Ein ML-320 B.J.1998 in Tschechien anmelden
Was kostet? Wie lange dauert? Farhzeug in Deutschland gekauft.Welche papiere mann braucht?
Zur Anmeldung im Ausland ist erstmal dort ein fester Wohnsitz notwendig( oder du musst deinen Firmensitz dort haben .Neben den üblich Unterlagen Zulassungsbescheininung teil 2 usw ist auch noch Eu-Typengenehmigung(Coc-bescheinigung erforderlich)und eine Tschechische Versicherung. usw.
Zitat aus einem anderen Forum:
Hallo,
ich wohne seit ca. 7 Monaten in Tschechien und habe auch mein (aus Deutschland mitgebrachtes) Auto hier zugelassen. Wenn man weiß, wie's geht ist das eigentlich kein Problem.
Erstens: Man braucht eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, auch als EU-Ausländer. Diese Aufenthaltsgenehmigung erfüllt für den Ausländer den gleichen Zweck wie ein Personalausweis für einen Tschechen (Nachweis der Adresse etc.) Die Zulassungspapiere des Autos werden auch auf die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung begrenzt.
Dann gehts folgendermaßen weiter: Auto beim tschechischen TÜV vorfahren. Versicherung abschließen (muß vor der Zulassung gemacht werden, Doppelkarte gibt's nicht, Versicherung wird auf Fahrgestellnummer ausgestellt). Die Papiere (TÜV-Gutachten, alter deutscher Fahrzeugbrief (also bei den deutschen Behörden entwerten lassen und unbedingt aushändigen lassen), Versicherungsnachweis zur zuständigen Zulassungstelle bringen. Die Zulassungstelle erstellt dann tschechische Fahrzeugpapiere (dauert ein bis zwei Wochen). Mit den tschechischen Fahrzeugpapieren und der Aufenthaltsgenehmigung kann man den Wagen dann ganz normal bei der Zulassungstelle zulassen. Gesamtkosten (ohne Versicherung) für diese Prozedur: ca. 7000-8000 CZK (ca 260 EUR). Es kann eventuell billiger, auf jeden Fall aber stressfreier sein, das Auto in Deutschland zu verkaufen und in Tschechien zu kaufen. Und wichtig: Mann muss Tschechisch können oder am besten einen Tschechen kennen, der einem dabei hilft, sonst kann man das vergessen.
Da wirst Du Dich schon in Tschechien erkundigen müssen. Soviel ich weiß, dürfen dort Fahrzeuge, die älter als 7 Jahre sind, gar nicht eingeführt werden.