Rechnung Privater Abschleppfirma
Ich parkte auf einem Parkplatz, der sich jeden Sonnabend wegen eines Marktes zum Halteverbot wandelt. Mein Fahrzeug wurde Umgesetzt. Jetzt bekomme ich eine Rechnung von einer privaten Abschleppfirma, die sich darauf beruft, dass sie im Auftrag der privaten Marktgesellschaft die Umsetzung vornahm. Der Parkplatz auf dem ich stand befindet sich auf einer öffentlichen Straße.
Kann eine Abschleppfirma mir die Abschleppkosten direkt in Rechnung stellen? Und wenn ja, sind die Kosten konkret nachzuweisen?
Hallo edwohofer,
wenn der Parkplatz als Marktplatz für bestimmte Tage ausgewiesen wurde. Diese Information steht meist auf den Parkverbotsschildern, dann kann der Betreiber eine Versetzung oder das Abschleppen veranlassen. Dazu kann auch die öffendliche Straße gehören, wenn diese als Anfahrzone benötigt wird.
Das ist dann genauso wie ein bestellter Abschlepper vom Ordnungsamt oder Polizei. Da der Platz von dem Betreiber ja gepachtet ist. Beim Einzelstand würde ich mich mit der Stadt auseinander setzen. Ist es aber ein Wochenmarkt gilt ein Parken auf der Marktfläche wie eine Sperrzone. Der Abschlepper muss dann keine aufgeschlüsselte Rechnung stellen. Ist es wiederum ein Einzelstand dann muss der Standbetreiber einen wichtigen Grund angeben. Gruß 15255
"Kann eine Abschleppfirma mir die Abschleppkosten direkt in Rechnung stellen?"
Formalrechtlich nein.
a) wer die Musik bestellt, hat auch das Orchester zu bezahlen - Rechnung ohne Auftrag
b) hier wurde auch nicht das Abschleppunternehmen geschädigt, sodass dieses Unternehmen einen Anspruch in Form eines Schadensersatzes hätte.
Da hier aber der Marktbetreiber geschädigt wurde, kann der berechtigt und vollständig Ansprüche geltend machen. Neben den Umsetzkosten dann auch eigene Aufwendungen und die Kosten für eine in Anspruch genommene Rechtshilfe (Anwaltskosten).
Im aktuellen Stadium kann die Rechnung zurückgewiesen werden, allerdings wird sie dann ein paar Tage später in spürbar höherer Summe wieder auf den Tisch kommen und es muss dann die höhere Summe bezahlt werden.
Unter vollständiger Anwendung des BGB und Rechtswegs kann man sich hier ein richtig großes Loch in das eigene Knie schießen.
"Und wenn ja, sind die Kosten konkret nachzuweisen?"
Die Frage bitte erläutern, was soll das sein
"Kosten konkret nachzuweisen"