Jeep Grand Cherokee aus USA über Deutschland nach Österreich
Kann mir jemand sagen, dass wenn ich einen Jeep Grand Cherokee in den USA für 14000 $USDollar (ca. 10000 €uro) kaufe, der in Österreich mit viel mehr Km und allgemein schleissig Bj. 2007-08 über 25000 €uro kostet, per Schiff (ro-ro) nach Bremerhaven für 1200 €uro einschiffen lasse:
1, Was muss ich in Bremerhaven als Österreicher (Papiere) vorweisen, um das Fahrzeug abzuholen um es heim nach Wien zu bringen und
2, welche Kosten sind dort an Ort und Stelle in Bremerhaven tatsächlich zu begleichen? Der lange und steinige Weg in Österreich ist mir dann schon klar, ist ja wohl (fast) ähnlich wie bei Euch Nachbarn:)
Höre so vieles, was sich nicht reimt, daher wäre diese Frage eine sehr wichtige, wenn wissend beantwortet werden würde und danke ich schon einmal vielmals für Eure Mühe, welche im ganzen Forum hier so ur toll sichtbar ist. Danke all den helfenden Geistern:) Grüße
Ich weiß nur das:
Die Geschichte in Bremerhaven ist nicht das Problem. Die lassen sich schlicht die Dienstleistung des Entladens honorieren, so um die 50-100 €
Die österreichischen Behörden können sich anstellen, wie die ersten Menschen. Da wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Da gibts verbriefte Pattsituationen - die lassen einfach die Karre nicht zu UND sind dann noch nicht mal korrupt. Widerliches Pack. Ein Schimpanse mit einer Schildkröte gekreuzt ergibt einen österreichischen Beamten mit Stahlhelm. Nur daß die Vollpfosten seit 1995 auch noch so tun, als hätten sie die EU erfunden. Sorry, ich kann nichts dafür - aber das ist der Sachverhalt. Und gib nicht mir die Schuld, weil ich hab 'Nein' gewählt.
Von daher ist das, was Du hörst, was sich nicht reimt, nur allzu wahr. In keinem Land Europas herrscht eine vergleichbare Rechtsunsicherheit, wie in unserer geliebten Alpenrepublik.
Ich bin aus genau dem Grund vor Jahrzehnten ausgewandert. Und ich will dort nicht tot über dem Zaun hängen.
Demnächst kommt von mir ein Erfahrungsbericht über den VW Phaeton, wenn Du verstehst, was ich meine.
Damit Du den Wagen aus dem Zoll bekommst, musst Du den Einfuhrzoll in die EU in Höhe von 10% des Rechnungswertes berappen .. dazu wie gesagt wohl noch die Entladegebühren.
Wenn Du das Fahrzeug auf eigener Achse überführen willst, brauchst Du international gültige Überführungskennzeichen. Wie da die Bestimmungen zu deren Erlangung in Österreich aussehen weiß ich nicht.
Du kannst zwar auch welche in Deutschland bei jeder Zulassungsstelle bekommen - Komma aber: Dann muss das Fahrzeug DEUTSCHEN TÜV und AU haben.
.. und um das zu erlangen, kostest's erstmal Geld - UND das Fahrzeug muss bereits vor Ort auf die europäischen Zulassungsbestimmungen umgebaut sein.
Danke für die Antworten, soweit ich herauslese, sind diese 10% in Bremerhaven zahlbar und evtl. irgendwelche Hafengebühren, um den Daumen bei 14000 $US Dollar (ca. 10000 €uro) etwas mehr als 1200 €uro plus der Transport ca. 1500 €uro bis Bremerhaven, selbstfahrend von Bremerhaven max. 250 € Euro bis Wien - einmal in Österreich kommt der Wagen auf runde 13000 €uro. Hinzugerechnet werden müssen für die Registrierung und Int. Versicherung bis zu 500 €uro.
In Österreich kostet durch die Steuer schon allein die Versicherung ein Vermögen, wenn ein Fahrzeug über 150 PS hat, gegenwärtig zahle ich Haftpflicht auf 0 für einen Chrysler Vision mit 6 Cyl und 211 PS 390,-- 1/4 jährlich, wohlgemerkt nackte Haftpflicht. 2/3 davon sind allein Steuer.
---> Steuer ist in den USA und Canada kein Problem (dort wo es halt Steuer gibt, weil es gibt ja nicht überall eine Steuer) - durch wegfallen der vielerorts üblichen 6 monatigen Drive Train, etc. Garantie - wegen nicht-inanspruchnahme kann man gut runterhandeln, allgemein sind ein Schnitt von mind. 5% runter bei Händler üblich.
Das Fahrzeug muss es in Österreich bis zumindest Frühjahr 2010 aushalten - weil es dann von Österreich wieder verschifft wird - auf die Philippinen, wo die Preise für gebrauchte überhaupt nicht leistbar sind und für Neuwagen ein Importzoll von 100% besteht. Als Übersiedlungsgut ist es aber komplett frei und zahlt sich so auch aus.
Ich habe selbst von Canada (Alberta - keine Steuer) 1993 (bin also leicht aus der Zeit mit Wissen) als Übersiedlungsgut einen Plymouth Acclaim von Toronto nach Bremerhaven (über Schenker) transportieren lassen, damals runde 1000 Can$ und selbst abgeholt und in der Folge in Österreich mit einem Ahornblatt vorne (Alberta hat vorne kein Kennzeichen vorgeschrieben) gefahren, wo mich jeder alle paar KM aufhielt - erst nach einem Jahr wurden die Typisierung vorgenommen, solange konnte ich mit dem PKW sehr billig fahren, völlig legal.
Jetzt gibt es die Möglichkeit, den Jeep Grand Cherokee, wovon es Bj. 2007 mit wenig Kilometern für 9000 €uro bis 12000 €uro reichlich gibt, diesen in den USA oder (besser) Canada anzumelden und in Europa für 12 Monate zu fahren, wobei dieser auch von Verwandten angemeldet werden darf, etwa für Urlaubszwecke, Übersiedlung und/oder längerer temporärer Aufenthalt, wobei man hierzulande in der Versicherung als zusätzlicher Fahrer einzutragen ist, um auch wirklich okay zu sein.
-----> Macht alles nur Sinn, weil das Fahrzeug tatsächlich wieder ausgeführt wird, es entfallen alle von Euch og. beschriebenen Schritte vom ausnehmen durch den räuberischen österr. Staat. Die Frage, welche zu klären wäre, ob es den Zoll, zahlbar in Bremerhaven rückerstattet gibt, wenn das Fahrzeug wieder aus Österreich, also der EU ausgeführt wird?????
-----> Jeep Grand Cherokee, wovon es Bj. 2007 mit wenig Kilometern für 9000 €uro bis 12000 €uro reichlich Angebot gibt - gibt es in Österreich für mind. 25000 €uro - in wesentlich schlechterer Qualität, auch fast nur Diesel, was mir ehrlich gesagt zu viel stinkt. Ich will ja bei Händler kaufen und eine Verwandte vor Ort in Canada/Usa mit dem Kauf beauftragen - also nicht einfach ein blindes Geschäft, obwohl die per Vehicle Pin Report - Car Fax da schon tolle Instrumente haben, das Vehikle für eine Gebühr online total auschecken zu können. Ich kaufe nicht von E-Bay, aber es gibt einen tollen Überblick und lässt den Durschnitt erahnen, wenn man sich hierbei Österreich, Deutschland und die USA anschaut, immer gleiche Suche, nämlich Jeep Grand Cheerokee, wo man auch noch Bj. etc. einstellen kann:
ÖSTERREICH
http://fahrzeuge.shop.ebay.at/items/?_nkw=Jeep%20Grand%20Cherokee&_in_kw=1&_ex_kw=&_sacat=9800&_okw=Jeep%20Grand%20Cherokee&_oexkw=&_udlo=&_udhi=&_ftrt=901&_ftrv=1&_sabdlo=&_sabdhi=&_samilow=&_samihi=&_sadis=200&_fpos=Postleitzahl&LH_SALE_CURRENCY=0&_sop=12&_dmd=1&_ipg=200&_trksid=m194&ssPageName=STRK:MEFSRCHX:SRCH
DEUTSCHLAND
http://fahrzeuge.shop.ebay.de/items/Automobile_?_catref=1&_dmd=1&_dmpt=Automobile&_fln=1&_in_kw=1&_ipg=200&_oexkw=&_okw=&_sacat=9801&_sop=12&_ssov=1&_udhi=&_udlo=&Marke=Jeep&Modell=Grand%2520Cherokee&_trksid=m194&ssPageName=STRK:MEFSRCHX:SRCH
USA
http://motors.shop.ebay.com/items/Cars-Trucks__Jeep-Grand-Cherokee?Generation=2005%252DCurrent&_catref=1&_dmd=1&_dmpt=US_Cars_Trucks&_fln=1&_fsct=&_in_kw=1&_ipg=200&_oexkw=&_okw=Jeep%20Grand%20Cherokee&_sacat=6001&_sop=1&_ssov=1&_udhi=&_udlo=&_trksid=m194&ssPageName=STRK:MEFSRCHX:SRCH
---> Übrigens fahre ich seit Jahren einen Chrysler Vision LX, Bj. 98, dzt. 190000 Km, 6 Zyl. 211 PS, Top Limo mit allen techn. Spielereien, etc. Luxus pur mit Europa verglichen - habe ich von E-Bay in Österreich für 1600,-- ersteigert. Für dieses Geld bekomme ich nicht einmal einen rostigen Hasenstall hierzulande:(
---> Was Neuwagen betrifft, wieder Jeep Grand Cherokee: Schaut mal auf Jeep.at und Jeep.com wo der gleiche neue 2009er Cheep Grand Cherokee in Österreich mit ...ab 53.000,-- €uro für das Einstiegsmodel und dasselbe in den USA oder Canada ...ab 32.000,-- USDollar, macht also jemand in den USA einen längeren Urlaub, kauf und verschifft sich das Auto direkt bis Österreich und macht all die raubermässigen Gebühren in Österreich mit - so hat er nicht nur seinen Urlaub gratis bekommen, sondern noch sehr viel Geld gespart, so ist es nun, wie ich es sehe.
Mit besten Grüßen Euch allen:)
NS: Irgendetwas habe ich hier sicher vergessen zu fragen - komme daher sicher wieder!
Danke für den Link. Scheint so zu sein - mein vorher so beschriebenes Verfahren war ja 1993 und in der EU sind wir seit 1995 - Österreich. Dennoch, zumindest für die Überstellungskosten von Deutschland und/oder Eu Reisen darf ich natürlich mit dem Fahrzeug herumfahren, weil ich ja auf Reisen bin, bis ich an meinem Bestimmungsort, also ständiger Wohnsitz angekommen bin. Dass, wenn ich es selbst bin. Anders wahrscheinlich, wenn ich das Fahrzeug als Österreicher von Bremerhaven abhole und z.B. für meine Tante, in den Papieren so eingetragen - ich aber in der int. Versicherung als zusätzlicher Fahrer aufscheine, kann ich auch wieder quer durch Europa fahren, weil es ist ja nicht zwingend vorgeschrieben, dass meine Tante aus Amerika unbedingt zu einem gewissen Zeitpunkt und überhaupt selbst ihr Vehikel von Bremerhaven abzuholen hat. So kann es auch keine Probleme mit Fahrten innerhalb der EU geben - denke ich mal und wäre diese Frage natürlich noch wesentlich genauer zu klären, d.h. langfristiger als nur eine Überstellungsfahrt mit den Überseekennzeichen nach Österreich, als solche Überstellungsfahrt kann es daher keinerlei Probleme geben, denke ich mal. Die anderen Fragen, wie lange - habe ich nirgendwo gefunden, lediglich weiss ich, dass es ihr Recht ist, ein Vehikel in die Eu mitzubringen, zum herumreisen in alle möglichen Länder - aber Zeitraum, wie ist dieser wirklich und wo dokumentiert? Greetz
Danke für die Antwort, hast eine ziemlich strenge Meinung über die österr. Behörden - darf ich aber so auch bestätigen und ja, hast Recht, keine Frage. Greetz
Danke. Ich denke mal so, wie ich unten beschrieben habe, dass es keinerlei Probleme geben kann, mit dem Fahrzeug, den Kennzeichen samt int. Versicherung von drüben - quer durch Europa nach Österreich zu fahren, was schon wesentliche unsinnige Gebühren etc. erspart und man zugleich eine tolle Urlaubsfahrt mit dem ersparten Geld machen kann und sogar Netto noch etwas davon übrig bleibt, wie ich mal denke. Sollte so kein Problem sein, muss aber noch klären, weil mein Wissen hier nicht auf dem letzten Stand ist. Greetz
Habe das Ding hier noch nicht so richtig geschnallt, arbeite mich aber vor - ich meine zu posten und so, vorher habe ich auf die letzte Antwort, wie ich sehe, als Kommentar gepostet, war wahrscheinlich falsch, daher poste ich nun nochmals schnell als ANTWORT, damit mein Kommentar - was ja FRAGEN waren, nicht übersehen werden kann. Richtig?
An sich bin ich und bleibe ich freundlich, ist so meine Art - aber, bei Dir ist dass nicht möglich, offensichtlich ein möchte-gern Bürokrat, der es einfach nicht behirnen will oder kann, letzteres vermute ich doch recht stark anhand der doch recht unnützen Antwort - zu klar gestellten Fragen. Behalte Deinen unwissenden Senf über Fragen, die Du offensichtlich nicht in der Lage bist oder aufgrund von irgendwelchen Neidkomplexen in der Lage bist, zu beantworten.
---> Spare Dir Deinen Schmarrn, hier gar mich ungesetzlicher Machenschaften zu verdächtigen. Dass steht Dir nicht an, ich frage, weil ich ein paar Kleinigkeiten nicht weiss und noch zu klären habe. Interessant ist ja, dass Du bei Tatsachen immer mit Vorschriften auftauchst, welche mit der Frage an sich so überhaupt nichts zu tun haben - die Antwort auf diese Weise daher gar nicht gibst - wohl aufgrund von Unwissenheit und der Annahme, dass hier etwas ungesetzliches ablaufen soll, schöner Heini!
Tatsache ist, dass ein in USA/Canada registriertes Vehikel, wo der Besitzer und ständige Wohnsitz desselben ist - ein Vehikel nach Bremerhaven einschiffen lassen kann und kann die Person natürlich dann rüberkommen und dieses Fahrzeug nach der Vergebührung in Bremerhaven rausfahren und hinfahren wohin die Person auch immer will, Punk.
Es ist auch zulässig, dass ich für die og. Person nach Bremerhaven fahre, die Vergebührung vornehme und anschliessend sehr wohl und sehr lagal nach Österreich runterfahre, wo die Person einen Tag später oder auch 5 Wochen später dieses Vehikel als ihr Reisevehikel innerhalb der Eu in Empfang nimmt, ohne dass hier was nicht legal wäre, Punkt.
Dasselbe gilt, wenn die Person, welche og. schon so erwähnt ist, sich in Österreich permanent niederlässt, was als Österreicherin, welche seit den 50er Jahren in Übersee lebte, wohl nichts besonderes sein dürfte und daher neben der Vergebührung in Bremerhaven aufgrund von Übersiedlungsgut nur mehr die Typisierung in Österreich vor sich hat, es daher also auch keine weiteren Gebühren hat - und überdies natürlich bis zu dem Zeitraum in der Eu frei mit den Kennzeichen von drüben und der int. Versicherung herumkutschieren kann. Also wieder nichts was irgendwo, wie von Dir zusammengebastelt, illegal wäre, Punkt.
Selbstverständlich ist es auch zulässig, wenn man einige Zeit in den USA oder Canada lebte, dort sein Fahrzeug erwirbt und dort auch so anmeldet und ganz legal fährt (wofür übrigens in diesen Ländern keine Immigration vonnöten ist), darf ich natürlich selbst dieses Vehikel nach Bremerhaven bringen, vergebühren und nach Österreich fahren, wieder gibt es dann für mich selbst ein Verfahren, welches die Frage klären wird, ob es als Übersiedlungsgut zulässig ist, es folgen die schon früher genannten Schritte, alles legal und nicht wie von Dir in einer anmassenden Frechheit dargestellten Umgehung von bestehenden Gesetzen.
Tatsächlich ist mein Beweggrund so, da kann ich Dir ruhig die Wahrheit erzählen, wie schon früher beschrieben, das Vehikel kommt nach Bremerhaven, wird dort vegebührt und nach Österreich gebracht, hier niemals betrieben und im Frühjahr kommenden Jahres in die Philippinen eingeschifft. Wieso nicht gleich von Nordamerika nach den Philippinen, Transpazifik, was ja günstiger wäre? Weil es von Österreich weg als berechtigtes Übersiedlungsgut deklariert werden wird und dort damit die horrenden Importzölle von bis zu 100% wegfallen - dass zu Recht, da tatsächlich eine Übersiedlung stattfindet und Du nicht schon wieder aufplärrst in Deiner ewigen Dummheit, Zusammenhänge zu erkennen - dass was "geschoben" werden solle.
---> Es bleibt bei meiner ursprünglichen Frage, wie die Vergebührung in Bremerhaven aussieht, welche Dokumente bei der Abholung zur Ausfolgung vorgelegt werden müssen, in diesen Belangen bin ich nicht auf dem neuesten Stand, alles andere weiss ich ohnehin besser, wie Du ja richtig bemerkt hast, hättest also Deine Unwissenheit nicht damit verbringen brauche, um mir zu schreiben, was ich erstens nicht vorhabe, und zweitens ja eh besser weiss als Du - daher antworte tatsächlich auf Fragen, welche Fragen waren und keine Feststellungen, ansonsten halte Dich von meine Fragen fern, weil Unwissenheit hier und da habe ich eh selbst, brauch die von Dir nicht.
Dir muss ja ur langweilig sein, wenn Du nichts anderes zu tun hast, als irgendwelche Vermutungen aufzustellen usw. wahrscheinlich selbst schlecht und verklemmt bis in die Knochen, weil meist ist es ja so, wie man von anderen annimmt, ist man meist selbst, trifft auf Dich voll zu, wie ich meine. Greetz
Da der "hosenmatz", welch treffender Name, so viel gequackt hat, ohne die Fragen korrekt zu beantworten, viel eher viel Zeit mit anmassenden Vermutungen vergeudet hat und damit natürlich auch unsere Zeit, die wir ja die Antwort zur Frage lesen möchten, frage ich nochmals, bitte antworten, wenn auch wirklich am letzten Stand, was ich selbst gegenwärtig nicht bin:
Annahme: Vehikelpreis lt. Kaufvertrag: 10.000€
Annahme: Einschiffung lt. Rechnung: 1.200€
Annahme: Welche Dokumente sind dort vorzulegen?
Vehikel kommt aus USA oder Canada nach Bremerhaven, ich mit Wohnsitz in Österreich komme nach Bremerhaven und hole das Fahrzeug da raus.
Es ist Zoll zu zahlen, wie wird dieser errechnet, in Prozent und von welchem Betrag?
Ist tatsächlich auch eine Umsatzsteuer zu bezahlen und wie errechnet sich diese, Prozentsatz und aus welchem Betrag?
Bitte sieh og. Beträge zur leichteren Berechnung.
Das Vehikel wird abgeholt - Der Status, Verwendungszweck, zukünftiger Verwendung, von wem und wieso wird hier nicht gefragt und ist lediglich die og. Fragestellung über Vergebührung und erforderlichen Dokumenten lt. neuesten Vorschriften für mich hilfreich. Danke:)
Deine Dummheit und Unwissenheit hast Du ja vorher schon zum Ausdruck gebracht, wäre nicht mehr nötig gewesen.
Ja, und für andere Leser, es ist tatsächlich richtig, steige in Bremerhaven in den Wagen und gibt es keine Kosten und Gebühren - nur, da hast schon wieder nicht recht, solange ich will - dass ist falsch! Hoffe, Du wirst Dich in Zukunft dort befleissigen, wo Du auch tatsächlich kompetent bist, Antworten zu geben, die fern von Neid und Unwissenheit sind. Greetz