Neuwagenüberführung (rote Kennzeichen) und Mitnahme eines angemeldeten Anhängers
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es erlaubt ist, einen gebrauchten regulär angemeldeten Anhänger (normales schwarzes Kennzeichen) bei einer Überführung eines neuen LKW´s (rote Kennzeichen) mitzunehmen?
Ich google schon seit geraumer Zeit und finde keine Auskünfte.
Vielen Dank,
Olaf
hallo meinck,
wenn du einen lkw mit roten kennzeichen überführst kann das zu schwierigkeiten führen insbesondere dann, wenn du einen anhänger mitführst.
die roten kennzeichen dürfen genutzt werden um:
eine prüf bzw. probefahrt zu machen, um das kaufinteresse anzureizen, überführungsfahrten durchzuführen.
die frage ist was du mit dem anhänger tatsächlich vorhast.
weiterhin wäre es wichtig um die frage richtig zu beantworten, ob du selbst händler bzw. der inhaber der kennzeichen bist oder ob dir ein händler die kennzeichen überläßt um den von dir gekauften lkw zu überführen.
sollte man dir die kennzeichen nur ausgeliehen haben, dann solltest du im roten nachweisheft mal auf der ersten bzw. der letzten seite nachlesen, da ist aufgeführt wie die roten kennzeichen zu nutzen sind.
wie streng das die zulassungsbehörde handhabt wo die roten kennzeichen zugelassen sind spielt hierbei auch eine rolle.
ansonsten darfst du wie schweisser schon ausgeführt hat, den hänger ziehen, wenn du ihn auch mit überführst oder noch ein fahrzeug kaufst und auf dem hänger transportierst.
@wondrazil
Danke für die bisherige Mühe.
Also ich fahre für meinen Arbeitgeber, der auch Inhaber der roten Kennzeichen ist. Es handelt sich bei dem Zugfahrzeug eindeutig um eine Neufahrzeugüberführung zum Kunden. Die Mitnahme des Anhängers ist eine reine Gefälligkeit (wird auf dem Weg zum Kunden aufgelesen).
Bin halt unsicher, da man ja auch keine Ladung bei einer Überführung mitnehmen darf.
@meinck,
wenn du den hänger für den kunden mit überführst, dürfte das kein problem sein.
zur not ist nur wichtig dass dein nachweis und dein scheinheft richtig ausgefüllt ist.
solltest du kontrolliert werden ist es eine überführungsfahrt des fahrzeuges zum kunden mitsamt dem hänger. somit stellt das dann kein problem dar.
gruß wondra
@schweisser,
die vorgehensweise ist mir auch bekannt, nur ist es immer eine sache ob bei einer kontrolle das scheinheft auch ausgefüllt ist und im nachweisheft die fahrt eingetragen wird. in meinem zulassungsbezirk wird mit den roten kennzeichen auch der einkauf erledigt, deshalb wird hier auch mehr augenmerkt auf die roten kennzeichen gelegt. zumal die stvzo in § 28 nähers dazu regelt. siehe auch hier:http://www.im-auto.de/autokennzeichen/rote-kennzeichen.html
gruß wondra
Ja, wird wohl das Beste sein, wenn ich mich mal offiziell bei der Behörde informiere.
Ich danke Euch für die Mühe.
Gruß,
Olaf