Onlinekauf Gebrauchtwagen, Lieferverzug
Hallo zusammen,
ich benötige Rat.
Ich habe einen Gebrauchtwagen über ein Onlineautohaus gekauft. Mitte Dezember 2017.
Ich habe auch eine Anzahlung geleistet.
Vor Vertragsunterzeichnung, also im Telefon-Vorgesrpäch mit dem Verkäufer, erklärte er mir die
Vorgehnsweise. Das Auto wird erst Aaufbereitet, dann wird es zugelassen, es bekommt dann Tüv,
eine Zertifikat und wird dann ausgeliefert. Das dauert max 4 Wochen.
Daraufhin hab ich mich drauf eingelassen.
Das Auto steckt aber immer noch in der Aufbereitung, wir befinden und in der 5ten Woche. Das
Auto wird wohl ende der 5ten Woche fertiggestellt werden und erst ende der 6ten Woche
voraussichtlich ausgeliefert.
Daduch dass das Auto aber zuerst zugelassen wurde, entstanden mir durch Verschicherung und
Steuer Mehrkosten.
Meine Fragen:
1. Kann ich die Mehrkosten als Schaden rechtlich geltend machen?
2. Hab ich durch diesen Lieferverzug Anspruch auf einen Mietwgagen?
Danke und viele Grüße
Steht die mündlich genannte Vorgehensweise auch so im Kaufvertrag?
Wenn es rein mündliche Absprachen sind, sehe ich da wenig Chancen auf einen Schadensersatz; zumal die "Mehrkosten" für gerade einmal zwei, max. drei Wochen (Steuer u. Versicherung) so gering ausfallen dürften, dass es sich da kaum lohnen wird, etwas geltend zu machen.
Soweit mir bekannt, muss man im Fall eines Lieferverzuges dem Verkäufer eine zweiwöchige Frist setzen, den Vertrag zu erfüllen. Schau mal in die Vertragsunterlagen, was da drin für Lieferverzug steht.
PS: Es gibt keine "5te" Woche im Deutschen. Es gibt eine 5. oder fünfte. Sonst hieße 1te ja "einte" und 3te "dreite"....