Kauf eines Autos aber nicht Versicherungsnehmer
Hallo.
Ich soll für ein Freund ein Auto kaufen. Der Hintergrund ist der, das er Schulden hat und er angst hat, das man es Pfänden könnte.
Er würde es auf seinen Namen versichern und auch beim Straßenverkehr anmelden.
Nun meine Frage, können irgendwelche Probleme auf mich zu kommen?
Es gibt beim Auto verschiedene Besitzverhältnisse: Eigentümer, Halter und Besitzer.
Eigentümer ist immer der, dessen Name im Kaufvertrag steht - kaufst du das Auto, bist dann du das. Es gehört dann dir bis du es weiterverkaufst.
Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug straßenverkehrsrechtlich zugelassen wird - egal, wem es gehört. Der Halter hat dabei nur Pflichten: Er ist für die Steuer, den verkehrssicheren Zustand, TÜV etc. zuständig und kassiert die Knöllchen.
Besitzer ist jede/r, der/die das Auto fährt, also "in Besitz" hat. Das ist z.B. auch der Werkstattmeister während der Probefahrt mit dem Kundenauto, er hat es dann in Besitz, aber es gehört ihm nicht.
Versicherungsnehmer kann prinzipiell jede/r sein, auch das hat mit dem Eigentum am Auto nichts zu tun.
In eurem Fall wärst du Eigentümer eines Autos, das auf einen anderen zugelassen wird und ihm dabei nicht gehört. Was ihm nicht gehört, kann nicht gepfändet werden. Allerdings: 100% sicher ist das nicht. Es erschwert lediglich einem möglichen Gläubiger, seine Ansprüche durchzusetzen und kann ggf. vom Gericht als Verschleierungstaktik gewertet werden und letztlich doch zur Pfändung führen.
Zu deiner Frage: Dir gehört ein Auto, das auf einen anderen als Halter zugelassen und versichert ist. Er nutzt das Auto auf eigene Rechnung, alles soweit OK und völlig legal. Ihr solltet, um sicherzugehen, eine schriftl. Vereinbarung über die Nutzung treffen. Denn: Fährt er das Auto vor die Wand, muss er dafür gerade stehen - du bist dann der Geschädigte, denn es gehört ja rechtlich dir.