Gewährleistung bei Softwarefehler
Hallo zusammen,
ich habe im August 2017 einen BMW 116i gekauft (Baujahr 2013). Nachdem bereits dreimal die Fehlermeldung "Antrieb nicht voll verfügbar - gemäßigt weiterfahren" erschienen ist, habe ich mein Auto zu BMW gebracht. Es hat sich nun herausgestellt, dass es sich um einen Softwarefehler handelt.
Meine Frage ist nun, ob der Verkäufer für diese Untersuchung aufkommen muss, da ich schließlich ein Jahr Gewährleistung habe und es sich dabei um keinen Verschleiß handeln kann?
Vielen Dank im Voraus!
Tja selber Schuld.
Kein Anspruch mehr, da der Verkäufer / Händler als erster Ansprechpartner gilt.
Die Kosten für diese Untersuchung können Sie nun selber tragen.
Ausser er hat sein schriftliches Einverständnis zu dieser Untersuchung gegeben.