Unzulässig geparktes Auto angefahren
Hallo,
wir haben ein großes Privatgrundstück,an das ein Mietshaus angrenzt.
Dessen Bewohner bzw.Besucher parken immer wieder total unpraktisch in unserer Durchfahrt.
Wir haben schon mehrmals mit den Mietern gesprochen,bzw.Zettel an die falsch geparkten Autos geheftet.
Ein Parken verboten Schild steht auch im Hof,allerdings nicht an genau der besagten Stelle.
Jedenfalls ist es jetzt passiert-es war finster und Ich war auch abgelenkt und habe ein Auto angefahren,dass wieder falsch geparkt war.
Dessen Besitzer führt sich total auf,ein sehr unsymphatischer Mensch.
Dehalb möchte Ich fragen,ob er nicht evtl.eine Teilschuld hat wegen unerlaubten Parkens?
Möchte mich gerne etwas informieren,da er mir wegen dem Blechschaden total blödkommt und jeden Tag wird der Schaden noch größer.
Vielen Dank
Auf öffentlichen Straßen bekäme ein Falschparker eine Mitschuld; da aber auf Privatgrundstücken keine "amtlichen" Halteverbotszonen existieren, musst Du das anze zivilrechtlich mit dem Kontrahenten regeln, falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist.
Auf öffentlichen Strassen gibt es für Falschparker leider keine Mitschuld. Allenfalls wird eine Ordnungsstrafe wegen Falschparkens erhoben.
Ich war selbst vor ein paar Jahren in einer Situation, dass ich einem Falschparker hinten auffuhr. Der Falschparker mußte 15 Euro für Falschparken zahlen. Ich zahlte 70 Euro für die Anzeige der Polizei plus den Schaden komplett.
Mittler Weile hat sich die Rechtslage dahin gehend geändert, dass der Falschparker eine Mitschuld bekommt, wenn er behindernd parkt. __ Ich war auch zunächst erstaunt, dass man diese Egomanen auch mal zur Rechenschaft zieht.
Echt, sollte sich in der Rechtsprechung auch mal etwas positiv entwickeln? Na ja, wenn ich so die Berichte der letzten Tage so verfolge (Chr.Klar), ist aber noch viel zu tun
Mein lieber Hosenmatz; Du widersprichst Dir ja selbst (siehe Dein nachgeschaltetes Posting bzgl. "KEINE Mithaftung) .. ja watt denn nu'?! ___ In Sachen "Schuld <=> Haftung": Na guuut, habbich mich vielleicht etwas unsauber artikuliert ... kommt aber auf's gleiche raus. Ob MitSCHULD oder MitHAFTUNG: In beiden Fällen bestehen Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Falschparkers.
Da sehe ich schwarz!
Wäre allerdings auch komisch, schließlich muss man im Straßenverkehr ja nicht nur auf stehende Fahrzeuge reagieren können sondern gelegentlich sogar auf sich bewegende...
Ärgerlich aber in diesem Fall wohl leider allein deine Schuld...
LG!