Warum muss ich 170 euro abschleppkosten bezahlen
ich stand weder in einem parkverbot noch habe ich jemanden behindert
Wer hat denn abschleppen lassen, die Ordnungsmacht?
Die müssen doch sagen können, aus welchem Grund das Abschleppen ihrer Meinung nach notwendig war.
Das wird man Dir beim Ordnungsamt genau erklären. Manchmal sehen die eine Behinderung, die für andere gar nicht besteht. Aber wenn Du freundlich nachfragst, wird man Dir eine entsprechende Erklärung abgeben.
Es ist natürlich schwer aus der Ferne, ohne genauere Ortskenntnis eine Stellungnahme abzugeben.
VG
Tom
Vollkommen korrekt. Deswegen ist es ja auch angeraten, beim Ordnungsamt nachzufragen
Die werden immer heimtueckischer. Ich hab neulich auch mal einen Strafzettel bekommen und hab bislang echt keine Ahnung, warum. Bin mal gespannt, was in dem Brief stehen wird.
Nach meinem letzten Kenntnisstand muß ein "Besitzgestörter" die Kosten für das von ihm veranlasste Abschleppen eines fremden KFz erst mal (sofort) dem Abschleppunternehmer vorstrecken. Nachher kann er sich das Geld jedoch beim Verursacher wiederholen, also: Rechnung schreiben und wenn der nicht zahlt/nicht zahlen kann/nicht zahlen will, vor Gericht klagen...
Viel Spaß!
helga