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Kfz-Handel

Erfahrungen (2)

5.0 von 5
, 18. Februar 2015
"wegen eines Schaden an den Bremsen bin ich direkt zur Werstatt Bädorf in Siegburg gefahren, weil ich dort bereits zuvor schon sehr gut Erfahrungen gemacht hatte. Es wurde dort die Reparatur gründlich, ordentlich und preiswert durchgeführt. Daher bin ich auch gleich wieder dort hingefahren. Es wurden an meinem Mecedes SL R 129 die Bremsscheiben und die Belege, sowie das Thermostat notwendigerweise ausgewechselt. Herr Smid von der Werstatt war sehr freundlich und erklärte mir auch alles, was gemacht werden mußte.Das Auto wurde sogar bereits am nächsten Tag repariert. Es wurden nur Erstausrüster - Ersatzteile verwendet.Da alles so gut lief, ließ ich auch gleich den TÜV in der Werstatt abnehem. Auch das klappte reibungslos. Es wurden dazu noch ein paar Kleinigkeiten gemacht, die ebenfalls einsichtig notwendig waren. Das Auto wurde sehr gut in Ordnung gebracht und ich bekam dann auch gleich noch die Feinstaubplakette.Ich habe die Rechnung mit einem mir bekannten KFZ Meister besprochen, der mir sagte, dass diese vollkommen ok und auf keinen Fall hoch ist. Ich bin mit der Werkstatt sehr zufrieden und weiß, dass ich mit meinem Auto immer dort hingehen kann. Vor allem weiß ich, dass alles gründlich und ordentlich gemacht wird. Bei Mecedes Benz (RKG) hatte ich leider nicht diese Erfahrung. Ich habe jetzt bereits mehrfach die Erfahrung gemacht, dass diese Werstatt sehr zuverlässig ist. Darum werde ich mein Auto auch weiter dort reparieren lassen.
Kurzfristige Terminvergabe
Kostenvoranschlag erhalten
Rechnung entspricht Kostenvoranschlag
Rechnung erklärt
Abholtermin eingehalten
Keine Rückfragen bei Zusatzkosten
Kein Ersatzwagen
1.0 von 5
, 7. Februar 2008
Der Besuch dieser Werkstatt ist für mich bis heute ein Albtraum und hat mit einem Motorschaden geendet, da dieser die in Auftrag gegebene Ersatzteile in dem zugesagten, jedoch von dieser Werkstatt nicht eigehaltenem Termin eingebaut hatte und mich mit gutem Wissen und Gewissen - ohne jegliche Aufklärung über mögliche Risiken bei Weiterfahrt mit dem Fahrzeug trotz bestehender Klappergeräusche weiterfahren liess. Schaden an meinem Fahrzeug über 8 TEUR. Dieser "Fachbetrieb" hat offensichtlich die Problematik verkannt. Es geht weiter, diese Werkstatt hat nachhinein jeden Bezug der Motorgeräusche zu dem eingetretenen Motorschaden ausgeschlossen und weist jegliche Verschuldung an diesem Desaster von sich. Noch schlimmer, in Weiterem stellt er seinen damals einzigen Mitarbeiter als Zeuge dar, der mitgehört haben soll, daß ich über die Risiken einer Weiterfahrt aufgeklärt gewesen sein sollte und mit dem Fahrzeug auf eigenes Risiko weiter gefahren bin. Unverschämtheit! Zur Beurteilung von solchem "Service" und der "Beratungsqualität" fehlen mir einfach die "passenden" Worte! Ich kämpfe derzeit vom Gericht diesen "Fachmann" mit über 36 jähriger Erfahrung - wie er sich selbst bezeichnet (?!)- zur "Verantwortung" zu ziehen. Die "freundliche und flexible" Dienstleitung dieser Werkstatt spricht somit für sich selbst. P.S. Nach meinen über 25-jährigen recht guten und vertrauensvollen Begegnungen mit KFZ-Werkstätten ist dies für mich ein schwer zur ertragender "Schock" !!! Damit es Ihnen so etwas nicht passiert kann ich nur dringend empfehlen: erkundigen Sie sich ausführlich über Werkstätte und sicherheitshalber lassen Sie sich alles aber wirklich alles was bei der Reparaturabwicklung relevant ist auch die Terminvergaben und deren Bestätigung, schriftlich und ausführlich darlegen, damit kein Raum für "flexible" Interprätationen in der "Dienstleistungsausführung bei solchem "Fachbetreiben" verbleibt. Lassen Sie sich nicht von der freundlichen und vertrauensweckenden "Fachblende" beeindrücken ; als Laie haben Sie ein Recht auf diese Informationen; schriftlich deshalb, damit man Ihnen im Falle der Fälle nicht unterstellt, etwas ausgelassen, nicht gehört bzw. falsch verstanden zu haben. Vom Gericht kommt es letztendlich darauf an, was man eindeutig nachweisen kann. Zeugen kann man sich wie mir dieser Fall deutlich macht, doch recht einfach zur Verfügung stellen, vor allem, wenn dieser im Abhängigkeitsverhältnis (Arbeitsverhältnis) stehen und Eigen-Existenz in Betracht kommt. In diesem Sinne "Geschädigte" der selbe Inhaber betreibt gleichzeitig Autohandel!!!
Kurzfristige Terminvergabe
Kein Kostenvoranschlag
Keine Rückfragen bei Zusatzkosten
Rechnung nicht erklärt
Kein Ersatzwagen
Abholtermin verschoben