Hallo habe mir vor 3 monaten ein gebrauchtes auto privat gekauft
Hallo habe mir vr drei monaten ein gebrauchtes Auto von Privat gekauft doch jetzt ist das Radlager kaputt (laut Werkstatt ) der anlasser oder die lichtmaschine oder gar die Batterie sind auch hinüber und das obwohl der Verkäufer mir versichert hat das alles soweit in ordnung sei.Nun ist es so da ich damals nicht ganz so flüssig war haben wir uns auf ratenzahlung geeinigt , doch nun muss ich das Fahreug doch reperieren lassen .Meine Frage wäre was habe ich da für möglichkeiten das der Verkäufer dafür aufkommt?Oder kann ich einfach die vereinbarten raten dafür benutzen?Andersrum steht im vertrag (Eigentlich nicht so richtig Vertrag )das wenn ich zwei monate in verzug kommen sollte er das auto zurück bekommt und den bereits bezahlten Betrag behalten darf.was kann ich da tun??
Renault Espace? Nach meiner ganz privaten Meinung über dieses Automodell könntest du froh sein, wenn der Verkäufer es zurücknähme. Diese Defekte (bei denen man ja von Verschleißteilen ausgehen kann) sind Peanuts bei diesem Auto und seiner sprichwörtlichen "Zuverlässigkeit".
Der Vertrag ist für beide Seiten bindend. Der Verkäufer hat seine Leistung erbracht, indem er dir das Auto ausgehändigt hat. Du hast deine Gegenleistung in Form der vereinbarten Raten zu erbringen. Das schließt natürlich nicht eine gütliche Einigung auf Abweichungen vom Vertrag aus. Aber Betonung auf Einigung!
Im Vertrag wird vermutlich eine Gewährleistung ausgeschlossen sein, richtig? Und selbst wenn nicht: diese Teile sind, wie gesagt, Verschleißteile.
Raten bezahlen und die Reparaturrechnung auch.
Es gibt (eher theoretisch) zwei Möglichkeiten, dass der Verkäufer in der Haftung wäre:
- Im Kaufvertrag wurde die gesetzliche Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") nicht ausgeschlossen.
Bei einem "Privatverkauf" ist dieser vollständige Ausschluss möglich, muss aber auch gemacht werden. Üblicherweise werden Standard-Kaufverträge benutzt und da ist der vollständige Ausschluss praktisch immer bereits vorformuliert vorhanden.
Kaufvertrag prüfen, was zu dem Thema vorhanden ist.
- Ein Mangel bzw. technischer Defekt war dem Verkäufer bereits beim Verkauf bekannt UND hätte genannt werden müssen, wurde aber nicht genannt.
Dinge, die aufgrund von Fahrzeugalter oder Laufleistung "üblich" sind, also klassischer Verschleiß bzw. Abnutzung oder auch auf üblicher Alterung beruhen, sind keine Dinge, die genannt werden müssen.
Spätestens hier wird es vermutlich scheitern, denn einerseits sind an einem 15 Jahre alten Fahrzeug schon so einige technische Defekt nicht auszuschließen,
zum Anderen hat das alles auch 3 Monate funktioniert und war nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs defekt.
Was schon am nächsten Tag nach dem Kauf so alles kaputt geht, ist sicherlich hochärgerlich für den Käufer, aber nicht mehr Sache des Verkäufers.
Klassischer Fall von "Pech gehabt" oder "Glück gehabt", je nach dem, ob man Käufer oder Verkäufer ist und ob der Defekt nun einen Tag früher oder später eintritt.
Achso, noch vergessen, aber ganz entscheidend:
Abgesehen von den bereits genannten Dingen, funktioniert ein "ich lasse es reparieren und stelle dem Verkäufer in Rechnung / ziehe von den Raten ab" nie, nirgends, auch nicht gegenüber echten Händlern bei zweifelsfrei bestehender Sachmangelhaftung und tatsächliche vorhandenem Sachmangel.
Ein Verkäufer hat immer das Recht, selbst zu prüfen, ob es sich um einen Sachmangel handelt und er hat auch immer das Recht, den Mangel auf eine von ihm gewählte Art selbst zu beseitigen. Und dieses Recht hat der auch zwei Mal hintereinander.
Entzieht man dem seine Rechte, verliert man jedweden Anspruch auf Erstattung irgendwelcher Kosten.
Also so richtig Vertrag kann man das gar nicht nennen,das ist nur so eine Seite aus einem Heft gerissen in der drauf steht das das Auto bis zur vollständigen Abzahlung in seinem Besitz bleibt sonst eigentlich nichts und Daten wie mein Name und seiner samt Adresse.Da steht nichts von irgendwelchen Mängeln oder so
Da keine besondere Form vorgeschrieben ist, ist das schon ein Vertrag. Selbst nur mündlich oder "per Handschlag" ist uneingeschränkt rechtswirksam. hat nur ab und an den Nachteil, dass es Probleme gibt, wenn man Inhalte beweisen will.
Und wie bereits geschrieben, Mängel müssen nicht aufgeführt sein - und wie können Mängel im Kaufvertrag genannt werden, die erst 3 Monate später auftreten.
Hier fehlt die sogenannte "arglistige Täuschung":
Man hat es gewusst und hätte es auch nennen müssen, hat es aber nicht genannt.
Man kann das Ganze zwar konkret überprüfen lassen, zB. Anwalt (als ADAC-Mitglied ist die Erstberatung oft kostenlos) oder auch einer mit entsprechender Fachkenntnis im privaten Dunstkreis, der nicht gleich Geld verlangt.
So ein Satz wie zB.: "gekauft wie besichtigt" ist auch ein rechtswirksamer Ausschluss der Gewährleistung
Aber so richtig sehe ich da aus zwei Gründen keine existierende Möglichkeit, auch wenn eine Gewährleistung wegen fehlendem Ausschluss vorhanden wäre:
Es handelt sich hier mit sehr großer Wahrscheinlichkeit um reinen Verschleiß bzw. Alterung,
Es war nicht schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden, sondern ist erst danach als Defekt aufgetreten.
Hast Du die Möglichkeit, dass zumindest annähernd kostenlos fach- und sachlich prüfen zu lassen, dann lasse das machen.
Was jedenfalls niemals funktioniert: Den Mangel einfach reparieren lassen und dann den Rechnungsbetrag sich erstatten lassen zu wollen.
Besitz oder Eigentum? Das sind zwei verschiedene Bedeutungen, sollte wirklich "Besitz" in dem Vertrag stehen, dir aber das Auto nebst Schlüsseln ausgehändigt worden sein, so dürfen wir von einem irrtümlich falsch gewählten Begriff ausgehen, den aber beide Vertragspartner im Sinne von "Eigentum" verstanden haben. Deshalb messe ich dem mal keine weitere Bedeutung bei.
Ich sehe aber durchaus eine Chance auf ein Entgegenkommen durch den Verkäufer. Hintergrund: Warum verkauft jemand sein Auto privat mit Ratenzahlungsvereinbarung?
Entweder er rechnet in absehbarer Zeit mit einem Vorschlag seiner Person zum Amt des Papstes, ist also ein reiner Wohltäter (dazu müsste er aber meines Wissens zumidest dem erlauchten Kreis der Kardinäle zuzurechnen sein), oder er sieht selbst keine andere Chance, das Vehikel überhaupt zu einem halbwegs akzeptablen Preis zu verkaufen. Es wird eher letzteres der Fall sein. Vor diesem Hintergrund würde ich mal das Gespräch mit ihm suchen. Nicht aus einer Position der Stärke, die hast du nicht, aber wissend, dass ihm an der Durchführung des Vertrages in genau dieser Form und mit genau diesem für ihn vermutlich guten Preis gelegen war und ist. So lässt sich vielleicht eine Kostenteilung rausholen.
Bitte aber beim Autokauf nicht vergessen: die Unterhaltskosten für ein Auto erschöpfen sich nicht in den Sprit- Versicherungs- und Steuerkosten. Immer auch an die notwendigen finanziellen Mittel für Wartung und Reparatur denken und sich nicht überraschen lassen, wenn z.B. mal eine neue Batterie her muss.