Wieso sollte die Bank die Papiere (Zulassungsbescheinigung) nicht dem neuen Eigentümer herausgeben?
Ein sehr kurzer Weg ist es, wenn man das Fahrzeug kauft und unmittelbar danach die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung bei der Bank einfordert.
Eigentümer der Zulassungsbescheinigung ist der Eigentümer des Fahrzeugs, ein uneingeschränkt geltendes BGH-Urteil aus Mitte der 60er Jahre. Da es beim Kauf zu einer zweifelsfreien Eigentumsübertragung des Fahrzeugs gekommen ist, hat der Käufer bzw. (neue) Eigentümer ein Anspruchsrecht auf die Papiere.
Die Bank hat keinerlei Zurückbehaltungsrechte, denn es besteht keinerlei vertragliche Vereinbarung zwischen der Bank und dem (neuen) Fahrzeugeigentümer.
Diese vertragliche Vereinbarung besteht (vermutlich) zwischen dem ehemaligen Fahrzeugeigentümer und der Bank und wenn der gegen von ihm vereinbarte Vertragsinhalte verstoßen hat, so hat das die Bank mit dem zu klären.
Funktioniert üblicherweise auch problemlos, denn die Bank kann bei irgendwelchen Verzögerungen nur verlieren und wäre dann auch noch gegenüber dem (neuen) Eigentümer schadensersatzpflichtig.
Man muss dabei nur aufpassen, dass man sach- und fachlich korrekt gegenüber der Bank auftritt, dazu muss man wissen, um welches Kreditinstitut es sich handelt (Filiale, Sachbearbeiter) und man nicht in das Verhältnis zwischen Bank und ehemaligem Eigentümer bzw. Kreditnehmer durch ungeschickte Formulierungen oder Handlungen gerät.