Kfz-Versicherung für eine im Ausland lebende Person
Hallo,
kann man eigentlich über die eigene Kfz-Versicherung auf eine im Ausland lebende Person als "weitere Person" eintragen, damit diese dort unproblematisch rumfahren kann?
Im konkreten Fall geht es um eine in Italien lebende Verwandte, dessen Ehemann verstorben ist und damit nach dortigen Regeln mit den Prozenten an sich von Null anfangen müsste, was bei 2 Mille hinzublättern wäre.
Grüße
Üblicherweise werden da keine Personen einzeln aufgeführt. Bei den meisten Versicherungen gibt es nur drei Gruppen als Fahrer:
- nur der Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer selbst
- andere Fahrer über 25
- andere Fahrer unter 25
Kommt aber immer auf die eigene Versicherung an, daher dort direkt nachfragen.
Hier könnten aber je nach Situation noch andere Dinge mit rein spielen:
- Zulassungsrecht
Nach EU-Richtlinien muss ein Fahrzeug in dem Land zugelassen sein, wo sein hauptsächlicher Nutzungsort ist. Dieser hauptsächliche Nutzungsort definiert sich über "mehr als 185 Tage innerhalb 12 aufeinander folgender Monate".
Sollte der Wagen mehr als 185 Tage (müssen nicht aufeinander folgend sein) in 12 Monaten dort genutzt werden, muss der in Italien zugelassen werden.
- Steuerrecht
Ich habe keine Ahnung, wie das in Italien geregelt ist, aber für Deutschland gilt: Wird ein Kraftfahrzeug in Deutschland von einem deutschen Staatsbürger, oder einer ausländischen Person mit dauerhaft (mehr als 185 Tage) deutschem Wohnsitz gefahren, dann ist der Wagen in Deutschland KFZ-steuerpflichtig - völlig unabhängig von dessen Zulassungsland und ob dort eine KFZ-Steuer bereits gezahlt wird und das schon ab dem ersten Meter am ersten Tag.
Es könnte unabhängig von der Versicherung noch an völlig anderen Stellen richtig Ärger lauern. Hier sollte man sich in Italien erkundigen, wo die Grenzen für eine Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs liegen.
Die Frage ist, wie das Ganze der Staat nachweisen kann, wie lange sich das Fahrzeug im jeweiligen Land aufhält. Als ob sich hinterm Fahrzeug ein Geist verbirgt und die Tage aufzählt, wie lange sich das Fahrzeug und an welchem Ort befindet.
Zählt es dabei nur, wenn sich ein böser Nachbar am Wohnort findet und das Fahrzeug stets im Auge behält?
Das deutsche Steuersystem ist übrigens günstiger als in vielen anderen Ländern.
Auf diese Weise kann sogar zu eigenem Vorteil ein Auslandsknöllchen umgangen werden.
Der Staat muss nichts beweisen.
Steuer und Zulassung sind (in Deutschland) Bringepflichten und damit ist der Fahrer in der Beweislast, dass hier kein Verstoß begangen wurde.
Auch sollte man doch gerade als Deutscher die Geschichte nicht so ganz vergessen und dass einige Bürger in Nachbarstaaten auch schon mal genauer hinschauen.
Was das Auslandsknöllchen an geht, wäre ich bei Italien ganz besonders vorsichtig. Die Umgehung einer Zahlung ist eher leicht so lange man nicht als Person identifiziert wurde, und die nächsten 5 Jahre dort nicht wieder einreist.
Sie müsste ja mit dem gleichen Auto fahren wie du.
Du willst die Geschichte einfach nur über deinen Namen laufen lassen?
Wie soll das gehen. Du musst doch bei der Versicherung alles Mögliche angeben.
Wenn du denen sagst, dass der "Zweitfahrer" der eigentlich Haupt Fahrer ist, im Ausland lebt und da auch fährt. Will ich gar nicht wissen was bei dem Sachbearbeiter für ein Prozentsatz raus kommt ^^.
Davon würde ich also abraten.
Man kann natürlich lügen. Aber mal im Ernst, wenn du die Versicherung brauchst, und die sehen, dass der Unfall, o.Ä. im Ausland passiert ist, schauen die genau hin.
Im Zweifel weigern sie sich sicher zu bezahlen.
Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
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Kennzeichen günstig zu bekommen ist nicht einfach. Die Betriebe rund um die Zulassungsstellen verlangen oft eine menge Geld....
Das nur am Rande.
LG
Falls es um eine Ummeldung geht, oder d