Nicht angemeldetes Fahrzeug überführen - Was ist zu beachten?
Hallo Zusammen.
Jetzt muß ich mal eine Frage stellen.
Ich will mir evtl. einen neuen Wagen zulegen(Gebrauchtwagen).
Bisher war das immer so das mein alter Wagen dann auch abgestoßen wurde oder Schrott war, da hab ich den lästigen Papierkram - also alten Wagen abmelden, neuen anmelden und mir startklar vor die Türe stellen -den Händler vor Ort machen lassen.
Nun jedoch steht der "neue" bei einem Händler, ca 150km entfernt.
Da ist also nichts damit das der Händler den Wagen hier anmeldet.
Wie bekomme ich den Wagen am besten zu mir?
Gibt es da Überführungskennzeichen oder so etwas?
Wo bekommt man die und was kostet sowas?
Wie läuft so etwas Versicherungstechnisch ab?
Sorry für die vielleicht blöden Fragen, - aber wie gesagt, ich hab sowas noch nie gemacht.
Vielen Dank im voraus.
Alles liebe,
Blecky
Du brauchst eine Versicherungsdoppelkarte für Kurzzeitkennzeichen.
Damit gehst Du zur Zulassungsstelle, wo die Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden. Dieses Kurzzeitkennzeichen bringst Du an dem Auto an, dann kannst Du es überführen und richtig zulassen.
Die Kosten sind nicht ganz unerheblich, aber den genauen Stand kenne ich derzeit nicht.
Ahh ja,
jetzt sehe ich klarer.
Vielen Dank und alles liebe,
Blecky