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anonymous, 28. Januar 2009
Wie schreibt man es jetzt, ohne wegen Verleumdung verklagt zu werden!?
Bleiben wir einfach bei den Tatsachen.
Bei meinem Golf II GTI musste wegen der Gebrauchtwagengarantie eine Inspektion durchgeführt werden Warum ich vorher einzelne Teile farblich markiert habe, kann ich heute gar nicht mehr sagen ist aber auch egal.
Als ich mein Auto aus der Werkstatt abholte, stand eine ordentliche Summe auf der Rechnung. Neben den üblichen Sachen, wie Schreibenwaschwasser aufgefüllt, Luftdruck geprüft waren dort vier neue Zündkerzen, neuer Ölfilter
aufgeführt.
Nachdem ich die Rechnung bezahlt hatte, öffnete ich die Motorhaube und zog den Stecker der ersten Zündkerze ab und fand sofort, was ich gesucht hatte. Ich hatte alle Zündkerzen farblich markiert, bevor ich den Wagen zu Inspektion gab und was soll ich sagen: die Markierung war deutlich zu sehen. So verhielt es sich auch bei den drei anderen Zündkerzen. Der Ölfilter wurde ebenfalls beim Ölwechsel nicht getauscht, sondern nur mit einem Lappen abgewischt nur leider konnte der Monteur damit die von mir eingekratzte Markierung nicht entfernen.
Ich ließ den Werkstattleider kommen und konfrontierte Ihn mit den Tatsachen. Nach langen hin- und her gestand er ein, dass da wohl einiges schief gelaufen wäre. Als Entschädigung erhielt ich die nächste Inspektion umsonst, ferner wurde meine Inspektion natürlich komplett neu gemacht und diesmal gabs auch nichts zu beanstanden.
Ich denke der o. g. Sachverhalt sagt alles aus
Rechnung entspricht Kostenvoranschlag
Rechnung erklärt
Abholtermin eingehalten
Keine kurzfristige Terminvergabe
Kein Kostenvoranschlag
Keine Rückfragen bei Zusatzkosten
Kein Ersatzwagen