Kann ich von der neuen KFZ-Steuer profitieren
Am 19 01 2009 Zulassungsdatum habe ich vom Mercedeshaendler einen Jahreswagen C 200 CDI Erstzulassung 25 06 2009 Schadstoffangabe 149 g pro km gekauft Was muß ich tun um ggf von der neuen Steuerreglung zu profitieren
hallo gerhard,
die steuerregelung gilt nur für neufahrzeuge.
hier aus dem adac der bericht dazu:
Endlich hat sich die Bundesregierung durchgerungen, Anreize zum Kauf umweltfreundlicher Autos zu schaffen. Wer bis zum 30.6.2009 einen Neuwagen mit der Abgasnorm Euro 5 oder 6 erwirbt, bekommt einen Steuerbonus: Diese Autos werden maximal zwei Jahre von der Steuer befreit. Maximal deshalb, weil die Förderung zum 31.12.2010 ausläuft. Euro 4 Autos können für maximal 12 Monate einen Steuerbonus nutzen.
da dein fahrzeug bereits zugelassen war, und somit nicht alls neufahrzeug zugelassen wurde, fällst du nicht in den genuß der steuerersparnis.
KFZ-steuermäßig ist wie bereits gesagt der "Zug für DIch abgefahren", aber ...
FALLS Du [Edit]in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kauf[/Edit] evtl. Dein über 9 Jahre altes Auto VERSCHROTTEN lassen -NICHT: in Zahlung gegeben hast - , steht Dir die Abwrackprämie i.H. von 2.500,- zu ...
KOMMA, FALLS:
- das verschrottete Fahrzeug vorher mindestens 1 Jahr auf Deinen Namen zugelassen war.
das neue Fahrzeug bzw. Jahreswagen (vom Händler oder MB-Werksangehörigen, NICHT sonstiger Privatkauf!!!) ebenfalls auf Deinen Namen zugelassen ist; und zwar NACH dem 13. Januar 2009 (24.01. war Gesetzesbeschluss) => trifft für Deinen Fall zu Haken-dran
Du den Nachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes führen kannst, dass die Rohkarosse VERSCHROTTET wurde und der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung vom Verwerter eingezogen wurde und der BAFA (zuständiges Bundesamt) im Original übergeben werden kann.
PS: Die Fahrzeugaggregate und sonstige Teile dürfen natürlich wiederverwertet werden (z.B. im Gebrauchtteilehandel)