Motorschaden-wer zahlt?
Auf dem Firmenparkplatz, wo ich mein Auto abgestellt habe, hat sich eine Maus ins Gehäuse des Zahnriemens eingeschlichen. Wo ich nach der Arbeit den Motor gestartet habe, wurde sie vom Zahnrad eingeklemt und der Riemen ist um 2 bzw 3 Zähne übersprungen (ist aber nicht gerissen). Es hämmerte und rauchte wie nie! Ich habe das Auto abschleppen lassen (fahren war nicht mehr möglich), der Mechaniker hat Fleisch- bzw Fellreste im Gehäuse des Zahnriemens gefunden. Motorschaden !!!!
Ventile krumm, Schlepphaken abgebrochen,usw. Schadenshöhe noch nicht fest liegt aber um die 5000. Es handelt sich um einen VW Passat V6 TDI, Bj.2003, 80000km.
Habe Vollkasko, die sagt aber: es ist ein Betriebsschaden und daher kein Versicherungsfall. VW sagt: kein technischer Mangel, die Öffnungen am Gehäuse sind technischbediengt, kein Herstellerfehler, Schaden durch äußere Einwirkung, kein Kulanzfall. Kann es sein, daß ich die Reparaturkosten selbst tragem muss??? Habe noch keine veranlasst, da ich alle "Beweisstücke" unverändert bereithalte für evtl. Gutachten eines Sachvertändigers. Habe keine Rechtsschutzversicherung ! Was kann ich noch tun???
ohne anwalt kommst du da nicht weiter, wenn du den schaden nicht selbst bezahlen möchtest.
Danke für dein Mitleid, hilft mir aber nicht wirklich weiter. Habe schon herausgefunden, daß für baugleiche Motoren von Audi zusätzliche Abdeckkappen für Öffnungen am ZR-Gehäuse als Preventivmaßnahmen empfohlen werden.
Es handelt sich auch um Originalteile von Audi....
Hat schon jemand von so einem Schadensfall gehört ????
Das wirst Du selber zahlen muessen, da beisst die Maus keinen Faden ab.
Krass ... in Deutschland muss auch für Alles und jeden noch so abstrusen Fall ein "Schuldiger" her, der die Verantwortung ... und vor Allem die Kosten trägt.
Sieht SOOO der "Geiz-ist-Geil"-Mainstream aus ??!!
Natürlich musst Du den Schaden selbst tragen; eine Maus ist nicht geschäftsfähig ... und hat auch keine Eltern, die für sie haften können. ^^
Hört sich spaßig an, ist aber die ungeschminkte rechtliche Lage.
FALLS Du unbedingt einen Schuldigen suchst: Das bist Du selbst:
Hättest Du den Motor nicht angelassen und die Maus ausschlafen lassen, wär' nix passiert ^^
Auf jeden Fall gilt:
- VOLLKASKOVERSICHERUNG: Abhaken .. die zahlt nur bei UNFALLSCHÄDEN
- VW: Ist für wegen dieses "unvorhersehbaren Ereignisses* auch aus'm Spiel ... Du machst VW ja auch nicht für Marderverbiss an Zündkabeln haftbar .. oder etwa DOCH??!!
... bleibst also nur noch DU als Schadenverursacher (siehe oben)
... und jetzt kannst Du Dir VIELLEICHT denken, wer die ganze Zeche zahlt?!
Selber zahlen, was sonst!
Oder war die Maus das angemeldete Haustier von Jemandem.
Wer soll denn auf Schadensersatz verklagt werden, die Maus ist durch und die Eltern lassen sich sicher nicht ermitteln.
Sehr schlau, aber es hat sich heute herausgestellt, das die Maus doch angemeldet und dazu noch gut versichert war!!!!
Die Rechtssprechung definiert die Betriebsschäden, als Schäden, die ALLEIN auf Bedienungsfehler oder Abnutzung des Fahrzeuges zurückzuführen sind.
Da dieser Schaden nachweislich durch äußere Einwikung entstanden ist, übernimmt auch meine Versicherung die Reparaturkosten.
Viel Spaß noch bei deinen weiteren gut gemeinten sachlichen Ratschlägen.....
Vollkasko nicht abhaken !!!!! Die zahlt !!! Habe heute mit der Versicherung diskutiert und es hat sich herausgestellt, dass die doch zahlen muss!
Die Rechtssprechung definiert die Betriebsschäden, als Schäden, die ALLEIN auf Bedienungsfehler oder Abnutzung des Fahrzeuges zurückzuführen sind. Also "an die Kasse", da es kein Betriebsschaden ist :0)
Sehr schlau, aber es hat sich heute herausgestellt, das die Maus doch angemeldet und dazu noch gut versichert war!!!!
Die Rechtssprechung definiert die Betriebsschäden, als Schäden, die ALLEIN auf Bedienungsfehler oder Abnutzung des Fahrzeuges zurückzuführen sind.
Da dieser Schaden nachweislich durch äußere Einwikung entstanden ist, übernimmt auch meine Versicherung die Reparaturkosten.
Viel Spaß noch bei deinen weiteren gut gemeinten sachlichen Ratschlägen.....
bei der summe lohnt zunächst mal ein anwalt.
prinzipiell würde ich mich von der versicherung aber nicht abwimmeln lassen. ich sehe die hier noch am ehesten in der pflicht- immerhin hast du vollkasko. marderbisse UND folge- bzw. sog. weiterfressende schäden werden ja auch von den meisten versicherern übernommen. das die erst mal ablehnen gehört heute leider zur praxis...
Danke, leider ist die meinung vielen forumsteilnehmer bzw. "möchte gerne experten" ein bischen anders.
Macht nichts, ich gehe davon aus, daß ich mit meiner vollkaskoversicherung genau gegen derartigen schäden versichert bin. wofür sonst zahle ich die beiträge?
Und es hat sich herausgegeben, daß ich recht behalte.
Der schaden ist durch äußere einwirkung entstanden, also die versicherung zahlt(auch ohne anwalt)... ;0)
na bitte!
Motorschaden!
Ich bin letzte Woche mitem meinem Leon über einen Stein gefahren. Da der Stein nach der Kurve kam hatte ich keine Chance mehr auszuweichen.( Der Stein wahr nicht allzu gross, etwa wie ein tennisball)
Nach 500m hat der Motor den Geist aufgegeben.
habe den Wagen abschleppen lassen.
Nachricht von der Garage: Stein hat ein Loch in die Ölwanne gemacht, Ölwanne haben wir ersetzt, Motor macht dennoch merkwürdige geräusche.
Nehmen wir mal an, Motorschaden. Zahlt die Versicherung? Ist ja so zusagen ein unfall. Wäre der Stein grösser gewesen, hätte das böse enden können.
Danke für eure Rückmeldungen
Reimi
Hmmm danke für deine ausführliche antwort..
Da di strecke sehr kurvenreich ist und tempo 80 erlaubt ist,hat man wirklick keine chance mehr auszuweichen wen der stein zimlich in der mitte liegt. Und mein auto ist halt durch das gewindefahrwerk ein bisschen tiefergelegt und der mechaniker ist selber erstaunt das der stein es durch den schutz geschafft hat ein loch in die aluminium wanne zu machen.
Naja mal schauen was die versicherung dazu sagt:)
"80 erlaubt" sind nur unter optimalen Bedingungen seitens des Fahrbahnzustandes, der Sichtverhältnisse, der klimatischen Bedingungen, der Fahrzeugtechnik und dem Zustand des Fahrers (Müdigkeit, ...)
Wie eine ausgeschilderte oder allgemein geltende Geschwindigkeitsbegrenzung zum Sichtfahrgebot steht und welches "höherwertiger" ist, sollte man in der Fahrschule gelernt haben, ansonsten kann man das auch direkt in der StVO nachlesen, dafür habe ich den Hinweis gegeben, wo es zu finden ist.
80 war da ganz sicher nicht "erlaubt", sondern völlig unzulässig. Oder hältst Du 250 km/h bei Nebel mit 60 Meter Sichtweite und Glatteis für "erlaubt", nur weil es eine unlimitierte Autobahn ist.
Tieferlegung ist in dem Zusammenhang besonders interessant:
Ist das der Versicherung im Rahmen einer Risikoerhöhung mitgeteilt und wurde von das dann auch als inkludiert bestätigt?
Immerhin eine deutlich Abweichung vom Serien- bzw. Auslieferungszustand mit einer Wert- wie auch Risikoveränderung. Das mit dem erhöhten Risiko ist doch exakt das Thema hier.
Hier ist aber immer noch die Höhe des Steines / Bodenfreiheit des Fahrzeugs in einem Missverhältnis. Weniger als 8cm Bodenfreiheit mögen bei Abnahme zwar als zulässig gelten, laufen aber in einem Schadensfall immer als "indirekter Vorsatz", auch bekannt als "billigend in Kauf genommen".
Wurde denn wenigsten bei der Haftpflichtversicherung eine Schadensmeldung (verursachte Ölspur) gemacht und Polizei/Feuerwehr darüber informiert, dass sie diese besondere Gefahrenstelle absichern und beseitigen konnten?
Oder wurde hier auch noch in Kauf genommen, dass noch weitere Verkehrsteilnehmer darauf "ausrutschen"?
Schon mal über Dinge wie:
Unerlaubtes Verlassen des Unfallortes (§142 StGB), oder auch
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB)
nachgedacht?
Bevor man einen Brief an die Versicherung schickt, sollte man sich vorab über die Komplexität des Themas bewusst sein. Insbesondere, dass man sich nicht selber ein Ei auf den Kragen nagelt und neben den Verlust der Versicherung (Leistungsfreiheit der Vollkasko) noch einen Verlust der Fahrerlaubnis und Verlust von viel Geld im Rahmen einer Geldstrafe aufgrund eines unbedachten Geständnis zu verschiedenen Verkehrsstraftaten als Endergebnis erhält.
Als Hinweis:
Das bezieht sich alles auf die neue Fragestellung zum Thema Motorschaden und nicht zu der ursprünglichen Fragestellung von vor 2 Jahren.
Ich fahre den BMW 730 und es ist ein ähnliches Problem passiert. Ich ging zu einem autorisierten Service-Center, wo Ölpumpe ersetzt wurde. Ich musste eine Rechnung von 2500 Euro bezahlen. Danach war der Motor für mich laut. Ich ging durch 10 weitere Auto-Dienste, die mir eine extra 2358 Euro für ihre Arbeit kosteten, aber niemand konnte feststellen, warum mein Motor laut war, auch die gesamte Auspuffanlage änderte sich aber nicht. Danach habe ich beschlossen, das Auto zu verkaufen, aber ich habe überall erwähnt, dass der Motor beschädigt wurde, dass jemand mich nach dem Kauf des Autos nicht verklagen würde. Händler haben zu wenig für mein Auto angeboten, auch einige Händler kamen mit unangemessenen Angeboten. Nach ein paar Wochen der Suche, fand ich eine Firma, die spezialisiert auf den Kauf eines Autos mit Motorschaden ist. Aber ich habe keine Erfahrung mit ihnen. hast du etwas Erfahrung mit ihnen? https://auto-jetzt-verkaufen.de
Danke im Vorraus