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Zulassung eines reimportierten PKW

O
ogdg
October 26, 2008

Ich habe einen reimportierten Wagen übder das Internet angeboten bekommen. Nach Telefonat mit dem Verkäufer habe ich erfahren, dass das Auto ein Reimport aus Dänemark ist. Es handelt sich um einen BMW 1er, Bj. 06. Er sagte mir, dass die Ausstattung identisch mit dem deutschen Fahrzeug sei, wenn ich das Fahrzeug hier zulassen würde, wäre ich lt. Fz-Brief der Erstbesitzer(eingetragen). Hat jemand Erfahrung mit dieser Abwicklung? Wie ist das mit der Steuer wegen der EU-Norm - die ist mit Euro4 angegeben - Woher bekomme ich den Fz-Brief? Vom Händler? Der ist übrigends ein deutscher Händler mit Firmensitz in Deutschland.

A
anon58550229
October 26, 2008

Der deutsche Händler erledigt alle Formalitäten incl. Beantragung deutscher Zulassungpapiere und Zulassung.

A
anon29257015
October 26, 2008

So sollte es zumindest sein...

Schau dir auf jeden Fall genau die Ausstattung an da sie häufig im Ausland variiert.
Das mit dem Erstbesitzer dürfte bei einem Verkauf allerdings zu Fragen führen, schließlich steht ja auch Baujahr und Erstzulassung im Brief...

Beste Grüße!

A
anon58550229
October 26, 2008

Der Käufer eines Reimportautos steht zwar als Erstbesitzer in den Zulasssungspapieren; allerdings ist das Auto auch klar als Reimportfahrzeug zu erkennen, da keine ABE-Nummer, sondern die Prüfbescheinigung des TÜV-Prüfingenieurs nach Vollabnahme gem. §21 StVZO vermerkt ist.