Wie kann ich gelbe Rundumleuchten eintragen lassen?
Da ich Baumfällarbeiten mache, und des öfteren diese recht dicht am fliesenden Verkehr stattfinden, halte ich eine Warnung via gelber Rundumleuchten für sinnvoll. Die Leuchten sollen fest am Kfz (Land Rover Dfender) angebracht werden. Was muß ich beachten? Kann ich nach der Montage einfach beim Gutachter vorstellig werden?
Natürlich.
In § 52 Abs. 4 StVZO ist genau aufgeführt, in welchen Fällen Fahrzeuge mit gelben Rundumleuchten ausgerüstet sein dürfen. Darunter wird aber verstanden, dass diese Lampen oder entsprechende Vorrichtungen am Fahrzeug angebracht sind.
Eine Genehmigung wird wohl erforderlich sein. Und na logo sollte das Gerät sämtlichen deutschen DIN Normen entsprechen. Also E-Nummer und eventl. KBA Nummer usw.!
Erkundige dich doch ganz einfach mal bei Eurem Dorf-Sheriff.
Gruß
BigM