Motorradverkauf - muß das Kfz zwingend umgeldet werden?
Wenn es einen Kaufvertrag gibt dann dem Käufer.
Wenn bei einem Autoverkauf ein Kaufvertrag (Scheinvertrag?) existiert, aber seit über 1 Jahr das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde und auch noch vom ehemaligen Besitzer alle Versicherungen gezahlt werden und er dort auch noch als Halter eingetragen ist, wem gehört das Auto dann rechtlich?
... dem, der den KFZ-Brief besitzt; egal, wer namentlich eingetragen ist.
Die neuen EU-konformen Zulassungspapiere sind allerdings rechtlich gesehen KEIN Eigentumsnachweis mehr; im Gegensatz zum bisherigen Fahrzeugbrief. Das bringt das EU-Rect mit sich.
Hallo "Hexen",
ich verstehe die Frage nicht richtig, denn oben schreibst du von einem Motorrad, unten von einem Auto ...
aber ist auch egal, denn der Umstand ist identisch. Wie schon geschrieben wurde, hängt das auch davon ab, ob es noch einen alten Fahrzeugbrief gibt, oder schon eine Zulassungsbescheinigung II.
Wenn es einen Kaufvertrag gibt, dann ist das Besitzverhältnis geklärt. Aber hier gibt es unbedingt auch versicherungstechnische Dinge zu beachten, denn wenn permanent ein anderer als der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Gegenstand unterwegs ist, dann möchte die Versicherung das auch wissen. Im Falle eines "Falles" könnte diese Verhaltensweise zu "Abzügen in der B-Note" führen.
Interessant wäre übrigens auch der Fall einer Geschwindigkeitsübertretung o.ä., welche ein Fahrverbot oder ein Bussgeld nach sich zieht. Wer ist denn gefahren/wer ist denn der Halter? Im Zweifel gibt dann nämlich der Halter seine Pappe ab, oder zahlt, wenn der Fahrer die Tat bestreitet ;-o
m.f.g.
Raucher