Hallo, ich habe einen Renault Megane Scenic BJ 2003 für 2000 € vor gut 14 Tagen gekauft
nach ca. 2000 km sperrt das Automatk Getriebe plötzlich im 4 Gang und der Fahrer hört hinten rechts ein ein dumpfes Schlagen. Dazu leuchtet im Display das Batterie Zeichen . Besonders ärgerlich ist das ich den Wagen zwar privat gekauft habe aber für meine Firma nutze. Das heißt das Auto ist zur Zeit in Basel. Ich bin im ADAC und habe den Wagen zum Glück direkt in die Firmenflotte aufgenommen. Der Wagen ist TÜV neu, ich habe ihn sogar kurz in meiner Werkstatt begutachten lassen.. Ich werde das Fahrzeug jetzt in Basel reparieren lassen, habe ich eine Chance den Verkäufer regresspflichtig zu machen? Sowas darf doch nach 14 Tagen nicht sein.. oder haltet Ihr das einfach nur für Pech? Danke für eure Meinung
Es ist davon auszugehen das der Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist.
Das ist halt Pech wenn man sich einen Gebrauchten kauft. Nach 2.000 km innerhalb von 2 Wochen kann so etwas passieren.
Hier muss der Händler/ Verkäufer nachweisen das der Schaden vorher nicht war. Eventuell Sachmängelhaftung.
Ob dieses nun möglich bezweifle ich, da ja auch das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt begutachtet wurde.
Ich war Privatkäufer, gekauft habe ich von einem Händler
Ja hat der Händler dir die Kiste nur als Vermittler verkauft im Auftrag des Kunden oder ??? hat er das Auto In Zahlung genommen und verkauft als Händler Auto.
Im Vertrag steht davon nichts im Vertrag steht die Händler
Adresse und der Name des Händlers, kein Hinweis auf die Vorbesitzer
Als Privater kaufen und sofort in den Firmenbestand übernommen, da muss man sich dann fragen lassen, warum?
Hier sollte man erklären können, ob man eventuell den Verkäufer im Bereich Sachmangelhaftung/Gewährleistung täuschen wollte, kann man das nicht, sind Ansprüche grundsätzlich erloschen.
Da der Gesetzgeber immer von der tatsächlichen Nutzung aus geht, sollte man den Kaufvertrag im Kleingedruckten und ggf. externe AGBs des Verkäufers ansehen, ob der bei (tatsächlich!) gewerblichen Käufern die Sachmangelhaftung nicht vollständig ausgeschlossen hat.
Sollte das nicht ausgeschlossen sein, dann würde zwar eine Sachmangelhaftung bestehen, jedoch sind (tatsächlich!) gewerbliche Käufer in der Beweislast. Ausschließlich tatsächliche Endverbraucher ("echte Private") haben die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Bei der Sachmangelhaftung hat der Verkäufer das Recht auf zwei Versuche, die Mängelfreiheit (für Sachmängel) herzustellen. Dafür muss der Käufer dem Verkäufer den Wagen zur Verfügung stellen. Fremde Rechnungen werden grundsätzlich nicht übernommen (auch nicht bei tatsächlich Privat).
Zur Aufklärung, ich bin der Firmeninhaber . Das Auto wird hauptsächlich von mir selber Privat und für geschäftliche Fahrten genutzt. durch den (nachweislichen) Ausfall eines unserer weitern Fahrzeuge habe ich den Renault mit nach Basel gegeben. Dafür war er nicht vorgesehen.Ich danke allen für die Antworten, werde mich dann wohl mal an einen Anwalt wenden müssen.. Sobald ich weiss welcher Schaden tatsächlich an dem Auto ist.