Ist die Funktion derLeuchtweitenregelung wirklich TÜV-relevant
Es gibt Probleme beim TÜV (siehe Frage).
In der STVZO kann ich keine Antwort finden, außer für Gasentladungslampen (Xenon).
Ja, sie ist seit 1990 vorgeschrieben und muss funktionieren. Auch wenn du es anzweifelst wirst du nicht drum herum kommen. Dieses Problem haben jährlich sicher tausende. Vor allem beim Ducato ist die LWR sehr anfällig.
Für Xenon gilt die automatische Leuchtweitenregulierung. Sie ist dort zwingend
vorgeschrieben, die Automatik.Die ist bei "Nicht-Xenon" nicht vorgeschrieben, sie kann auch manuell zu betätigen sein,vorgeschrieben
ist die Leuchtweitenregulierung auch da - meines Wissens nach schon seit 1.1.1990. Da sie der
Verkehrssicherheit dient, kann die TÜV-Plakette bei Nichtfunktionieren nicht erteilt werden. Das zählt zu den sog. groben Mängeln.
Es gibt keine konkrete Vorschrift für eine Höheneinstellung, ausschlaggebend ist die §50 Abs.8 StVZO mit "..., den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.".
Das ist dann u.a. die ECE-R48 Punkt 6.2.
Auch dort gibt es keine konkrete Vorschrift, sondern ausschließlich die Vorgabe, dass eine eventuell mögliche Veränderung der Leuchtweite und damit eintretende Blendgefahr durch eine Beladung mittels Einstellung vom Fahrerplatz aus korrigiert werden kann.
Es gibt etliche auch aktuelle Fahrzeuge, die haben keine Leuchtweiteneinstellung.
Das sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart keine ladungsabhängige Winkelveränderung mit Blendwirkung erzeugen können:
ZB. verschiedene Lamborghini sind solche Fahrzeuge, durch den Heck-Mittelmotor ohne Laderaum hinten kann so ein Ding nicht hinten runter und vorne hoch. Ebenso einige Fahrzeuge mit Luftfederung und automatischen Niveau-Ausgleich, zB. einige Citroen C5
Am besten gleich umbauen auf elektrische Verstellung. Dann ist für lange Ruhe. Die Ducato-Lösung verliert mit der Zeit 3-4 Jahre das Vakuum,und der Ersatz kostet ca. 200 € Material.Habe mein Womo selbst umgebaut Kosten ca. 30€ mit Teilen vom Schrottplatz.
mfG
Hesicl