deinem Fachwissen möglich sein da eine kurze und knappe Antwort zu geben.
Alles liebe,
Blecky
Endlich eine klare Wortmeldung und hoffe, diese wird gehört. Ich bin schon vorher recht lange durch das Forum gebraust und viele Themen gelesen und ich fand, dass hier wirklich in den allermeisten Fällen toll, schnell und wissend Antworten gegeben werden. Ich habe mich letztlich gestern registriert, weil ich schon mal mit der Klärung meiner Fragen beginnen wollte und in den anderen Beiträgen nichts konkretes fand, mein Wissen überaltet ist und ich dies natürlich eh noch über die offizielle Stelle in Bremerhaven klären muss, bevor ich dort überhaupt rauffahre - aber da ich diese Seite ja schon länger kenne, wollte ich mal anfragen und habe mehr Details rein, als vielleicht nötig wäre - aber mit dem Hosenmatz ist es dann noch viel mehr geworden, was weder in meinem Interesse ist noch im Interesse anderer, welche auch die gleichen Fragen beantwortet haben wollen. Schliesslich bin ich freundlich - aber der Hosenmatz hat es mit seinem antiken Gequacke und anmassenden Unterstellungen fertig gebracht, dass ich zornig wurde und mit dem austeilen begonnen hatte, aber egal, ist schon wieder vorbei und hoffe, dass von den Usern hier doch noch was kommt und wenn nicht, ich melde mich jedenfalls schon wieder, sobald ich die Fragen wissend beantwortet bekommen habe. Daher, tolles Forum und finde es toll, dass man sich hier als Motoristen gegenseitig völlig unkompliziert hilft, von meinen Beiträgen und Hosenmatz mal abgesehen. Danke und beste Grüsse:)
Dein ellenlanges Gequacke ist leider doch nicht korrekt und wie gesagt, ich werde mich in Bremerhaven bei den Behörden informieren, habe nichts zu verbergen und ist es genauso, wie erfragt und von Dir nicht verstanden. Die Antworten auf meine Fragen werde ich hier dann wieder bekannt geben - für den Moment reicht mir der unnötige Kalorienverbrauch, weil ich habe doch etliche Aufgaben zu bewältigen - im Gegensatz zu Dir ist mir weder langweilig noch habe ich mich irgendwo irgendwie zu profilieren. Greetz derweil mal
---> Wie hält es Dein og. Artikel (2) eigentlich mit mir - wenn ich nächste Woche für ein paar Wochen zu meiner Schwester nach Bonn rausfahre - an wenn darf ich in diesem Fall die Steuern zahlen????????????????? So verblödet kan ja gar kein Satz mehr sein, gibt es das ja gar nicht! Wörtlich nochmals:
- das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden."
Es findet sich keine weiterführende Erklärung dazu, wie es mit den Ausnahmen dabei aussieht, also sehr dürftig und da bin nicht nur ich als Österreicher gemeint, sondern auch ein Serbe, der auf Urlaubsfahrt mit seinem PKW durch Deutschland nach Norwegen reist und wieder zurück. Kurz gesagt, diese Stelle zu zitieren, ohne auf den ausführlichen Text, der sämtliche Ausnahmen, die es ja haufenweise für PKW von Privat, gewerblich, ständigen Aufenthalt, Tourist, etc. gibt zu nennen, erübrigt sich, ---> Man lese eben nur diesen Satz langsam und genau durch und wird wissen, hier kann was nicht recht passen - also wo ist der fehlende Teil dazu???
Anhand des ganzen ellenlangen Gequackes von Dir darf man also annehmen, dass meine Tante überhaupt keinen Zoll zahlt und nur eine Landungsgebühr zu bezahlen hat, wie ich in Bremerhaven 1993 wo ich den PKW mit eigenen Kennzeichen einführte und in Österreich als Übersiedlungsgut deklarierte - was auch zu Recht war, Du Oberschlauer, weil ich dort zuletzt, vor der Übersiedlung 2 Jahre gemeldet war, trotzdem hat aber keiner nach einer entsprechenden Dokumentation in Österreich gefragt - und in Bremerhaven ist es nicht deren Sache, mir vorzuschreiben, was ich als Österreicher kann und was nicht. Ausserdem liegst schon wieder falsch mit Deinem og. Gequacke, dass ein anderer Staatsbürger - meine Tante ist Österreicherin geblieben, all die Jahrzehnte über und reist nach wie vor mit ihrem österr. Reisepass - also eine Immigrantin geblieben weil Du ja so genau bist und hier hast auch auf diese Details, klein aber fein, zu achten. Hättest aufgepasst, wüsstest schon lange, dass ich natürlich per entsprechender Vollmacht das Vehicle aus Bremerhaven abhole und es ist im einzigen Interesse meiner Tante so zu tun, daher entfällt der ganz Kramm von Dir aufgezählt nu entgültig und liegt keine Straftat vor, ja ich kann monatelang im Interesse meiner dann hier anwesenden Tante hier herumfahren und falls nötig auch so belegen - was Dich ja wieder nichts angeht, aber ein Fakt ist und wird. Ausserdem, nur damit es andere wissen, kann ich natürlich auch wieder einige Zeit in Canada verbringen und dann selbst das Fahrzeug quer durch Dich drüberlenken, ohne Strafdaten zu begehen oder Gebühren zu hinterziehen. Da gibt es noch einiges mehr, aber genug davon, nur soweit, dass man sieht, wie wenig Du doch mit Deinen Zitaten wirklich weisst und wie wenig doch Dein Gestammle etwas löst. Disqualifiziert hast Dich schon lange vorher, dafür war das ellenlange Gestammle Deinerseits nicht nötig, ist mir gerade noch eingefallen. Greetz
Boahhh, wat iss dat kompliziert!
Ich versuch das mal zusammenzufassen ob ich das halbwegs geblickt habe:
Der Wagen darf hier in D zur persönlichen touristischen Nutzung NUR VOM EIGENTÜMER aus dem Zoll geholt werden und auf deutschen bzw. EU-Strassen gefahren werden.
Wenn andere den Wagen in D abholen sollen dann müssen sie den Wagen importieren. Dabei werden Einfuhrzoll und alle Steuern und Sonderabgaben des Ziellandes fällig.
Oder man lässt den Wagen hier in D unverzollt und sendet ihn als Zollware nach Österreich wo er ebenso entweder direkt dem Eigentümer zur persönlichen Nutzung übergeben wird - oder es muß eben auch dort ein Import stattfinden.
ist das einigermassen korrekt interpretiert?
Noch eine Allgemeine Frage:
Ob der Wagen als Tourigepäck nach Deutschland oder Österreich kommt ist doch für den späteren Import nach den Philipinen erst mal irrelevant - oder?
Weil - der Wagen gehört zeining ja nicht - er ist ja noch immer eigentum der Tante.
Zeining soll ihn ja nur im Auftrag der Tante überführen.
Wenn der Wagen dann später durch Schenkung oder Verkauf in zeinings Eigentum übergeht - also die persönliche touristische Nutzung Durch die Tante entfällt - dann sind doch für Zeining eh die Steuern und Gebühren fällig
Ich denke also das er um die Importgebühren und Steuern so oder so nicht herumkommt!
Ob er die nun gleich in bremerhaven zahlt oder später in österreich...
Alles liebe
Blecky
Ist der unnötige Link zur online-Berechnung eigentlich für Dich als Kommissionsquelle gedacht, weil der ist doch völlig unkorrekt und was Du immer für einen Blödsinn von Steuern in den USA quatscht, völliger Blödsinn, eine solche ist nur fällig, wenn ich das Vehicle drüben anmelde und nur dann! Ist eben reingekommen:
You are correct. You will not have to pay any state sales tax.
Also schmier Dir Deinen Link sonstwohin und gib in hinkünftig nicht mehr so weiter, weil dieser nur auf deren fette Kommission abziehlt und die User hier nicht korrekt informiert. Greetz
@ hosenmatz
so ähnlich habe ich mir das gedacht.
Danke nochmals für die Erklärung.
Blecky