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anonymous, 27. November 2009
1. Meine Fehlerbeschreibung gegenüber dier Werkstatt: Die Klima kühlt nicht mehr.
2. Leistung der Werkstatt: Kühlmittel aufgefüllt und Klima als repariert deklariert. Dafür habe ich 80 Euo bezahlt
3. Klima nach 3 Wochen erneut ohne Funktion
4. Werkstatt sagt, da machen wir Kontrastmittel rein, um zu sehen ob die Klima dicht ist. Kostet 80 Euro...
5. Nach dem Kontrastmittel-Test kommt die Aussage der Werkstatt, dass der Kompressor undicht ist und der Trockner getauscht werden müsse - Kostenvoranschlag 850 Euro.
6. Ich verzichte auf die teure Reparatur und frage die Werkstatt, ob ich die zweite Füllung wirklich bezahlen muss. Meiner Meinung nach hätte diese Fehlerdiagnose zu den Arbeiten meines ersten Reparaturauftrages gehört. Ich musste zahlen.
Da auf der ersten Rechnung nur "Kühlmittel aufgefüllt" als Dienstleistung steht, konnte ich später schwerlich nachweisen, dass der Reparaturauftrage nicht korrekt ausgeführt wurde. Ich weiß aber, dass ich - mangels Fachwissen - nicht das Auffüllen des Kühlmittels, sondern die Reparatur der defekten Klimaanlage in Auftrag gegeben habe.
Ich schließe daraus, dass hier bewußt darauf spekuliert wurd, unwissenden Kunden zweimal abzukassieren.
Kurzfristige Terminvergabe
Kostenvoranschlag erhalten
Rechnung entspricht Kostenvoranschlag
Abholtermin eingehalten
Keine Rückfragen bei Zusatzkosten
Rechnung nicht erklärt
Kein Ersatzwagen