Nochmals:
Wenn der Käufer etwas möchte, dann kann sein Anwalt einen Brief schreiben.
Ansonsten kann man den Nervtöter noch darauf hinweisen, dass Dein Anwalt für viel von seinem Geld die Belästigungen sehr schnell beenden wird.
Kann man, muss man sich aber vorher genau überlegen:
Das Drohen mit einem Anwalt darf nie eine leere Drohung sein, wenn man das ankündigt, muss das nächste Schreiben dann auch von dem sein.
Und dann wegen der Belästigung, Stalking, aber nichts zu der Forderung des Verkäufers. Wer etwas fordert, hat dies auch durchzusetzen.
Deine Forderung ist das Ende der Belästigung. Irgendwelche Dinge mit einem Fahrzeugverkauf sind seine Forderung und da hat er sich auf seine Kosten zu kümmern und nicht Dein Anwalt auf Deine Kosten.
Wenn man es richtig Richtig macht, dann wird auch nicht erst mit einem Anwalt gedroht, sondern man geht unangekündigt zu einem und lässt den das machen.
Eine Überraschungsparty wird der zentralen Figur nicht vorher angekündigt.
Bei einer Androhung werden oftmals Dinge genannt, die "nicht juristisch" sind und der (eigene) Anwalt nicht machen kann und man hinterher auch noch selbst recht dumm da steht.
Der Käufer hat Dich nicht "am Wickel", sondern versucht Dich durch permanentes auf den Keks gehen weich zu klopfen. Er hat nichts, null, garnichts.
Hätte der auch nur den Hauch einer rechtlichen Möglichkeit, würde der doch nicht permanent nerven, sondern hätte längst seinem Anwalt die Arbeit überlassen. Denn wäre da etwas, müsstest du seinen Anwalt bezahlen.
Aufpassen, ob demnächst ein Mahnbescheid kommt, dem Ding muss unbedingt widersprochen werden!
Derartige Vögel lassen gerne auch mal einen Mahnbescheid bei Gericht erstellen. Hier sollte man sich aber nicht sonderlich beeindrucken lassen:
Der Mahnbescheid kommt zwar von einem Gericht, allerdings prüft das Gericht ausschließlich, ob der Antrag auf Mahnbescheid korrekt ausgefüllt ist und die Kosten für das Mahnverfahren in Höhe von etwa 20 Euro eingegangen sind.
Jedoch überprüft das Gericht NICHT, ob die Forderung in ihrer Höhe oder überhaupt eine Forderung berechtigt ist oder nicht.
Widerspricht man dem Mahnbescheid innerhalb der darin genannten Frist - mit der einfachen Begründung "Forderung unberechtigt" - ist das Mahnverfahren beendet.
Ganz einfach und völlig unspektakulär: Ein Kreuzchen, zwei Worte, eine Unterschrift, zurück zum Gericht und die Sache ist erledigt und vorbei. Man mag es kaum glauben, ist aber so.
Will der Käufer weiterhin irgendwelche Geld haben, muss der (Zahlungs-)Klage beim Gericht einreichen. Das ist dann ein klassischer Zivilprozess, wo der Kläger (hier Käufer) genau begründen und alles nachweisen muss,
das Gericht die Klage auf juristischer und sachlicher Grundlage prüft,
und wenn das Gericht die Klage als begründet an sieht, diese annimmt und ein Verfahren startet:
Du bekommst ein Schreiben, dass X Dich zur Zahlung von wegen verklagt hat, Du dich selbst oder über einen Anwalt innerhalb von x Tagen dazu äußern sollst, dann geht es ein paar mal hin und her und irgendwann kommt dann noch eine mündliche Verhandlung oder auch gleich das Urteil.
So ein Mahnbescheid ist komplett witzlos, wenn der "Schuldner" dem Ding widerspricht.
Allerdings muss hier dem Mahnbescheid auch innerhalb der gesetzten Frist widersprochen werden. Wird das nicht gemacht, wird der automatisch zum Fristablauf rechtswirksam und der Gerichtsvollzieher kommt kassieren.
Der Gerichtsvollzieher fragt auch nicht, ob das nun überhaupt berechtigt war oder nicht. Es gibt mit Fristablauf nur sehr selten und unter hohem Aufwand die Möglichkeit, das dann noch mal zu drehen:
Glaubhafte und "juristisch anerkannte" Begründung, zB. Krankenhausaufenthalt nach Unfall oder vergleichbare Situation, warum man dem Ding nicht fristgemäß widersprochen hat,
einen fachlich begründeten Widerspruch gegen den Schuldtitel (ex. Mahnbescheid)
UND Zahlung einer Sicherheitsleistung bei Gericht in Höhe von 120% des Gesamtbetrags aus dem Schuldtitel.