Zum tüv ohen tüv
Käfer ist angemeldet, hat seit 2,5 Jahre keinen TÜV, kann ich so zum TÜV fahren oder drohen Bußgeld und Punkte
So weit mir bekannt nur zur Zulassungsstelle ohne Schilder und erst dann zum TÜV.
Natürlich drohen Bußgeld und Punkte, wenn die HU überzogen ist, dann ist sie überzogen. Da gibt es auch keine Ausnahmen.
Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum, zB. auf einem Privatgrundstück in der Garage steht.
Die gültige HU ist an die Fahrzeugzulassung gebunden, nicht an den Abstellort. Das Fahrzeug muss "auf Privat" (nicht öffentlicher Verkehrsraum) nicht zugelassen sein, aber wenn es zugelassen ist, muss auch die HU gültig sein.
Einfach fahren und hoffen, dass man nicht erwischt wird,
Termin bei Prüfstelle machen und dann genau zu diesem Termin auf direktem Weg hin fahren. Manche Polizisten lassen auch mal Gnade vor Recht ergehen und wenn man einen festen Termin nachweisen kann, zu dem direkt unterwegs ist, wird manchmal auf eine Anzeige verzichtet.
Wagen auf einen Anhänger, Kennzeichen abschrauben und irgendwo in Zugfahrzeug verstecken. Auf dem Gelände der Prüfstelle wieder anschrauben und Fahrzeug vorführen.
Macht die Sache zwar auch nicht legal, aber ohne Kennzeichen ist das Risiko erwischt zu werden nicht sonderlich hoch.
Andere Möglichkeiten würde ich nicht empfehlen, denn das sind oftmals Straftaten, die üblicherweise mit 30 Tagessätzen und 3 Monaten Fahrverbot geahndet werden.
Sich Kurzzeitkennzeichen besorgen und die über oder anstelle der aktuellen Kennzeichen zu benutzen wäre so etwas - nennt sich Kennzeichenmissbrauch.
Ohne Kennzeichen fahren geht garnicht und ging noch nie, auch nicht zur Zulassungsstelle.
Man darf mit ungestempelten Kennzeichen (ordnungsgemäß am Fahrzeug befestigt) direkt zur Zulassungsstelle, wenn die Kennzeichen vorher zugeteilt wurden (reserviert ist nicht zugeteilt) und eine Versicherungsbestätigung vorzeigbar dabei hat, die auch eine derartige Fahrt versichert (muss darauf vermerkt sein).
Ein legaler, wenn auch umständlicher, Weg wäre, das Auto abzumelden und sich anschließend Kurzzeitkennzeichen zu beschaffen.
Mit frisch TÜV dann wieder anmelden und gut ist.
Hätte auch den geringen Vorteil, dass beim TÜV nicht die um 20% erhöhte Gebühr berechnet wird, die bei zugelassenen Fahrzeugen mit mehr als zwei Monaten Überziehung anfällt.
Ich persönlich würde mich aber eher für Punkt eins oder zwei der Liste von HansenPaule entscheiden, eventuell noch mit einem Begleitfahrzeug dahinter, dass allzu neugierige Blicke auf das Kennzeichen abschirmt.
Du kannst davon ausgehen, dass die dir ein Bußgeld droht. Ich würde es auch abmelden und wieder neu anmelden.
Den Weg über das Kurzzeitkennzeichen (Abmeldung-KZK-Anmeldung) gibt es seit 10 Tagen nicht mehr.
Da zu viel Missbrauch mit den Kurzzeitkennzeichen getrieben wurde, entsprechen seit 1.Oktober die Vorgaben des KZK denen des "normalen" Kennzeichens (u.a. mit irgendwelchen technisch völlig unzulässigen Tuningmöhren zu einem Treffen gefahren; oder auch Verwendung an mehreren Fahrzeugen):
Es gibt kein "Heftchen" mehr, in das man die Fahrzeugdaten selbst einträgt. Das ist jetzt eine Zulassungsbestätigung und die füllt der Sachbearbeiter bei der (Kurzzeit-)Kennzeichenausgabe aus.
Das KZK gibt es nicht mehr "blind" oder "pauschal", sondern ausschließlich Fahrzeug-bezogen.
Es müssen für das KZK der genaue Fahrzeugtyp inkl. FIN nachgewiesen werden. Ebenso muss für das Fahrzeug ein gültige HU nachgewiesen werden.
Das KZK ist seit 1.10. völlig identisch mit der "normalen" Zulassung, nur dass hier nach 5 Tagen die Zulassung von allein erlischt und man nicht mehr den Weg mit der Abmeldung hat.
Ist mir neu, zumal ich vor drei Tagen noch ein abgemeldetes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen hier hatte, das seit einem Jahr keinen TÜV mehr hatte.
Auch auf der offiziellen Internetseite Deiner Heimatstadt Berlin ist unter dem Punkt "Kurzzeitkennzeichen beantragen" noch ausdrücklich angegeben, dass eine HU nicht erforderlich ist.
Siehe hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121479/
Ist diese Neuerung nur noch nicht bei den zuständigen Stellen angekommen oder könnte Dir da ein Fehler unterlaufen sein?
Naja.....
Deine Links bestätigen alle meine Aussage, dass man mit Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU zur HU fahren darf.
Steht auch so in der verlinkten Veröffentlichung des Bundesrates, aus der ich leider nichts raus kopieren kann.
Auch bei Motor-talk.
Zitat aus dem ersten Link:
"Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt."
Zitat aus dem zweiten Motor-Talk Link:
"Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt"
Zitat aus dem dritten Motor-Talk Link:
"5. Keine HU:
Man bekommt schon Kurzzeitkennzeichen.
Nur darf man damit eben nicht mehr durch ganz Deutschland fahren."
Hab ich etwas übersehen oder doch ein seltener Fehler deinerseits?
Das von Dir analysierte Zitat stammt von der Seite Motor-Talk, ist also kein Gesetzestext sondern eine private Interpretation eines solchen.
Auch verstehe ich diesen Satz eher so, dass das Kurzzeitkennzeichen ohne HU problemlos zugeteilt wird, dann aber nur Fahrten im Zusammenhang mit der fälligen Prüfung zulässig sind, jedoch keine Probe- oder Überführungsfahrten.
Außerdem hast Du leider nur mein erstes Zitat aus Deinen Links kommentiert.
Vermutlich ist daher bei den restlichen die Aussage eindeutig, dass Kurzzeitkennzeichen auch ohne HU zugeteilt werden?
Nur so macht auch die Vorgabe Sinn.
Ansonsten verweise ich auf die Seiten einiger Städte quer durch Deutschland, die alle problemlos die Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU ausstellen oder zumindest keinen Nachweis einer gültigen HU fordern:
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1064323/
http://www.duesseldorf.de/kfz/zulassung/dienste/kurzzeit.shtml
http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8962938
http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kfz_Kurzzeitkennzeichen.pdf
Ein früheres, sehr kompetentes und von mir geschätztes Mitglied mit dem Namen "Hybridpilot", der aber leider auchnichtmehrda ist, hat mir mal den Ratschlag gegeben, die Glaubwürdigkeit von privaten Seiten hinter die der offiziellen zu stellen.
Ein weiser Ratschlag, an den ich mich auch heute noch halte.
Den juristischen Hintergrund kann und will ich nicht durchleuchten.
Fakt ist, dass ich keine Internetseite einer Zulassungsstelle gefunden habe, auf der der Nachweis einer gültigen HU für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens gefordert wird.
Teilweise steht dort sogar ausdrücklich der Hinweis, dass eine gültige HU nicht erforderlich ist.
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass meine regionale Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen ohne HU ausstellt.
Auch wenn die alle nicht gesetzeskonform handeln und die Internetseiten seit 2007 nicht aktualisiert wurden, ist Deine Aussage Zitat:
"Den Weg über das Kurzzeitkennzeichen (Abmeldung-KZK-Anmeldung) gibt es seit 10 Tagen nicht mehr."
so nicht richtig.
Den Weg gibt es zumindest vielerorts noch.
Mein hoffentlich gesunder Menschenverstand sagt mir auch, dass wohl kaum jemand dafür bestraft werden kann, wenn er ohne Hu mit einem Kurzzeitkennzeichen zur HU fährt, das die Zulassungsstelle in Kenntnis der Umstände ausgestellt hat.
Ich bin kein Berliner, da ich mich aber zu erinnern meine, dass Du es bist, hatte ich die Seite Deiner Heimatstadt verlinkt.
Besonders natürlich auch, da dort ausdrücklich steht, dass für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens keine HU nötig ist.
Nach Deiner Aussage zu Unrecht.
Zitat:
"Und nu?"
Und nu sollten wir uns eventuell auf Antworten einigen, die dem Fragesteller legale Möglichkeiten aufzeigen.
Mein Vorschlag wäre:
Abmelden, mit einem Trailer zum TÜV, danach wieder anmelden.
Alternativ:
Bei der regionalen Zulassungsstelle nachfragen, ob sie (noch) Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU ausstellt.
Wenn ja abmelden, mit KZK zum TÜV, danach anmelden.
Wenn nein, siehe Antwort eins
Gibt es irgendwelche Einwände gegen diese beiden Antworten?
Ok, die Möglichkeit hatte ich jetzt vor lauter Kurzzeitkennzeichendiskussionen vergessen.
Deine Antwort wäre dann wohl die beste legale Lösung.
Würdest Du mir zustimmen, dass meine beiden umständlicher, aber auch möglich wären?
Dann hätten wir drei legale Wege, die keinen Widerspruch anderer Mitglieder fänden.
Danke allen für die Antworten, habe den Käfer auf dem Anhänger zur GTÜ gebracht. Kommentar vom Prüfer: Wieso bringst du den auf dem Hänger? Ruf' demnächst bei der Polizei an, nenne Strecke und Uhrzeit, dann darfst du zum TÜV-Termin fahren....
na, ja, egal, ob das so geht oder nicht: Habe 2 Jahre TÜV bekommen: alles ist gut!!!