Reparatur ohne Auftrag
Sehr geehrte Damen und Herren, 21.04.2013
Ich appelliere an Sie mit der Hoffnung dass Sie mir helfen können.
Meine Situation entstanden ist nach Ausführung einer Reparatur ohne Auftragserteilung seitens der Fa. B.-K. aus meiner Stadt.
Infolge dieser Reparatur, bei der der Zustand des Motors wie zum Zeitpunkt der Abgabe des PKW bei der Fa. K. wiederhergestellt wurde, belaufen sich die Kosten auf mehr als 6000€ ohne zu rechnen dass mein Auto 2 Jahre älter ist und die Kosten die entstanden sind für die Vollversicherung und Steuer die ich bezahlt hatte, weil der Hr. K. mir den Fahrzeugschein nicht gegeben hatte um das Auto abzumelden könnten.
Ich kaufte am 3.12.2010 den Peugeot 307SW HDI 110, BJ 2005 mit 76000Km.
Am 8.12.2010 hat den Wagen den TÜV ohne Beanstandungen überstanden und danach hat er eine kleine Inspektion bei einem Peugeot Zentrum durchgeführt.
Im Dezember 2010 kaufte ich lediglich neue Winterreifen, da es ein schneereicher Winter war mit Temperaturen von -6-7°C.
Ende April fand ich Sommerreifen, die ich kaufen wollte, bei der Fa. B.-K. und machte für die Montage den Termin 04.05.2011 aus.
Ende April - Anfang Mai 2011, leuchtete auf dem Display meines Autos (Bord Computer), die Warnung auf: ABS Anlage prüfen!
Ich fuhr mit dem Auto sofort zum Händler, der die ABS Anlage prüfte und keinen Fehler feststellte. Wir machten alle Beide eine Probefahrt von mehreren Km, ohne dass die Warnung erneut aufblinkte. Der Händler, schlussfolgerte, es sei nur ein Wackelkontakt gewesen.
Am 04.5.2011, kam ich zur Fa. B.K., zusammen mit meinem ältesten Sohn, Student A. R., um die neuen Sommerreifen zu kaufen und montieren zu lassen. Nach der Kauf und Montage der neuen Sommerreifen bat ich den Chefmechaniker Hr. K., den Fahrzeug-Fehlerspeicher zu kontrollieren.
Hr. K. führte die Kontrolle durch und sagte mir, es gäbe keinerlei Defekte am Peugeot 307, danach führte er eine Probefahrt von ca. 20 Min. durch, und bei der Rückkehr sagte er uns, das Auto funktioniert sehr gut, ich könne beruhigt damit fahren. Quittung vom 04.05.2011.
Am 18.05.2011, habe ich die Werkstatt B.-K. noch mal besucht, um die neu montierte Reden und Reifen zu prüfen und gleichzeitig wurde in die Werkstatt noch eine Fahrzeug-Fehlerspeicher durchgeführt, ohne ein Fehler in die ABS Anlage, Glühkerze, oder Partikel-Diesel-Filter zu finden.
Quittung vom 18.05.2011.
Vor den Sommerferien wollte ich noch einmal eine Kontrolle des Fehlerspeichers vornehmen lassen, und ließ mir einen Termin für den 14.06.2011 geben.
Um 10:50 kam ich an, für eine Kontrolle des Fehlerspeichers und erfuhr von einem Lehrling, Hr. K. sei auf Probefahrt, käme aber gleich wieder.
Meine Frau, war mit mir mit unserem anderen Auto gekommen. Wir warteten 40 Minuten, aber man sagte uns, Hr. K. ist noch auf Probefahrt, wir müssten noch warten. Das war für uns ärgerlich und wollten mit beiden Autos wegfahren, aber jener Lehrling, der uns empfangen hatte, bat uns, das Auto da zulassen, da Hr. K. verärgert sein würde, wenn er einen Kunden wegfahren ließe. Er versicherte uns, Hr. K. käme bald und würde sich sofort unseren Peugeot vornehmen, danach würde er uns anrufen, dass wir das Auto abholen können.
Von dem Moment an, als wir zu Hause ankamen, rief ich jede Stunde in der Werkstatt an, um 14 Uhr, 15 Uhr, 16 Uhr und jedes Mal sagte mir der Lehrling, Hr. K. sei noch auf Probefahrt und käme sofort.
Um 17 Uhr rief ich an und sagte, ich käme jetzt das Auto abholen, aber als der Lehrling das hörte, sagte mir sofort, Herr K. sei da und beschäftigt sich gerade mit meinem Auto. Ich bat, Hr.n K. ans Telefon zu holen, aber man sagte mir, dass er nicht kann und dass er mich zurückrufen wird, sobald die Kontrolle des Autos fertig ist.
Da ich bis 18 Uhr nicht zurückgerufen wurde, ging ich zu meinem Arbeitsplatz gegangen, da ich abends Dienst hatte.
Gerade um 19:10 Uhr, rief mich Hr. K. an. Ich stellte das Telefon laut, während ich weiter gearbeitet hatte.
Hr. K. teilte mir mit, dass die ABS Anlage in Ordnung ist, aber dass er andere 3 neue Fehler gefunden habe. Der Hr. K. fragte mich mehr mal ob er die Fehler reparieren sollte.
Ich war schockiert, was ich da gehört hatte, mir wurde bewusst, dass Hr. K. etwas Schlimmes mit meinem Auto angestellt hatte, und ich sagte ihm, er solle das Auto so lassen wie es ist, da es ja in perfektem Zustand war, ich käme morgen, um es abzuholen.
Am nächsten Tag morgens sagte mir Herrn K. am Telefon dass ich hätte Pech gehabt, dass er gefunden hatte dass ich schon seit lange mit ein Glühkerzenrest in die Wirbel/Vorkammer meines Common-Rayl-System Diesel Motors gefahren hatte.
Dank meiner Kenntnisse mit Common-Rayl-System Dieselmotoren sagte ich Herrn K. dass so etwas gibt es nicht weil in einer solchen Situation der Motor sofort explodieren könnte.
Der Hr. K. konnte oder wollte die Situation nicht zu verstehen, und er fuhr fort, an seiner falschen Theorie festzuhalten!
Von diesem Moment an machte ich innerhalb von 4 Tagen mehrere Besuche in der Werkstatt B.-K. und versuchte zu verstehen, was passiert war.
Jedes mal wenn ich in die Werkstatt kamen, war Herr K. nicht mehr zu finden.
Ich wollte unbedingt den Fehlerspeicher oder den Protokoll lesen, um genau zu sehen was da passiert ist, aber der Hr. K. hat mir weder den Protokoll noch ein Antwort dafür gegeben.
Als ich sah, dass das Auto auseinandergenommen war, mit einer gebrochenen Glühkerze, und niemand interessierte sich für den Zustand des Wagens, wurde mir bewusst, dass das lange dauern würde. Der Plan mit meinen 3 Kinder für den Sommerurlaub, war zerstört.
Um die Verluste mit dem Auto, die ich voraussah, zu mindern, bat ich Fr. K. mir den Fahrzeugschein Peugeot 307SW HDI 110 auszuhändigen.
Ich wollte so das Auto abmelden bis zu der Möglichkeit, das Auto von der Werkstatt B-K. zurückbekommenen, damit ich nicht weiter Steuern und Vollkasko-Versicherung zahlen muss.
Ich war überrascht, als mir Fr. K. sagte, sie gäbe mir den Fahrzeugschein nur, wenn ich 1400€ bezahle, ohne den ursprüngliche Zustand der Wagen zu restaurieren. Ich fragte wofür ich diese Summe zahlen soll, aber sie gab mir überhaupt keine Antwort. Ich hatte das Auto lediglich nur für eine Kontrolle des Fahrzeug-eigenen Fehlerspeichers dorthin gebracht, und für so etwas hatte ich am 04.05.2011 und am 18.05.2011 viel weniger bezahlt.
So viel ich von ADAC weiß, wenn der Kunde die durchgeführten Arbeiten nachweislich nicht in Auftrag gegeben, so gilt der Grundsatz, dass er die Arbeiten auch nicht bezahlen muss.
Er hat dann das Recht, von der Werkstatt zu verlangen, die ausgeführten Arbeiten, die nicht in Auftrag gegeben wurden, wieder rückgängig zu machen. Das würde dann notfalls bedeuten, dass die eingebauten Teile wieder ausgebaut und die alten ausgebauten Teile wieder eingebaut werden müssten. Nach deutschem Gesetz ist die Werkstatt verpflichtet, den gemachten Fehler zu reparieren.
Dies ist der Grund, weshalb ich den Prozess gegen die Fa. B.-K. angestrebt habe.
Als ich Hr. K. sagte, dass ich gegen ihn prozessieren werde, hat dieser gelacht und mir gedroht, dass ich ihn verlieren werde, weil er seit 40 Jahren im Geschäft beschäftigt ist und überall Beziehungen hat.
Es muss gesagt werden, dass Herr K- versucht hat, andere unwahre Situationen zu erfunden und die Wahrheit abzulenken.
Das Gericht hat einen DEKRA Gutachter beantragt, um die Situation zu klären.
Der DEKRA Sachverständige, hat durch einige Unprofessionelle Behauptungen und Vermutungen nach seinem Kontrolle am 17.02.2012, den Tat von Hr. K. aufgedeckt.
Gleichzeitig mit der Auftritt vom DEKRA Gutachter wurde die falsche Theorie von den Hr. K. und seinem Versicherung Gutachter (die kein Erfolg hatte), eine neue Theorie über die Glühkerze erfunden.
Zur Hilfe für den DEKRA Gutachter erscheint einen Protokoll, erstellt am 14.06.2011 um 14:44.
Der DEKRA Gutachter hat korrekt geschrieben dass die Glühkerze zwar bei der Demontage gebrochen war, aber hat unprofessionell behauptet dass der Monteur gar nicht schuldig war, weil die Glühkerze Spitze verbacken wurde und der Monteur nicht genug Kraft hatte die Glühkerze auszubauen!
Sollen die Monteuren bei einer Glühkerze Demontage, mehr Kraft als einem Gewichtheber haben, um eine Glühkerze zu demontiere? Befinden wir uns in der Steinzeit?
Der DEKRA Gutachter schreibt unprofessionell weiter auf Seite 11, "Dabei ist es grundsätzlich möglich, die über ein Gewinde eingeschraubten Glühkerze durch bloßes Herausschrauben zu entnehmen zu entnehmen..."
Lesen wir was der Beru Deutschland über die Glühkerze schreibt:
www.beru.com
Wichtig beim Glühkerzen Austausch:
Drehmomente beachten!
Bei der Demontage von Glühkerzen ist das Bruchdrehmoment einzuhalten.
Dann keinesfalls weiter-drehen – die Glühkerze könnte sonst abbrechen.
Stattdessen nach dem 3-Punkte-Programm
Anheizen – Anlösen – Ausdrehen vorgehen:
1. Anheizen: Motor warm fahren bzw. intakte Glühkerzen mit einem separaten
Kabel 4–5 Minuten bestromen – da durch wird die Glühkerze aufgeheizt und
frei-gebrannt.
2. An-lösen: Rostlösemittel oder Multifunktionsöl großzügig an den
Gewindeansatz der Glühkerze auftragen und ca. 5 Min. wirken lassen.
3. Ausdrehen: Anschließend weiteren Ausschraub-versuch starten und die
Glühkerze vorsichtig mit dem geeigneten Werkzeug aus dem Zylinderkopf
lösen. (Maximallösemoment – siehe Tabelle oben – dabei nicht beschreiten.
Unbedingt vor dem Erreichen des Bruchdrehmoments unterbrechen, notfalls weiteren Versuch durch Anheizen starten.
Das Gericht hat angeordnet festzustellen, ob die Glühkerzen intakt waren, bevor Hr. K. sie ausgebaut hat.
Der Gutachter antwortet korrekt dies mal, detailliert auf Seite 12 von 14, auf diese Frage und zeigte dass er festgestellt hat, dass die Glühkerze erst beim Ausbau zerbrochen wurde, und dass die verbliebenen Teile zeigen, dass die Glühkerze niemals funktioniert hat, nachdem sie zerbrochen war.
Also die ganze unwahre und unprofessionelle Theorie des Herrn K. dass ich mit einer kaputten Glühkerze im Motor schon seit mehrere Monate gefahren bin, wurde hier von DEKRA Gutachter, komplett widerlegt.
Ebenfalls korrekt schreibt der DEKRA Gutachter noch, dass Hr. K. und seiner Gutachter von der Firma C. KFZ-S. hatten keine Kenntnisse über den Motor meines Autos, denn mein Motor ist ein Common-Rail-System der keine Wirbel/Vorkammer hat.
Herr K. behauptete, ich würde seit langem mit einer in die Vorkammer des Motorraums meines Autos mit einer Teil von einer Glühkerze gefahren, und dies sei hervorgerufen durch die Defekte, die Herr K. in jenem Protokoll herausgefunden hätte.
Wie es kommt, dass kein Defekt herausgekommen ist in die Fehlprüfdiagnose, das auf meine Veranlassung hin am 04.05. und 18.05.2011 in der gleiche Werkstatt gefertigt wurde?
Warum wurde mir kein Protokoll gezeigt, als ich nach 14.06.2011 das Protokoll verlangt hatte?!
Denken Sie noch, dass auf das Protokoll wurde um 14:44 erstellt, gerade in die Zeit als ich immer wieder angerufen habe und gefragt hatte ob die Fehlprüfdiagnose an meines Auto durchgemacht wurde und der Lehrling sagte mir immer dass der Hr. K. noch in eine Probefahrt befindet.
Eben als ich gesagt hatte dass ich vorbei kommen wollte um mein Auto abzuholen, sagte mir der Lehrling dass der Hr. K. gerade angekommen ist und kümmert sich um Auto.
Diese Junge Lehrling ist jetzt schon ein Experte in solche Sachen geworden, nicht?
Dann wunder wir die Autofahren uns nicht, dass in Deutschland so viele Werkstätte die Rechnungen frisieren und machen Reparaturen ohne Auftrag um die Rechnungen zu erhöhen!
Es wurde noch ein Ergänzung vom DEKRA Gutachter verlangt.
Der DEKRA Gutachter schreibt in seinem Ergänzugsgutachten verständlich, dass ein Austausch der "verbackenen" Glühkerze aufgrund der bereits erfolgten Fahrzeugeigendiagnose zeitnah zwingend erforderlich gewesen wäre, um die dargestellten Folgeschäden aufgrund des Beschädigung des Dieselpartikelfilters zu vermeiden.
„ der Austausch der defekten Glühkerze, zur Vermeidung von Folgeschäden, zwingend erforderlich ist. Wie bereits selbst vorgetragen, ist eine Glühkerze für den normalen Betrieb des Motors nicht entscheidend, im Winter jedoch wird durch die Glühkerze Kraftstoffgemisch vorgewärmt, damit der Motor und auch die Peripheriegeräte ordnungsgemäß funktionieren können.“
Können Sie mir sagen dann, was für ein Grund (und Recht), hatte der Mechaniker am 14 Juni 2011, meine Glühkerze zu wechseln?
Leider, an diese Frage haben auch die Richtern keine richtige Antwort gehabt.
Meine Ergänzung:
Bringt man sein Auto in einem deutsche Autowerkstatt, mit der Auftrag nur eine Fehlprüfdiagnose zu machen. Vor nur einige Wochen bevor, hat der Wagen in die gleiche Werkstatt, zwei mal ein Fehlprüfdiagnose, ohne Fehler durchgemacht.
Die Mechaniker versucht mehr Geld vom Auto Besitzer zu kassieren und in seinem Abwesenheit ohne einen Auftrag vom Autobesitzer zu haben und ohne ihn zu fragen, wechseln der Mechaniker ganz Unprofessionell die Glühkerzen.
Eine Glühkerze wird bei der Demontage gebrochen und der Mechaniker versucht verzweifelt eine Geschichte zu entwickeln um sein Tat aufzudecken und die entstandene Kosten auf die Schulter von Auto Besitzer zu schieben.
Der Gutachter seiner Firma kommt mit die gleiche unwahre und unprofessionelle Behauptungen zu Hilfe. Das reicht aber nicht und vom Gericht ist ein DEKRA Gutachter beantragt.
Der DEKRA Gutachter untersucht oberflächlich am 17.02.2012 den Wagen.
Gleichzeitig erscheint ein Protokoll der die 3 Fehler meines Auto zeigt, Glühanlage, DPF, Bremse.
Am Schluss seinem Gutachten, schreibt der DEKRA Gutachter dass er selbst hat nicht prüfen konnte warum und wie die Glühkerzespitze in Motor geblieben ist: "...ist anhand der nun zerteilten Glühkerze des dritten Zylinders, kann nicht weiter überprüfbar. Anhand des vorliegenden Auszugs aus dem Fahrzeugfehlerspeicher ist jedoch von einer entsprechenden elektrischen Funktionsbeeintrechtigung auszugehen."
Der Gutachter konnte sehr einfach prüfen, ob die Glühkerze verbacken ist oder nicht. Der hat das nicht getan.
In seiner Ergänzung von Mai 2012, schreibt der DEKRA Gutachter, ich zitiere: „ der Austausch der defekten Glühkerze, zur Vermeidung von Folgeschäden, zwingend erforderlich ist. Wie bereits selbst vorgetragen, ist eine Glühkerze für den normalen Betrieb des Motors nicht entscheidend, im Winter jedoch wird durch die Glühkerze Kraftstoffgemisch vorgewärmt, damit der Motor und auch die Peripheriegeräte ordnungsgemäß funktionieren können.“
Können Sie mir sagen dann, was für ein Grund hatte der Mechaniker am 14 Juni 2011, bei Temperaturen über mehr als 20 Grad, meine Glühkerze zu wechseln?
ERKLÄRUNG
Die Richtern haben alle Gründe gehabt um meine Klage abzuweisen. Sie stützen sich auf den DEKRA Gutachter Bericht.
Der DEKRA Gutachter stützt sich auf einen Protokoll die man weiß nicht wie und wann erstellt wurde.
(Einige Automechaniker haben mir erklärt wie kann man ein Defekt für eine Fehlprüfdiagnose erstellen: man zieht ein Stecker der für eine bestimmte Autobereich eingebaut ist, beispielsweise für die Glühanlage und schon der Bord Computer registriert ein Fehler).
Vor einige Tage Anfang April 2013, bekomme ich endlich eine Rechnung von der Fa. B.-K. dass ich 860 € bezahlen soll. Das aber nur für was die in die Autowerkstatt B.-K. am meines Auto ohne Auftrag kaputt gemacht hatten, ohne mein Motor zu reparieren.
In der Rechnung wurde falsch die Lieferung Zeit eingegeben und wurde noch geschrieben, dass der Fehlerspeicher meines Auto gelöscht wurde! Warum?
Vermutlich um die Spuren von dem falsche Protokoll zu löschen?
Bitte, um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen.
gela4001
Du kannst ja wieder klagen und noch mehr Geld hinterherwerfen und noch länger auf den Wagen warten müssen.
Aber es ist schon lange vorbei, auch wenn Du es immer noch nicht wahr haben möchtest. Zahlen und damit dann auch selbst zur Ruhe kommen.
was ich nicht verstehe ist, was sollte dieses ewige auslesen des fehlerspeichers?
Die erste Auslesung des Fehlerspeichers wurde von mit gemacht um sicher zu sein dass mein Bord Computer richtig funktioniert.
Ich bin damals so wieso in die Wekstatt gewesen um die neue Sommer Reifen zu montieren.
Die nächste 2 wurden mir von dem Chef Mechaniker empfohlen, um sicher zu sein dass alle i.O. ist und dass kein Wackelkontakt mehr gibt es. Sicherlich wollte der Chef Mechaniker noch etwas Geld von mir kassieren, aber es kostete nur 19,90€.
Danke. Die Erklärung:
Ich kaufte am 3.12.2010 den Peugeot 307SW HDI 110.
Am 8.12.2010 hat den Wagen den TÜV ohne Beanstandungen überstanden und danach hat er eine kleine Inspektion bei einem Peugeot Zentrum durchgeführt.
Im Dezember 2010 kaufte ich lediglich neue Winterreifen, da es ein schneereicher Winter war mit Temperaturen von -6-7°C.
Ende April fand ich Sommerreifen, die ich kaufen wollte, bei der Fa. B.-K. und machte für die Montage den Termin 04.05.2011 aus.
Ende April - Anfang Mai 2011, leuchtete mehr mal auf dem Display meines Autos (Bord Computer), die Warnung auf: ABS Anlage prüfen!
Ich fuhr mit dem Auto sofort zum Händler, der die ABS Anlage prüfte und keinen Fehler feststellte. Wir machten alle Beide eine Probefahrt von mehreren Km, ohne dass die Warnung erneut aufblinkte. Der Händler, schlussfolgerte, es sei nur ein Wackelkontakt gewesen.
Am 04.5.2011, kam ich zur Fa. B.K., zusammen mit meinem ältesten Sohn, Student A. R., um die neuen Sommerreifen zu kaufen und montieren zu lassen. Nach der Kauf und Montage der neuen Sommerreifen bat ich den Chefmechaniker Hr. K., den Fahrzeug-Fehlerspeicher zu kontrollieren.
Hr. K. führte die Kontrolle durch und sagte mir, es gäbe keinerlei Defekte am Peugeot 307, danach führte er eine Probefahrt von ca. 20 Min. durch, und bei der Rückkehr sagte er uns, das Auto funktioniert sehr gut, ich könne beruhigt damit fahren. Quittung vom 04.05.2011.
Am 18.05.2011, habe ich die Werkstatt B.-K. noch mal besucht, um die neu montierte Reifen zu prüfen und gleichzeitig nach dem Empfehlung vom Chef Mechaniker Hr.K., wurde in die Werkstatt noch eine Fahrzeug-Fehlerspeicher durchgeführt, ohne ein Fehler in die ABS Anlage, Glühkerze, oder Partikel-Diesel-Filter zu finden. Quittung vom 18.05.2011.
Vor den Sommerferien wieder nach dem Empfehlung vom Chef Mechaniker Hr.K., hatte ich noch einmal eine Kontrolle des Fehlerspeichers vornehmen lassen, und ließ mir einen Termin für den 14.06.2011 geben.
Um 10:50 kam ich an, für eine Kontrolle des Fehlerspeichers und erfuhr von einem Lehrling, Hr. K. sei auf Probefahrt, käme aber gleich wieder.
Meine Frau, war mit mir mit unserem anderen Auto gekommen. Wir warteten 40 Minuten, aber man sagte uns, Hr. K. ist noch auf Probefahrt, wir müssten noch warten. Das war für uns ärgerlich und wollten mit beiden Autos wegfahren, aber jener Lehrling, der uns empfangen hatte, bat uns, das Auto da zulassen, da Hr. K. verärgert sein würde, wenn er einen Kunden wegfahren ließe. Er versicherte uns, Hr. K. käme bald und würde sich sofort unseren Peugeot vornehmen, danach würde er uns anrufen, dass wir das Auto abholen können.
Von dem Moment an, als wir zu Hause ankamen, rief ich jede Stunde in der Werkstatt an, um 14 Uhr, 15 Uhr, 16 Uhr und jedes Mal sagte mir der Lehrling, Hr. K. sei noch auf Probefahrt und käme sofort.
Um 17 Uhr rief ich an und sagte, ich käme jetzt das Auto abholen, aber als der Lehrling das hörte, sagte mir sofort, Herr K. sei da und ist gerade beschäftigt mit meinem Auto. Ich bat, Hr.n K. ans Telefon zu holen, aber man sagte mir, dass er nicht kann und dass er mich zurückrufen wird, sobald die Kontrolle des Autos fertig ist.
Da ich bis 18 Uhr nicht zurückgerufen wurde, ging ich zu meinem Arbeitsplatz gegangen, da ich abends Dienst hatte.
Gerade um 19:10 Uhr, rief mich Hr. K. an. Ich stellte das Telefon laut, während ich weiter gearbeitet hatte.
Hr. K. teilte mir mit, dass die ABS Anlage in Ordnung ist, aber dass er andere 3 neue Fehler gefunden habe. Der Hr. K. fragte mich mehr mal ob er die Fehler reparieren sollte.
Ich war schockiert, was ich da gehört hatte, mir wurde bewusst, dass Hr. K. etwas Schlimmes mit meinem Auto angestellt hatte, und ich sagte ihm, er solle das Auto so lassen wie es ist, da es ja in perfektem Zustand war, ich käme morgen, um es abzuholen.
Am nächsten Tag morgens sagte mir Herrn K. am Telefon dass ich hätte Pech gehabt, dass er gefunden hatte dass ich schon seit lange mit ein Glühkerzenrest in die Wirbel/Vorkammer meines Common-Rayl-System Diesel Motors gefahren hatte.
Dank meiner Kenntnisse mit Common-Rayl-System Dieselmotoren sagte ich Herrn K. dass so etwas gibt es nicht weil in einer solchen Situation der Motor sofort explodieren könnte.
Der Hr. K. konnte oder wollte die Situation nicht zu verstehen, und er fuhr fort, an seiner falschen Theorie festzuhalten!
Von diesem Moment an machte ich innerhalb von 4 Tagen mehrere Besuche in der Werkstatt B.-K. und versuchte zu verstehen, was passiert war.
Jedes mal wenn ich in die Werkstatt kamen, war Herr K. nicht mehr zu finden.
Ich wollte unbedingt den Fehlerspeicher oder den Protokoll lesen, um genau zu sehen was da passiert ist, aber der Hr. K. hat mir weder den Protokoll noch ein Antwort dafür gegeben.
Als ich sah, dass das Auto auseinandergenommen war, mit einer gebrochenen Glühkerze, und niemand interessierte sich für den Zustand des Wagens, wurde mir bewusst, dass das lange dauern würde. Der Plan mit meinen 3 Kinder für den Sommerurlaub, war zerstört.
Um die Verluste mit dem Auto, die ich voraussah, zu mindern, bat ich Fr. K. mir den Fahrzeugschein Peugeot 307SW HDI 110 auszuhändigen.
Ich wollte so das Auto abmelden bis zu der Möglichkeit, das Auto von der Werkstatt B-K. zurückbekommenen, damit ich nicht weiter Steuern und Vollkasko-Versicherung zahlen muss.
Ich war überrascht, als mir Fr. K. sagte, sie gäbe mir den Fahrzeugschein nur, wenn ich 1400€ bezahle, ohne den ursprüngliche Zustand der Wagen zu restaurieren. Ich fragte wofür ich diese Summe zahlen soll, aber sie gab mir überhaupt keine Antwort. Ich hatte das Auto lediglich nur für eine Kontrolle des Fahrzeug-eigenen Fehlerspeichers dorthin gebracht, und für so etwas hatte ich am 04.05.2011 und am 18.05.2011 viel weniger bezahlt.
Der DEKRA Gutachter schreibt, dass Hr. K. und seiner Gutachter von der Firma C. KFZ-S. hatten keine Kenntnisse über den Motor meines Autos, denn mein Motor ist ein Common-Rail-System der keine Wirbel/Vorkammer hat.
Herr K. behauptete, ich würde seit langem mit einer in die Vorkammer des Motorraums meines Autos mit einer Teil von einer Glühkerze gefahren, und dies sei hervorgerufen durch die Defekte, die Herr K. in jenem Protokoll herausgefunden hätte.
Der DEKRA Gutachter schreibt in seinem Ergänzugsgutachten verständlich, dass ein Austausch der "verbackenen" Glühkerze aufgrund der bereits erfolgten Fahrzeugeigendiagnose zeitnah zwingend erforderlich gewesen wäre, um die dargestellten Folgeschäden aufgrund des Beschädigung des Dieselpartikelfilters zu vermeiden.
„ der Austausch der defekten Glühkerze, zur Vermeidung von Folgeschäden, zwingend erforderlich ist. Wie bereits selbst vorgetragen, ist eine Glühkerze für den normalen Betrieb des Motors nicht entscheidend, im Winter jedoch wird durch die Glühkerze Kraftstoffgemisch vorgewärmt, damit der Motor und auch die Peripheriegeräte ordnungsgemäß funktionieren können.“
Können Sie mir sagen dann, wenn das so wehre, was für ein Grund (und Recht), hatte der Mechaniker am 14 Juni 2011 mit Temperaturen über 20°, meine Glühkerze zu wechseln?
Leider, an diese Frage haben die Richtern keine richtige Antwort gefunden.
Ich hoffe dass ich Ihnen etwas mehr Klarheit in diesem Fall gemacht hatte.
Warum wurde der Fehlerspeicher immer ausgelesen?
Welche Anzeichen hatte das Fahrzeug beim letzten Mal das der F-Speicher ausgelesen wurde?
Was stand im Auftrag?
z.B. Fehlerspeicher auslesen und Fehler beheben?
Bei ungenauer Auftragserteilung wirst du bezahlen müssen.
Was sich mir auch nicht erschließt, warum ein Gutachten erstellt wurde, aber kein klares Urteil für dich ersichtlich ist, welcher Tatvorwurf überhaupt vor Gericht war.
Nach Deutschem Recht bezahlt man nie für einen nicht erteilten Auftrag.
Wenn jetzt aber vor Gericht der vorhandenene Motorschaden gegenstand des Verfahrens war, aber nicht der Grund wie es dazu gekommen ist.....oha...
teuer wirds
Wenn du keine Ahnung hast worum es geht, Du keinen Anwalt hattest der Dich vertreten hat und Dir erklären kann was passiert ist, wirst Du für einen schnellen Abschluss des Falles freiwillig zahlen dürfen.
Ich kann an diese Fragen nicht richtig antworten, da ich für die erste 2 durchgemachte F-Speicher, kein schriftliche Auftrag gegeben hatte und nach der Prüfung, nur eine Rechnung dafür erhalten hatte, wo steht aber dass ich eine F-Speicher Prüfung durchgemacht. Für die letzte F-Speicher wurde kein schriftliche auch Auftrag gegeben.
Der Chefmechaniker behauptet dass ich ihm telefonisch einen Auftrag gegeben hatte, was nicht wahr ist und ich habe dafür Zeugen.
Der DEKRA Gutachter wurde von Gericht beauftragt und von mir bezahlt.
Der DEKRA Gutachter zeigt dass er festgestellt hat, dass die Glühkerze erst beim Ausbau zerbrochen wurde, und dass die verbliebenen Teile zeigen, dass die Glühkerze niemals funktioniert hat, nachdem sie zerbrochen war. Der schreibt auch dass mein Motor ein Common-Rail-System ist der keine Wirbel/Vorkammer hat.
Herr K. behauptete, ich wurde seit langem mit einer Teil von einer Glühkerze in die Vorkammer des Motorraums meines Autos gefahren, und dies sei hervorgerufen durch die Defekte, die Herr K. in jenem Protokoll herausgefunden hätte.
Wie es kommt, dass kein Defekt herausgekommen ist in die Fehlprüfdiagnose, das auf meine Veranlassung hin am 04.05. und 18.05.2011 in der gleiche Werkstatt gefertigt wurde?
Warum wurde mir kein Protokoll gezeigt, als ich nach 14.06.2011 das Protokoll verlangt hatte?!
Hoffentlich habe ich Ihnen richtig beantwortet.
MfG,
Es ist ja alles nicht falsch, was Du so berichtest, aber es interessiert nicht für Deine Situation. Nichts von alledem, was Du hier als unrichtige Aussage beschreibst, hat etwas mit dem zu tun, warum das so ausgegangen, wie es ausgegangen ist - und von dem ersten Tag in der Werkstatt an auch so ausgehen musste.
Dass ohne erteilten Auftrag keine Rechnung bezahlt werden muss, ist vom Grundsatz auch richtig, aber es gibt dabei ganz wichtige Ausnahmen, bei denen dann doch die Rechnung bezahlt werden muss und gleich zwei dieser Ausnahme liegt hier auch vor.
Bei einem Schaden oder Defekt kommt es nicht darauf an, wer es kaputt gemacht hat und wo es kaputt gegangen ist, sondern warum.
Die Glühkerze ist nicht kaputt gegangen, weil der Monteur daran gedreht hat, sondern weil sie im Zylinderkopf festgebacken war und dann auch bei echten Profis beim Herausschrauben zerbricht und es dann zu einer teuren, weil aufwändigen Reparatur kommt.
Der Monteur hätte wahrscheinlich nicht daran drehen sollen, weil kein Auftrag für einen Austausch vor lag. Das verändert aber nichts daran, dass hier eine defekte Glühkerze vorhanden war, die ob nun jetzt oder 2 Monate später hätte gewechselt werden müssen und dann bei dem Wechsel zerbrochen wäre und genau die Reparatur mit diesen Kosten angefallen wäre, wie sie angefallen ist.
Da Du als Fahrzeughalter für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich bist und die Funktion einer Glühkerze maßgeblich zum Umweltverhalten bei trägt, bist Du sogar verpflichtet einen derartigen Defekt sofort beheben zu lassen.
(Was Du da gefunden hast, dass eine Glühkerze nur bei sehr geringen Temperaturen benutzt wird, ist nur die eine Hälfte der Geschichte:
Eine Glühkerze wird hauptsächlich zum Starten eines Diesel bei geringen Temperaturen benötigt. Aber nebensächlich auch nach dem Anspringen, um die Abgastemperatur schnell möglichst hoch zu bekommen und die Wirkung vom Oxy-Kat möglichst früh einsetzen zu lassen und eine gute Abgasreinigung und Abgasqualität möglichst schnell nach dem Motorstart erreichen zu können.
Eine defekte Glühkerze macht sich beim Motorstart im Winter deutlich negativ bemerkbar. Aber sie macht sich auch bei noch nicht betriebswarmen Motor im Sommer negativ über die Abgaswerte bemerkbar.
Der Monteur hat sicherlich durch den sofortigen Reparaturbeginn vorschnell gehandelt. Er hätte Dich vorab über den Defekt informieren müssen.
Aber Du hättest unmittelbar nach einer solchen Information den Auftrag zum Austausch sofort erteilen müssen.
So ist hier dieses "keine Rechnung ohne Auftrag" eher theoretischer Natur: Er hatte zwar keinen Auftrag, aber Du hättest ihn erteilen müssen.
Er hat zwar einen Fehler gemacht, aber Du hast dadurch keine Benachteiligung erhalten:
a) Du hättest die Reparatur beauftragen müssen
b) Du hättest die Reparatur bezahlen müssen
c) die Kerze wäre auch abgebrochen, weil sie festgebacken war.
Dass im Gutachten an einigen Stellen recht merkwürdige Dinge aufgeführt sind, mag ja so sein. Aber alle Merkwürdigkeiten haben nichts mit der Art des Defekts, dem Ablauf der Reparatur mit dem Zerbrechen der Kerze und den dann recht hohen Reparaturkosten zu tun.
Ob das nun ein Vorkammerdiesel ist oder nicht ist ohne jede Relevanz, denn die Kerze war defekt und im Kopf festgebacken und daran hat die Werkstatt keine Schuld.
Somit war aus technischer Sicht und Notwendigkeit praktisch gleich am ersten Tag alles eindeutig.
Deine Klage war aus den technischen Gegebenheiten zum völligen Scheitern verurteilt und das schon am ersten Tag, wo der Motor in der Werkstatt auseinandergebaut wurde und Du noch überhaupt nicht an eine Klage gedacht hast.
Sämtliche Kosten für Anwälte, Gericht, Gutachter und die zwei Jahre ohne Fahrzeug waren völlig unnötig und einfach nur das berühmte Lehrgeld.
Aber lassen wir das komplett außer acht und betrachten die aktuelle Situation ebenso unter dem Gesichtspunkt der "Rechnung ohne Auftrag".
Auch das wird wiederum zu 100% scheitern!
Angenommen hier läge kein Auftrag vor, so wärst Du doch verpflichtet, die Reparatur vollständig zu bezahlen.
Bei einem Handeln ohne Auftrag muss die Werkstatt wieder auf den ursprünglichen Zustand zurückbauen. Der ursprüngliche Zustand ist eine defekte Glühkerze, die im Zylinderkopf festgebacken ist - und das ist für die Werkstatt unmöglich.
Wenn ein Rückrüsten in den ursprünglichen Zustand nicht möglich ist, dann muss die Werkstatt so weit "zurück bauen", wie es tatsächlich möglich ist.
Das bedeutet nicht weniger als eine funktionsfähige Glühkerze in einer gängigen Bohrung. Dass dies nun absolut identisch ist mit einer richtigen Reparatur liegt auch nicht an der Schuld der Werkstatt, sondern an den Gegebenheiten genau dieses Defekts.
Da Du nun allerdings auch keinen Anspruch hast, die korrekte Reparatur des Defekts kostenlos zu erhalten (Du hast nur den Anspruch auf den alten, defekten Zustand, aber nicht auf eine kostenlose Reparatur), muss Du diese Reparatur auch in dem Umfang bezahlen, wie Du daraus eigene Vorteile erhalten hast.
Du hast die Reparatur vollständig zu bezahlen!
Völlig egal, wie Du es hier drehst und wendest, Du musst bezahlen, und nicht weil Dich die Werkstatt mit Tricksereien über den Tisch gezogen hat, sondern weil genau dieser Defekt mit diesem Auswirkungen zu diesem Ergebnis führt.
Wäre es ein anderer Defekt oder der gleiche Defekt mit anderen Auswirkungen, dann würde es mit großer Sicherheit auch völlig anders aussehen, aber genau hier nicht.
Somit wie schon in meiner ersten Antwort:
Zahlen und damit dann auch selbst zur Ruhe kommen.
Es ist nicht nur schon lange vorbei, es war schon vorbei, bevor es von Dir begonnen wurde.
Natürlich steht es Dir frei, wieder zu klagen. Aber Du wirst es wieder verlieren und dann nichts anderes haben, als hohe Kosten für Anwälte und Gericht, noch eine sehr lange Zeit ohne den Wagen und die Rechnung bezahlen müssen.
Inkl. der Zinsen auf den Rechnungsbetrag und eventuell auch noch Standkosten, so lange der Wagen auf dem Werkstattgelände steht.
soso um sicherzugehen ,dass der Bordcomputer funktioniert !
Jetzt mal ehrlich guter Mann... wie naiv bist Du eigentlich?
Mein Lieber, von wo kommst du dass die Glühkerze vebacken war? Hast du selber die Glühkerze persönlich geprüft und festgestellt, dass sie verbacken war?
Der DEKRA Gutachter schreibt nur eine reine VERMUTUNG. Der hat die Glühkerze überhaupt nicht abgebaut. Seine gemachte Fotos sind unscharf und zeigen gar nichts.
Weder du noch der DEKRA Gutachter können bestätigen dass die Glühkerze verbacken war.
Das ist nur eine reine Vermutung!
Bleibt nur dass der Mechaniker ohne Auftrag von Autobesitzer, um mehr Geld zu erhalten, die Glühkerze unprofessionell abgebaut hat und so wurde sie Glühkerze gebrochen.
In letzte Auto Werkstätte Test 2012 von ADAC wurde festgestellt, dass eine von 3 Werkstätte frisieren die Rechnungen und machen Reparaturen ohne Auftrag, um mehr Geld zu kassieren.
So einfach geht es in Deutschland für einige Werkstätte.
"Mein Lieber,"
Ich bin nicht Dein Lieber, Du kannst sachlich bleiben oder es lassen, Du benötigst Hilfe und nicht ich.
"von wo kommst du dass die Glühkerze vebacken war?"
Gutachten
"Hast du selber die Glühkerze persönlich geprüft und festgestellt, dass sie verbacken war?"
Das mit dem Unsachlichen hatte schon angesprochen. Was soll der Kram, glaubst Du, dass dies Verhalten Deine Probleme löst?
"Der DEKRA Gutachter schreibt nur eine reine VERMUTUNG."
Ja, und das ist es.
Grundsätzlich trägt die Verantwortung (und damit Kostentragepflicht für Reparaturen) der Eigentümer,
Grundgesetz - Artikel 14 - "Eigentum verpflichtet".
Ausgenommen jemand anderes ist zweifelsfrei für die Verursachung eines Schadens verantwortlich.
Hier hat der Gutachter bestätigt, dass Zweifel an einer Verursachung des Defekts durch die Werkstatt existiert.
Und das war es dann auch für Deine Ansprüche.
Du wärst doch sicherlich auch nicht damit einverstanden, wenn Du immer alles bezahlen müsstest, nur weil allein schon die theoretische Möglichkeit besteht, dass Du den Schaden oder Defekt verursacht haben könntest.
"Der hat die Glühkerze überhaupt nicht abgebaut. Seine gemachte Fotos sind unscharf und zeigen gar nichts."
Warum auch, er ist anerkannter, neutraler Sachverständiger und kein Fotograf. Seine schriftlichen Ausführungen in seinem Gutachten sind maßgeblich, Fotos dienen nur zur Erläuterung von Textpassagen, sind aber keine eigenständigen Beweise.
"Weder du noch der DEKRA Gutachter können bestätigen dass die Glühkerze verbacken war.
Das ist nur eine reine Vermutung!"
Absolut richtig,
und da eine berechtigte Vermutung des Verbackens besteht, existiert keine ausreichende Sicherheit mehr, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat.
Oder anders herum:
Fragestellung ist, ob die Werkstatt einen Fehler gemacht und die aus diesem Fehler entstehenden Reparaturaufwendungen selbst zu tragen hat oder nicht.
Da der Gutachter festgestellt hat, dass eine Verbackung auch möglich ist, ist es nicht mehr sicher, dass die Werkstatt das verbockt hat.
Ja, es KANN sein, dass die Mist gemacht haben, aber es muss nicht so gewesen sein und damit sind sie aus der Haftung raus.
"Bleibt nur dass der Mechaniker ohne Auftrag von Autobesitzer, um mehr Geld zu erhalten, die Glühkerze unprofessionell abgebaut hat und so wurde sie Glühkerze gebrochen."
Mit derartigen Äußerungen wäre ich sehr vorsichtig. Schuldzuweisungen machen, obwohl zwei Sachverständige (Versicherung der Werkstatt und durch Gericht beauftragt) und ein Richter anders beurkundet haben, das kann für Dich mächtig in die Hose gehen.
Dagegen sind die bisher gezahlten über 6.000 Euro reine Portokasse. Der unbegründete Vorwurf einer Straftat endet sehr schnell bei einer Haftstrafe.
"In letzte Auto Werkstätte Test 2012 von ADAC wurde festgestellt, dass eine von 3 Werkstätte frisieren die Rechnungen und machen Reparaturen ohne Auftrag, um mehr Geld zu kassieren."
Und das bedeutet, dass die große Mehrheit, 2/3, 67% der Werkstätten absolut korrekt, anständig und seriös arbeiten.
"So einfach geht es in Deutschland für einige Werkstätte."
Wenn Du der Meinung bist, dann mache doch eine Werkstatt auf und werde schneller reich als Du Kalenderblätter umdrehen kannst.
Das mit dem unsachlich hatte ich schon erwähnt, dass Deine Glaubwürdigkeit damit dann auch den Bach runter geht jedoch noch nicht - ist aber trotzdem so.
Mach, was Du meinst machen zu müssen.
Bei den jetzt strittigen 860 Euro betragen die Prozesskosten für Dich 569,35 Euro (2 Anwälte plus Gericht, zuzüglich Sonderkosten wie ggf. notwendige Gutachter, Zeugen, ...)
Und wenn es Dir leichter fällt, dann bin ich der Böse, der an allem Schuld ist (und das auch nicht bezahlen wird).
Wir drehen hier sich Leider, wie ein Hund am Schwanz.
Wie könnte ich einen Auftrag erteilen, wenn der Chefmechaniker nicht da mehrere Stunde gewesen wurde, so wie der Lehrling mir gesagt hatte. Oder hat der Lehrling mir nicht die Wahrheit gesagt?!?
Der DEKRA Gutachter Dipl.-Ing. (FH) M.S. schreib einmal für die Geschädigte die Wahrheit, aber gleichzeitig schreibt er für die Täter völlig unprofessionell, ohne eigene Nachweis beizubringen.
Ich zitiere noch mal was der DEKRA Gutachter in seiner Ergänzung von Mai 2012, geschrieben hat:
"... der Austausch der defekten Glühkerze, zur Vermeidung von Folgeschäden, zwingend erforderlich ist. Wie bereits selbst vorgetragen, ist eine Glühkerze für den normalen Betrieb des Motors nicht entscheidend, im Winter jedoch wird durch die Glühkerze Kraftstoffgemisch vorgewärmt, damit der Motor und auch die Peripheriegeräte ordnungsgemäß funktionieren können.“
Hat der DEKRA Gutachter Dipl.-Ing. (FH) M.S. die richtige Daten erhalten und gelesen?
Hat er gelesen, dass mein Auto mit nur einige Wochen zuvor, am 4.05 und 18.05. 2011, in die gleiche Werkstatt Bosch-K. geprüft wurde, OHNE Fehler zu haben?
Hat er gelesen dass die Glühkerze, am 14.06.2011 bei der Demontage gebrochen wurde, so wie er selber schreibt? Monat Juni befindet sich für den DEKRA Gutachter Dipl.-Ing. (FH) M. S. nicht im SOMMER?!! Können Sie mir sagen dann, was für ein Grund hatte der Mechaniker am 14 Juni 2011, bei Temperaturen über mehr als 20 Grad, meine Glühkerze zu wechseln?
Es muss gesagt werden, dass die Beklagten versucht haben, das Augenmerk, von der Wahrheit abzulenken, und andere unwahre
Situationen zu erfunden, die allerdings Herr Dipl.-Ing. (FH) M. S., der
beauftragte Sachverständige, durch seine Kontrolle am 17.02.2012 aufgedeckt hat.
Ich würde noch mal zitieren was der ADAC in seinem Autowerkstätte Test von Dezember 2012 schreibt: "die Bosch Werkstattkette schneidet am schlechtesten..."
Was mit mir geschehen ist, unterstützt es. Reparaturen ohne Auftrag um mehr Geld zu kassieren. Reparaturen unprofessionell durchgemacht und die Fehler auf den Schultern der Autobesitzer geworfen.
Das war einfach so. Ich habe bis jetzt, mehr als 12000 Euro verlieren. Na, und?!