Ich fahre ein So Kfz Wohnmobil 11.9 t. muß ich meinen Fahrtenschreiber benußen oder nicht.wie schnel
wie schnell darf ich auf der BAB und landstraße fahren sonntagsfahrverbot ja/nein darf meine Frau ihn auch fahren sie hat denn CE1 bis 12000kg.
hallo,
da bei der erlaubten höchstgeschwindigkeitmeines wissens nur nach dem gewicht klassifiziert wird und ihr fahrzeug demnach als lkw über 7,5t zgg eingestuft ist, dürfen sie auf der autobahn theoretisch nur 80 km/h (in der praxis fahren die meisten lkw knapp 85 km/h) fahren, auf der landstraße sogar nur 60 km/h (hält sich aber sowieso kein lkw-fahrer daran). wie das mit dem sonntagsfahrverbot ist, weiß ich leider nicht ganz genau im falle des so-kfz wohnmobil, aber lkw über 7,5 t zgg dürfen ja am sonntag nicht fahren.
da mit der fahrerlaubnis bei ihrer frau ist nur die halbe wahrheit. ihre frau darf laut der alten führerscheinverordnung nur einen lkw mit einem zgg von 7,5 tonnen fahren, aber zusätzlich noch mit einem anhänger. das gesamtgewicht des ganzen zuges darf aber 11.99 tonnen nicht überschreiten, also darf ihre frau das wohnmobil leider nicht fahren.
Gem. Artikel 4 Punkt 12 der VO (EWG) Nr 3820/85: die (Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgerät)-Pflicht gilt nicht für Fz, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden.
Gruß