Motorschaden Scirocco 160PS
Hallo ihr lieben!
Habe mir vor knapp 4 Wochen einen scirocco Baujahr 2009 Schaltgetriebe mit 160PS gekauft.
War schon immer mein Traumauto.
Am Samstag nach Trier (komme aus Köln) gefahren, auf einmal eine Riesenwolke aus dem Auspuff, in VW Werkstatt abschleppen lassen. Mir wurde gesagt bekomme mind. 3 Tage eine Leihwagen umsonst, aber dem 4. Tag 35€ p.T.
Montag konnte vw noch nix sagen, Dienstag dann: ja wird hier zu teuer soll der Autohäuser abholen wo sie ihn gekauft haben, achja und Mietwagen muss auch bezahlt werden. Der ganz Motor incl abgasanlage und Turbolader sei wegen schlechtem Öl durchgebrannt oder verschmutzt, muss alles neu, alles incl arbeitskosten beläuft sich auf 15000€ (der Wagen kostete 12000). Der Händler lässt sich gemütlich Zeit den Wagen abzuholen (wahrscheinlich morgen), habe bis dahin schon 210€ für das ersatzfahrzeug gezahlt.
Habe gerade nochmal die Unterlagen durchgeshaut: laut serviceheft war letzte Inspektion beim Händler, habe davon aber keine nachweise, nur von einer freien Werkstatt die auch einen Ölwechsel gemacht hat.
Jetzt mal ehrlich: ich hab gerade so gesehen ein 12000€ teures Auto verloren, 300€ in 4 Tagen für einen fremdwagen und das Autohaus sagt: da sie das Öl nicht gewechselt haben, trifft sie auch keine schuld und ich muss mich mit 20% an der Repetitor beteiligen und b ersatzfahrzeug haben sie momentan auch nicht da (kann also täglich für 30€ zur Arbeit fahren)
Ich habe den Wagen Grademal 4(!!!) er ist so gut wie Schrott und ich kann nichts dafür.
Hat jemand sowas auch schonmal durchgemacht? An wen wende ich mich wegen der Kosten? Kann das Auto so schnell kaputt gehen oder hätte da schon jemand früher was erkennen müssen? Der von VW meinte ich kann froh sein dass das nicht auf der Autobahn passiert ist, auf der wir ja vorher 200km gefahren sind. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich fühle mich sehr ausgenutzt und getäuscht!
Das ist traurig kommt aber bei diesem Fahrzeug, wie ich in anderen Foren schon gelesen habe, wohl öfters vor und das bei niedrigen Kilometerständen.
80% Kostenübernahme ist denke ich aber kulant.
Ich weiß natürlich nicht welche Regelungen in der Garantie des Verkäufers mit aufgeführt sind, inwieweit solche Schäden mit unter die Garantie (insofern Vorhanden) fallen, sowie für die Ausfallnutzung eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatur, da muss man sich nochmal belesen oder sich beim Verkäufer erkundigen.
ähnliche Themen:
http://www.motor-talk.de/forum/motorschade-keine-garantie-mehr-t3448813.html
http://www.autobild.de/artikel/vw-tsi-motorschaeden-3413311.html
http://www.michaelneuhaus.de/scirocco/scirocco-probleme.htm
http://www.motor-talk.de/forum/motorschaden-t2894822.html
usw. und so sofort
Zitat > "ja wird hier zu teuer soll der Autohäuser abholen wo sie ihn gekauft haben, achja und Mietwagen muss auch bezahlt werden."
Das ist so in Ordnung, da Dein Händler für die Abwicklung zuständig ist. Sollte jemand anders an dem Wagen rumbasteln, verlierst Du sämtliche Ansprüche.
Das mit dem Leihwagen ist auch in Ordnung, warum sollte er Dir den umsonst geben???
Zitat> "Der Händler lässt sich gemütlich Zeit den Wagen abzuholen"
Dürfte auch in Ordnung sein, da das schon ein umfangreicherer Auftrag wird.
Zitat > "Der von VW meinte ich kann froh sein dass das nicht auf der Autobahn passiert ist, auf der wir ja vorher 200km gefahren sind. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich fühle mich sehr ausgenutzt und getäuscht!"
200 km/h, vielleicht hätte der Wagen erst einmal vorsichtig eingefahren werden sollen.
Du schreibst hier auch nichts vom KM-Stand.
Warum vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Ursache/Schuldfrage noch nicht geklärt ist?
Was ist ein "Repetitor"?
Das habe ich auch durch googeln nicht herausgefunden.
Falls das Fahrzeug von einem Händler erworben wurde (Firma als Verkäufer im Kaufvertrag aufgeführt, KEINE Privatperson), dann hast Du 1 Jahr Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen ihn, FALLS Dir kein grob fahrlässiges Verschulden wie z.B. Ignorieren der roten Öldruckwarnleuchte kurz vor dem Motor-/Turbodefekt nachzuweisen ist.
Im ersten halben Jahr nach Erwerb greift sogar die Beweislastumkehr; d.h. es wird angenommen, dass das Fahrzeug schon bei Übernahme vom H ändler den Defekt in sich trug.
Also:
Verkäufer (Händler) kontaktieren und Ansprüche geltend machen ... und AUSSCHLIEßLICH dem Händler steht zunächst zu, das Fahrzeug - auf seine Kosten -zu reparieren bzw. für gleichwertigen Ersatz zu sorgen bzw. ggf. die Kaufrückabwicklung durchzuführen.
Lässt Du das Fahrzeug woanders reparieren, so ist der Händler komplett aus der Haftung raus; d.h. Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Wenn das Fahzreug von einem Händler inkl. Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") gekauft wurde, dann ist das dessen Problem.
Wurde der Ölwechsel vor den Verkauf oder nach dem Verkauf gemacht? Wenn vor dem Verkauf, dann Problem des verkaufenden Händlers; wenn danach, dann sehr ärgerlich, dann würde die Beweislastumkehr nicht mehr gelten und man selbst muss nachweisen, dass der Schaden nichts mit dem verwendeten Öl oder Fehlern beim Ölwechsel zu tun hat.
Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit ist null:
Im Rahmen der Sachmangelhaftung müssen durch den Verkäufer nur die Kosten getragen werden, die zur Beseitigung des Mangels führen, die Nutzung eines Ersatzfahrzeugs führt aber nicht dazu.
Dass so ein Kraftfahrzeug wegen eines Defekts auch mal nicht nutzbar ist, ist das gewöhnliche Risiko in der Nutzung eines Fahrzeugs, das als sogenanntes "Lebensrisiko" vom Nutzer getragen wird.
Ausgenommen davon, wenn der Schaden durch ein Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Hier zB., wenn beim (nachträglichen) Ölwechsel der Ölfilter nicht korrekt festgeschraubt wurde, während der Fahrt abgefallen und dadurch der Motorschaden ursächlich war.
Das sind grob die Eckdaten bei der gesetzlichen Sachmangelhaftung ("Gewährleistung").
Wie weit hier noch andere Ansprüche aus irgendwelchen Garantien möglicherweise existieren, wie Mobilitätsgarantie, Gebrauchtwagengarantie, ... muss man anhand der vorhandenen Garantien selbst prüfen, ggf. von einem Fachanwalt prüfen lassen.
Garantien sind frei formulierbare Verträge (Sonderform Versprechen) und da hat man das, was man hat; aber nicht unbedingt das, was andere Leute woanders haben.