Wenn man nur noch den fahrzeugbrief hat und tüv/au bescheinigung verlegt hat , das auto trotzdem an
also ich will ein auto kaufen das noch eigentlich bis april 09 tüv und au hat !
aber jetzt hat der verkäufer nur noch den fahrzeugbrief aber den schein nicht mehr !
tü/ au bescheinigung hat er verlegt sammt schein !
daher jetzt meine frage : kann ich einfach zur zulassungstelle gehen das auto nur mit dem brief anmelden und es jetzt bis april 09 fahren oder muss ich neuen tüv drauf machen lassen ?
einen neuen schein bekomme ich dann ja auf der zulassungstelle oder?
Wenn z.B. das Fahrzeug zur Zeit noch angemeldet ist, muß der jetzige Halter zur Zulassungstelle gehen und eine Verlustmeldung für den KFZ - Schein machen! Das ist, glaube ich, bei einem abgemeldeten Auto auch so! Dann bekommt er einen neuen KFZ- Schein ausgehändigt.( das kostet nicht nur Geld, sondern es muß auch eine Eidesstattliche-Versicherung abgegeben werden.)
Auch brauchst Du immer die AU- Bescheinigung zum An-oder Ummelden, nur der Nachweis auf den Kennzeichen für AU + HU, reicht nicht.
Außerdem würde ich nie ein Fahrzeug kaufen und schon gar nicht von privat, wenn es nur noch 5 Monate HU+ AU hat- in den letzten 19 Monaten können viele technische Mängel aufgetreten sein, die nicht behoben wurden. Zahl lieber 80,- oder 100,- Euro mehr für das Auto aber dann mit HU/ AU neu 2 Jahre!
MfG
rama
Hallo "mutti06",
das ganze "Problem" kannst du eigentlich den Verkäufer erledigen lassen! Nimm doch das Fahrzeug nur mit komplett neuer AU und frischem TüV ...
Bei der Ummeldung will die Zulassungsstelle gern einige Dinge von dir haben, mit denen du in diesem Fall nicht dienen kannst ... Fahrzeugschein (oder eine Verlustmeldung dessen), eine AU-Bescheinigung und eine TüV-Bescheinigung. Der nächste TüV-Termin ist nämlich nur im Schein eingetragen ...
Ich< würde dies vom Verkäufer verlangen, wenn er das nicht will, muss er sein Fahrzeug eben an jemand anderen verkaufen ...
m.f.g.
Raucher
hi, wer mit den wichtigsten Dukumenten für sein Fahrzeug
so umgeht,dem würde ich bestimmt kein Auto abkaufen und als Verkäufer würde ich ein Fahrzeug nur anbieten,wenn alle erforderliche Papiere auch da sind.Dem Geschäft fehlt doch jede Vertrauensgrundlage.
Ohne TÜV-Bescheinigung geht es, aber AU muss vorgelegt werden....