Für Führerscheinneulinge gelten seit neuerer Zeit 0,0 Promille. Wenns bei den 0,5 Promille bleibt (und das "ungefähr" nicht bedeutet, dass es auch 1Promille sein kann
), kommst Du VIELLEICHT mit einem Bußgeld und einer Probezeitverlängerung auf 4 Jahre davon; 'ne Nachschulung kann je nach Umstand (z.B. alkoholbedingte Auffälligkeit/Ausfallerscheinungen) auch angeordnet werden.
Den Führerschein ENTZOGEN bekommst Du wahrscheinlich nicht; allenfalls ein Fahrverbot von Einem Monat ... das aber nur als sogenannter "Ersttäter"
Dieser Schuss vor den Bug wird Dir hoffentlich die Augen öffnen.
Normaler Weise werden hier keine Alkohol-im-Straßenverkehr-Fragen beantwortet - und ich bekomm' jetzt bestimmt wieder geschimpft
- aber ich denke, wenn der Promillegehalt an "Blut im Alkohol" fg für einen "eingefahrenen Autofahrer" eben noch an/über der Grenze zur Ordnungswidrigkeit liegt, sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein ...
... Du bist allerdings Forenintern "notiert": Bei der nächsten "AlkoholExzessfrage" von Dir gibt's kein Pardon mehr sehr-frech-grins