Hallo,
mein nicht ganz 2 Jahres altes Fahrzeug wurde durch einen Hagelschauer beschädigt:
Einschläge in den Holmen beider Fahrzeugseiten von A-C Säule, Motorhaube, Hecktür, Dach sowie weitere Kleinigkeiten wie Scheinwerfer, Rückleuchten etc..
Lt. Gutachten betragen die Reparaturkosten Euro 3.200,-- netto. Motorhaube und Hecktür sollen lackiert werden. Die übrigen Beulen sollen durch Drücken und Ziehen instand gesetzt werden.
Über den Wiederbeschaffungs- und den Restwert des Fahrzeugs sagt das Gutachten leider nichts aus. Gem. der ADAC Webseite liegt der Händler VK bei ca. Euro 11.000,--. Ich habe mich entschlossen, das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Leider lässt sich das Dach aufgrund der Tiefe der Beulen und
des dünnen Bleches nicht durch Ziehen und Drücken herrichten. Hier muss eine neue Dachhaut eingesetzt werden. Auch die Holme müssen entgegen dem Gutachten gespachtelt und lackiert werden. Die Reparaturkosten betragen nun insgesamt etwa Euro 7.000,-- netto.
Die Werkstatt hat bereits Kontakt zum Sachverständigen aufgenommen und dieser hat die Kosten genehmigt.
Diese würden sicherlich auch von der Versicherung übernommen werden. Aber bei Reparaturkosten in Höhe von Euro 7.000,-- hätte eine Werkstatt mein Fahrzeug niemals gesehen, denn ich hätte mir den Betrag überweisen lassen.
Diese Möglichkeit habe ich zwar immer noch.
Aber jetzt kommt der springende Punkt: Der Werkstatt sind bereits Kosten entstanden.
Wer kommt dafür auf? Mit der Reparatur ist ja nur begonnen worden, weil sich das ursprüngliche Gutachten auf lediglich Euro 3.200,-- belief. Es handelt sich um einen Kaskoschaden. Der Gutachter wurde daher von dem Versicherer bestellt ("Ein Schelm, wer dabei etwas Böses denkt").
Ich hoffe, hier kann mir jemand Auskunft erteilen.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Fahrzeug66