Was muss ich beachten wenn ich meinen noch in Frankreich angemeldeten Renault diesel in Deutschland
was muss ich beachten wenn ich meinen noch in Frankreich angemeldeten Renault diesel in Deutschland (Sonstiges / Quasselecke)
Normalerweise ist ein Vollabnahme beim Tüv durchzuführen.
Den Papierkram würde ich bei der Zulassung erfragen.
Ist am Einfachsten bei Denen anzurufen, da mußt anschließend eh hin und es fehlt dann auch nichts!
Wer ein neues Auto aus einem anderen EU-Land einführt, muss keine aufwendigen technischen Umrüstungen mehr vornehmen. Der Grund: Die Betriebserlaubnis für Pkw und Zweiräder sind europaweit gültig. Nur für ältere Automodelle sind oft besondere Genehmigungen erforderlich. Beim Kauf im Ausland sollte man darauf achten, dass eine durch den Hersteller ausgestellte "Übereinstimmungsbescheinigung" (certificate of conformity) vorgelegt wird.
Die Registrierung eines Pkw gilt jedoch immer nur für das Gebiet eines Mitgliedstaates. So ist das Zulassungsverfahren nach wie vor national bestimmt. Es wird also kein Euro-Nummernschild geben, sondern wie bisher ein nationales Kennzeichen. Wird ein Pkw eingeführt, muss er am Standort angemeldet werden. Bei längeren Auslandsaufenthalten kann das Auto weiterhin im Heimatstaat zugelassen bleiben, wenn man nicht seinen regulären Wohnsitz ins Ausland verlegt. Dies ist aber nur bis zu sechs Monate lang möglich.
Eine Sonderregelung gibt es für Firmenfahrzeuge: Auch bei einem regulären Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union kann der Wagen unter Umständen weiterhin mit deutschem Kennzeichen gefahren werden, wenn der Fahrzeughalter auch gleichzeitig der Arbeitgeber und in Deutschland ansässig ist. Vor einem Umzug sollte man sich allerdings genau bei den Zulassungsstellen der jeweiligen Mitgliedstaaten erkundigen. Studenten, die während ihres Auslandsstudiums ihr eigenes Auto nutzen wollen, können ebenfalls in der Regel das heimatliche Kennzeichen über die Sechsmonatsfrist hinaus behalten.
Auch die Überwachung des technischen Zustandes bleibt national geregelt. So kann der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer nur für das Gebiet der Bundesrepublik prüfen. Bei der Ausfuhr eines Pkw in ein anderes EU-Land wird die deutsche Prüfplakette nicht ohne weiteres anerkannt. Das Fahrzeug ist der dortigen Überwachungsinstitution vorzuführen, genauso wie bei der Einfuhr nach Deutschland ein Pkw dem TÜV oder einem anderen amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden muss.