Ja, die Airbags aus den Videos gehen auf, aber es ist erkennbar, dass es keine Vorteile hat, je nach Fahrzeug auch Nachteile.
Nicht Kleinwagen sind fahrende Särge, JEDES Fahrzeug ist ein fahrender Sarg, wenn die Anprallgeschwindigkeit größer als 70 km/h wird.
Kleinwagen mögen als "unsicherer" gelten, weil sie aufgrund ihrer Größe nur eine geringe, bzw. kurze Knautschzone haben. Größere Fahrzeuge als "sicherer", weil die Knautschzone größer, bzw. länger ist und das Fahrzeug "massiver" bzw. "stabiler" wirkt.
Das ist tatsächlich aber nur eine optische Täuschung. Kleinwagen haben nicht nur eine "kurze" Knautschzone, sie haben auch ein geringes Gewicht und damit ist die Energiemenge, die bei einem Aufprall vernichtet werden muss auch um einiges geringer, als bei einem "großen" Fahrzeug.
Ein "großes" Fahrzeug hat nicht nur den Vorteil einer längeren Knautschzone, es benötigt auch deutlich mehr Knautschzone, weil durch die größere Masse deutlich mehr Energie beim Aufprall vernichtet werden muss.
Beide "Systeme" sind im unteren Geschwindigkeitsbereich, also bis etwa 70 km/h identisch, keines hat einen prinzipiellen Vor- oder Nachteil.
Mit zunehmender (Anprall-)Geschwindigkeit wird die Fahrzeugmasse aber relativ unerheblich. Energie ist Masse mal Geschwindigkeit².
Verdoppelt sich die Geschwindigkeit, dann vervierfacht sich die Aufprallenergie; die (Fahrzeug-)Masse bleibt aber immer gleich - einfache Physik.
Das Problem aus der (Aufprall-)Energie ist nicht abhängig von der Größe (Masse) eines Fahrzeugs, sondern von dessen (Aufprall-)Geschwindigkeit.
Ab 70 km/h Aufprallgeschwindigkeit macht es für die Insassen keinen Unterschied mehr, ob sie in einem asiatischen Kleinwagen oder einer Mercedes E-Klasse sitzen.
Die verlinkten Videos zeigen es doch recht deutlich. Fahrzeuge wie Audi A4 oder VW Passat CC gelten nicht unbedingt als rollende Kartenhäuser, aber bei "nur" 64 km/h (die Anprallgeschwindigkeit bei diesem Test) reicht eine "ungeschickte" Stelle beim Anprall und die Karosseriestruktur ist völlig überfordert und es kommt zu ganz erheblichen Verletzungen der Insassen.
Genau diese physikalischen Hintergründe beeinflussen auch die Entwicklung der Sicherheitssystem:
Man kann keine Karosseriestruktur so verbessern, dass ab 70 km/h Aufprallgeschwindigkeit man noch von "Insassensicherheit" reden kann. Die Sicherheitsentwicklung geht daher den (physikalisch einzig möglichen) Weg über diverse Assistenzsysteme, die im Vorfeld einen Anprall (Unfall) verhindern (zB. ABS und ESP) bzw. die Aufprallgeschwindigkeit möglichst stark reduzieren (zB. die verschiedenen Bremsassistenten).
Man kann das Fahrzeug nicht "stabiler" machen, man kann aber versuchen, es langsamer zu machen und damit den relevanten Punkt der Geschwindigkeit im Moment des Anpralls so klein wie nur möglich zu bekommen.
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Zurück zum konkreten, Deinem Fall.
Was Du da machst, ist ja irgendwo ganz nett, aber völlig sinnlos. Da es keine feste Zusage gibt, sei es durch den Hersteller oder durch gesetzliche Vorgaben, dass ein Rückhaltesystem eine Reduzierung von Verletzungen haben MUSS, gibt es keine Rechtsgrundlage für was auch immer, weil eine starke Verletzung eingetreten ist.
Nie vergessen: Airbags sind keine Pflichtausstattung.
Eine Klagemöglichkeit würde nur dann bestehen, wenn ein vorhandener Airbag zusätzliche Verletzungen verursacht hätte. Also eine Verschlechterung durch einen ausgelösten Airbag eingetreten wäre.
Ein Airbag, der nicht auslöst, ist nicht schlechter als ein nicht vorhandener Airbag. Eine "fehlende Verbesserung" ist nicht einklagbar.