Abwrackprämie-Neuwagen verkaufen?
Ich habe einen 16 Jahre alten BMW, Wert <1000 Euro, TÜV fällig.
Ich verschrotte den BMW, kaufe einen Neuwagen und verkaufe das Fahrzeug noch im Laden an den nächsten. Dieser erhält einen Abschlag von ca. 400 Euro.
Meine Fragen:
1. Ist das legal? Ich hörte von einer "Haltezeit" für das Neufahrzeug, kann aber nichtmal in den offiziellen Dokumenten des Amtes etwas dazu finden.
Welche Nachteile hat der Käufer meines Neuwagens von dem deal?
Wo kann ich einen solchen Käufer finden?
Bin für jede Antwort dankbar!
Nein, es ist nicht legal. Der Neu- oder Jahreswaen muß, damit Du einen Anspruch auf die Abwrackprämie hast, auf Deinen Namen zugelassen sein. Dann erst kannst Du mit den Verschrottungs- und den Zulassungspapieren die Prämie beantragen.
Das Neufahrzeug muß auf Dich zugelassen werden.
Demnach ist nichts mit gleich in Laden wieder verkaufen.Es muß tatsächlich eine "Haltezeit" eingehalten werden.Somit kannst Du nur einen Gebraucht-
wagen weiterverkaufen.So schlau ist den selbst der deutsche Gesetzgeber,das er hier keinen Basar aufmacht.
Meinste, Du bist der Erste, der auf diese "geniale Idee" kommt?!
Übrigens: Offensichtlich bist Du hier völlig falsch .. wechsle am Besten in ein Forum, das sich mit "wie-bescheisse-ich-am-Besten" befasst.
Genau,mit solchen Machenschaften wollen wir hier nichts zu tun haben.Fragen mit kriminellem Grundgedanken beantworte ich nur in dieser Form!Such dir ein anderes Forum !!!
Wenn Du mit mir 50/50 machst, schick ich Dir nen Kuchen in den Knast.
selbst gebacken!?
Hallo nochmal,
hab mich wohl unklar ausgedrückt: Der Wagen soll zunächst auf meinen Namen zugelassen werden, aber dann weiterverkauft. Ob ich ihn erst nach Haus fahre oder gleich vor Ort den Schlüssel weiterreiche ist ja egal.
kraeker, vielleicht könntest du mich auf weiterführende Informationen zum Thema "Haltezeit" verweisen- ich habe nach intensiver Suche absolut nichts hierzu finden können.
schweisser, dein Geschrei verstehe ich nicht-wenn das rechtlich ok ist, gewinnen doch alle: Der Autoverkäufer verkauft ein Auto, ich kriege die Prämie, der Käufer den Wagen ein bisschen billiger.
Mein Gott, ne süsse kleine Pseudoempörung hier...vielleicht kann ja jemand der Herren die Kriminalität mal begründen? Bisher konnte ich jedenfalls keinen hinweis finden, das dies verboten sei, also bitte, belehrt mich eines besseren, aber vielleicht mit ein paar handfesten Quellen statt Geschrei??
guck ma hier
auto bild download abwrackprämie
mfg
bobbylong6969
ergibt sich aus der Bearbeitungszeit der Bafa
Da hst Du wohl nicht zu Ende gedacht.Die Frage basiert doch darauf,das Person B,ein Auto kaufen möchte,und kein Auto zum verschrotten hat.Person A,möchte nur ein Auto verschrotten.
Bisher gingen bei Bafa ja nur Anträge ein (bisher 105.000).Noch nicht ein Antragsteller,hat bisher Geld bekommen(Geht im März erst los).
Ist am Tag der Prüfung durch den Beamten,auf den Antragsteller gar kein Auto zugelassen,weil weiterverkauft,wird es wohl keine Prämie geben.
Daher ergibt sich eine gewisse Haltezeit.
Rein nach dem Text der "Förderrichtlinie"(kein Gesetz)gibt es natürlich keine Haltezeit.
Die praktische Auslegung wird so aussehen,das bei einem so kurzfristigen Weiterverkauf nicht von einem
privatem Neufahrzeugerwerb auszugehen ist.
Und ob die Neufahrzeuge noch auf die Antragsteller zugelassen sind,lässt sich bei jedem Antrag prüfen.
Hallo hosenmatz,
vielen Dank für die konstruktive Antwort. Das der Wertverlust derart gross ist war mir nicht klar. Ist den ein solcher tageszugelassener Wagen denn nicht ein Jahreswagen, der ebenfalls unter die Umweltprämie fällt?