Darf mann die vorderen seiten scheiben tönen?
sehe immer mehr autos wo die vorderen seiten scheiben getönt sind die einen sagen ja darf mann die anderen sagen nein
Eindeutig nein.
Die hinteren und die Heckscheibe ja, wenn zwei Außenspiegel vorhanden sind.
Vorne wird das gerne in der Fernsehautowerbung gemacht, incl.Frontscheibe weil es einfach besser aussieht, im Straßenverkehr ist es aber nicht zulässig.
Ich war auch erstaunt, aber ich muss Dir widersprechen @MOAS:
Die gemeinsamen EU-Zulassungsbestimmungen machen es möglich, dass neuerdings auch die vorderen Seitenscheiben getönt werden dürfen, FALLS noch mindestens 72% des Lichts durchgelassen werden; Windschutzscheibe darf weiter NICHT NACHTRÄGLICH GETÖNT werden.
... aber wehe, du hast das Gutachten für diese Folie nicht dabei oder man sieht die Prüfnummer nicht im Sichtbereich der Scheibe: Dann darfste die VOR DEN AUGEN DER RENNLEITUNG wieder runterreißen, solltest Du mal in 'ne Verkehrskontrolle geraten; spätestens im nächsten HU-Termin wäre dann eh' Schluss mit lustig.
Persönlich finde ich diese Regelung auch bedenklich; is' aber gültiges EU-Recht ... und mittler Weile auch in die deutsche StVZO übernommen.
Man lernt nie aus....
Gruß Michael
Ich habe hier mal ein interessantes Produkt für Autotönung gefunden: http://www.ssk-sonnenschutz.de/shop_produkte.php?produktid=7 . Die Folie hat auch ABE und sieht Geil aus. Hab nachgefragt die haben auch Schwarz/Grün, Schwarz/Gold. Schwarz/Rot ist leider in moment nicht erlaubt in Deutschland, keine Ahnung warum.
Paar Bilder gibt es auch: http://www.ssk-sonnenschutz.de/sonnenschutzfolien_autofolie.php
PS: Verlauf Schwarz/Silber finde ich echt der Hammer!!!
Es ist in der gesamten EU verboten (nicht nur in Deutschland), weil die vorderen Seitenscheiben nur einen begrenzten Tönungrad von max. 30% (25% plus 5% Messtoleranz) haben dürfen.
Eine Tönung der vorderen Seitenscheiben ist erlaubt und keinerlei Problem, so lange man das nicht stärker macht, als zulässig.
Es gibt auch anerkannte Messgeräte, mit denen dies leicht und auch rechtstsicher nachgeprüft werden kann. Passen die Messwerte, dann ist eine Nutzung auch eintragungsfrei möglich.
Zulässige 30% bedeuten aber nicht eine Folie mit 30%, sondern sind der Gesamtwert.
Eine normale, ungetönte Scheibe hat schon 8%, eine serienmäßig vorhandene Tönung sind etwa 17%, das sind schon 25% und da wäre dann selbst eine "klare" Haushalts-Frischhaltefolie mit 7% bereits über der Grenze.
Einfach Bedampfen lassen bis max.erlaubte grnze 30% Seitenscheiben und 25% Windschutzscheibe
M. Heller
http://www.rz-menden.de/autoscheiben-toenen.html
Sooo nu' aber auch wieder nicht:
[Zitat aus Deiner angegebenen Quellen-URL]
SCHEIBEN TÖNEN ANGEBOT - Unsere Speziellen Angebote für Scheiben Tönung ab B Säule - 3 Türer- 5 Türer - Alle Scheiben ab B-Säule...
[ZitatEnde]
"Ab B-Säule" heißt also im Klartext:
NICHT für die vorderen Seitenscheiben ... denn DIE beginnen an der A-Säule und enden bereits an der B-Säule !!!
... also bitte keine solch unqualifizierten Äußerungen wie "Einfach bedampfen lassen..." .. denn DANN ist die werkseitige ABE der bedampften Scheibe direkt schon mal "eingedampft"; sprich: erloschen!!