Kann man ein Auto zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?
Eine Freundin hat sich letzte Woche einen Neuen (einen neuen Alten) zugelegt und seitdem entdeckt sie immer mehr Probleme, auf die der Händler sie nicht hingewiesen hatte. Sie ist so genervt, dass sie den Wagen zurückgeben will. Hat sie dazu ein Recht oder muss sie eine Beseitigung der Defekte hinnehmen?
Grundsätzlich ja.
Aber es kommt auf verschiedene Punkte an.
Zum einen ist das Fahrzeug finanziert ? Wenn ja, haben Sie sowieso 14 Tägiges Kündigungsrecht als Verbraucher, nach dem Verbraucherschutzgesetz.
Das soll heißen, Dahrlehen bei der Bank kündigen und automatisch ist der Kaufvertrag auch erledigt, insofern es sich um eine Autobank handelt. Ist es aber ein freier Händler mit einer freien Bank, z.B. Santander oder City, dann sollte Sie schleunigst einen Anwalt aufsuchen, welcher dem Händler die Wandlung des Kaufvertrages und somit die Rückabwicklung des Kaufes ans Herz legt aufgrund folgender Mängel, welche beim Kauf nicht bekannt waren.
Nun kann sich der Händler allerdings rausreden und sagen es gibt doch eine GW Garantie. Hat er nicht ganz unrecht. Nun kommen wir wieder zum Punkt Anwalt, denn dieser muß mit Ihnen klären, was für Sie zumutbare Mängel und nicht zumutbare Mängel sind.
Das Beste wäre natürlich, wenn der Verkäufer im Beisein eines Zeugen gesagt hat die Bremsen sind ringrum neu und es stellt sich raus, dass ist falsch. Dann liegt der Fall vor, dass dem Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (Wandlungsgrund).
Alles in allem sehen Sie, dass das ganze mächtig kompliziert ist. Wenn Sie nen Anwalt haben, dann nix wie hin, wenn Sie mehr Infos brauchen oder hilfe, dann kann ich Sie auch gern an meinen Verkäufer des vertrauens empfehlen.
Der Herr Hoffmann der GSTC Autowelt steht Ihnen sicher gern zu Ihrer Seite. Er hat mir auch schon einmal aus einer ähnlichen Lage geholfen ! Schauen Sie einfach unter www.gstc-autowelt.de und dann unter Kontakt und rufen Sie Ihn einfach mal an, mit nem schönen Gruß von Nicolle Trebs. Er weiß dann schon Bescheid.
MfG
Nicolle
Ja!
Aber ruf doch mal in der Recht-/Anwalt-abteilung beim ADAC an die haben mir auch sehr geholfen!
ich empfehle in diesem Fall einen Fachanwalt - nennt dir der ADAC - und, einen langen Atem. Soll heißen, dass das sehr lange dauern kann, zwei Jahre sind normal. Schon ans Einlagern gedacht?
und gehe mal auf diese webside:
http://www.123recht.net/Kaufrecht__c17.html
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Grundsätzlich ist der Kaufvertrag nicht rechtskräftig, da die Mängel nicht aufgeführt worden sind.
Der Zusatz "gekauft wie gesehen" ist nicht mehr rechtskräftig und der Zusatz auf den Verzicht der Garantie sollte nicht dabei sein.
Am besten diesen Wagen beim ADAC oder TÜV prüfen lassen und einen Anwalt einschalten wenn der Verkäufer nicht mitmacht.