KFZ Privat Kauf - verschwiegener Mangel
Hallo liebe Forum User,
Ich habe ein Gebrauchtes KFZ mit gültigem Pickerl im August von Privat erworben. Ohne Garantie und Gewährleistung.
Als das Pickerl mit Jänner Fällig wurde, stellte ich es in eine Werkstätte um die Begutachtung §57a durchführen zu lassen.
Bescheid NEGATIV - da Sportfedern verbaut waren, die nicht eingetragen sind.
Dadurch entspricht das KFZ meiner Meinung nach nicht der STVO und auch nicht Vertragsgegenstand des unterzeichneten Kaufvertrages.
Ist der Verkäufer verpflichtet, das KFZ in einen Ordnungsgemäßen Zustand zu bringen (Federn eintragen lassen, Pickerl,....) oder kann eine Wandlung des Vertrages angestrebt werden?
Wäre für Hilfreiche Antworten Dankbar!
LG Patrick
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