Zulassung als PKW oder LKW (wegen Steuer und Versicherung)
Hallo, ich muß wegen der Zulassung meines Ford F350 XL entscheiden wie ich ihn zulasse und versichere. Im Brief steht LKW offener Kasten, was für die Höhe der KFZ-Steuer gut ist. Dagegen ist
es für die Versicherung sehr schlecht weil es 1. dafür keine Rabatteinstufung gibt (mindestens 100 %),2. kann er nicht in den Saisonvertrag einsteigen
der mit 35% läuft. Muß dazu sagen, dass
in dem Saisonvertrag bisher 1/2jährlich ein Mercedes und ein Ford Explorer liefen, beide mit 35% Rabatt!! jetzt scheidet der Mercedes aus dem Vertrag
aus weil er zum "Oldtimer"geworden ist.
Für den Mercedes möchte ich nun den Ford
F350XL als Saisonwagen einspringen lassen. Dabei gehen mir aber die 35% verloren weil bei LKW-Zulassung immer
100% mindestens berechnet werden. (HUK)
Meine Frage wäre jetzt: ist es möglich
den F350 steuermäßig als LKW zu führen,
Versicherungsmäßig aber als PKW ?? oder
muß ich ihn als PKW zulassen um ihn auch als PKW versichern zu können. Das würde zwar heißen, das ich mehr Steuern
zahlen muß aber Versicherungsmäßig 65% günstiger läge. Über ein fundierte schnellöe Antwort wäre ich sehr dankbar, nehme aber auch jeden guten Tip an.
M.F.G. K.-H. Mahr
Wenn Du es aussuchen kannst, dann lasse den doch als Sportgeräte-Anhänger zu, steuerfrei und ohne Versicherungspflicht.
Da ist nichts mit aussuchen, jedenfalls bei weitem nicht so, wie du Dir das vorstellst. Sowohl für die Zulassung (und damit Versicherung) wie auch für die Steuer gibt es technische Kriterien-Kataloge - die sich unterscheiden.
Wenn das Ding ein LKW ist, dann wird der auch als LKW zugelassen und wenn der als LKW zugelassen ist, dann prüft die KFZ-Steuerstelle, ob das Ding anhand ihrer steuerrechtlichen Kriterien (u.a. Verhältnis Laderaum/Innenraum, Zuladung, ...) als PKW versteuert werden muss.
Es gibt im Bereich der Zulassung eine ganz schmale Grauzone, in der es möglich ist, ein Fahrzeug als PKW oder LKW zuzulassen. Hier muss aber erst geprüft werden, ob sich das Fahrzeug aufgrund seiner technischen Kriterien überhaupt in dieser Grauzone befindet.
Daher sollte der erste Weg zum Finanzamt, KFZ-Steuerstelle sein, als was das Fahrzeug bei einer LKW-Zulassung versteuert werden wird.
Sollte der als PKW versteuert werden, dann bei einer technischen Prüfstelle versuchen ein Gutachten zu bekommen, dass dieser Wagen ein PKW ist und mit diesem Gutachten als PKW zulassen.
Würde der als LKW versteuert werden, dann auch als LKW zulassen - eine PKW-Zulassung würde automatisch eine PKW-Versteuerung nach sich ziehen.
Es könnte allerdings sein, dass der als LKW zugelassen (und damit versichert) wird, aber als PKW versteuert.
Ergänzend zu Hydraulikpfarrers schon ausführlicher Auskunft: verscherungstechnisch ist da noch nicht alles abgeklopft. Dass ein LKW grundsätzlich mit 100% eingestuft wird, ist nicht richtig und meine Eingabe fiktiver Daten bei der HUK ergab einen Differenzbetrag von mehreren hundert Euro zwischen SF 0 und SF 12, wieviel % war leider nicht ersichtlich. Ich hatte für meine Lieferwagen immer SF-Rabatt, allerdings anders gestaffelt als bei PKW, versichert waren sie bei LVM, Nürnberger, Generali und HUK. Außerdem kam es für die versicheungsrechtliche Seite noch darauf an, ob der LKW unter oder über 1 to Nutzlast hatte, nämlich als Lieferwagen oder für Werkverkehr (nah oder fern) versichert werden musste. Diese Unterscheidung habe ich allerdings eben auf der Seite der HUK nicht gesehen. Checke das doch bitte noch mal mit deinen persönlichen und Fahrzeug-Daten ab.