Kann ich als ehemann das auto meiner frau abmelden
hallo, folgendendes problem habe ich.das fahrzeug was meine frau fährt, hat meine mutter und ich bezahlt.das fahrzeug ist auf den namen meiner frau zwar angemeldet, aber meine mutter als geldgeberin hat den brief. so, nun will sich meine frau von mir trennen und meine mutter sagt,das ich dann das fahrzeug auf meinen namen ummelden soll,darf ich das und ich habe keinen kfz-schein, sondern nur den brief.es sind auch belege da,das nur meine mutter und ich das fahrzeug bezahlt haben. wäre nett, wenn ich aussagefähige antwort erhalten könnte.
danke
Leider, wenn mich mein Kenntnisstand nicht komplett im Stich läßt, kann ich Dir auch nur sagen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derjenige als Besitzer gilt, der im Brief eingetragen ist. In diesem Falle also Deine Frau. Und ich gehe mal davon aus, dass sie diesen Zustand auch nicht freiwillig ändern wird.
Nách meiner Rechtsaufassung gehört das Auto demjenigen der im Brief eingetragen ist, es sei denn es bestehen anderlautende schriftliche Vereinbarungen,ich befürchte da sitzt deine frau am längeren hebel
Wenn das Auto noch die alten KFZ-Papiere KFZ-Schein & -brief hat, ist derjenige Eigentümer, der im BESITZ des FahrzeugBRIEFES ist.
Zum Abmelden/Ummelden des Fahrzeugs benötigst Du KFZ-Brief, KFZ-Schein .. und bei vorübergehender Stilllegung auch die Kennzeichen.
Wie Du an Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugschein rankommst, können wir natürlich aus Unkenntnis der "familiären Situation" nicht sagen ... und die Fahrzeugschlüssel brauchste ja auch, um mit dem Auto mal irgendwann fahren zu können. Als Besitzer des Briefes kann Deine Mutter allerdings notfalls auf rechtlichem Wege die Herausgabe des Fahrzeugs incl. aller Papiere und Schlüssel verlangen
Bei den neuen Fahrzeugpapieren ist die Zulassungsbescheinigung Teil1 und/oder Teil2 KEIN Eigentumsnachweis mehr; da müsste Deine Mutter den Nachweis des Eigentums an dem Fahrzeug liefern; z.B. per Kaufbeleg/-rechnun, Überweisungsbeleg bzw. Kaufpreisquittung des Verkäufers i.V. mit Teil2 der Zulassungsbescheinigung (ehemals: KFZ-Brief)