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Kann ich von der neuen KFZ-Steuer profitieren

P
paulgerd
January 29, 2009

Am 19 01 2009 Zulassungsdatum habe ich vom Mercedeshaendler einen Jahreswagen C 200 CDI Erstzulassung 25 06 2009 Schadstoffangabe 149 g pro km gekauft Was muß ich tun um ggf von der neuen Steuerreglung zu profitieren

W
wondrazil
January 29, 2009

hallo gerhard,

die steuerregelung gilt nur für neufahrzeuge.
hier aus dem adac der bericht dazu:
Endlich hat sich die Bundesregierung durchgerungen, Anreize zum Kauf umweltfreundlicher Autos zu schaffen. Wer bis zum 30.6.2009 einen Neuwagen mit der Abgasnorm Euro 5 oder 6 erwirbt, bekommt einen Steuerbonus: Diese Autos werden maximal zwei Jahre von der Steuer befreit. Maximal deshalb, weil die Förderung zum 31.12.2010 ausläuft. Euro 4 Autos können für maximal 12 Monate einen Steuerbonus nutzen.
da dein fahrzeug bereits zugelassen war, und somit nicht alls neufahrzeug zugelassen wurde, fällst du nicht in den genuß der steuerersparnis.

A
anon58550229
January 29, 2009

KFZ-steuermäßig ist wie bereits gesagt der "Zug für DIch abgefahren", aber ...

FALLS Du [Edit]in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kauf[/Edit] evtl. Dein über 9 Jahre altes Auto VERSCHROTTEN lassen -NICHT: in Zahlung gegeben hast - , steht Dir die Abwrackprämie i.H. von 2.500,-€ zu ...

KOMMA, FALLS:
- das verschrottete Fahrzeug vorher mindestens 1 Jahr auf Deinen Namen zugelassen war.

  • das neue Fahrzeug bzw. Jahreswagen (vom Händler oder MB-Werksangehörigen, NICHT sonstiger Privatkauf!!!) ebenfalls auf Deinen Namen zugelassen ist; und zwar NACH dem 13. Januar 2009 (24.01. war Gesetzesbeschluss) => trifft für Deinen Fall zu Haken-dran :wink:

  • Du den Nachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes führen kannst, dass die Rohkarosse VERSCHROTTET wurde und der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung vom Verwerter eingezogen wurde und der BAFA (zuständiges Bundesamt) im Original übergeben werden kann.

PS: Die Fahrzeugaggregate und sonstige Teile dürfen natürlich wiederverwertet werden (z.B. im Gebrauchtteilehandel)