12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Führerschein nach Sperre erwerben

X
xerxes119
June 22, 2012

Hallo,

ich habe im Jahr 2002 eine Fahrt ohne Führerschein (noch nie erworben) mit einer 9 Monatigen Sperre und einer Geldstrafe gebüßt.(kein Alkohol oder Unfall im Spiel) Nun würde ich gerne (10 Jahre später) den Führerschein erwerben. In den 10 Jahren habe ich mir nichts weiter zu schulden kommen lassen und bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass ich damals ziemlich leichtsinnig war.

Meine Frage(n): Darf ich den Führerschein ohne MPU machen, oder darf die Vergabestelle auf eine MPU bestehen? Wer entscheided das?

Vielen lieben Dank!

A
anon18010486
June 22, 2012

Die Fahrerlaubnisbehörde "entscheidet" über eine MPU (oder auch andere Dinge), wobei sie aber nicht "nach Nase" entcheidet, sondern anhand

  • entweder zwingender gesetzlicher Vorgaben, ein "muss" ohne jeden Entscheidungsspielraum. ZB. Alkfahrt ab 1,6 Prom, Alk als Wiederholungstäter, Einnahme von harten Drogen, Erreichen von 18 Punkten in Flensburg, ...

  • oder anhand eines gegeben "Entscheidungs-Spielraums", den "Kann-Bestimmungen", Alkfahrt ab 1,1 Prom, mehrfache Verkehrsstraftaten, erhebliche Uneinsichtigkeit (jede Woche ein Verstoß im Verwarnungsgeldbereich). Aber auch für diesen Bereich gibt es innerhalb der Behörde Tabellen, nach denen dann eine Anordnung erfolgt oder auch nicht.

Konkret in Deinem Fall ist keine MPU vorgesehen, weder als "muss", noch als "kann".

Die Fahrerlaubnis hätte sofort mit Ablauf der Sperrfrist ohne zusätzliche Auflagen erteilt werden können.

In einem Fall, wo keine Fahrerlaubnis erteilt war, dann eben eine auflagenfreie Erlaubnis zur Fahrausbildung und Ablegen einer Fahrprüfung.

A
anon36253548
September 25, 2013

Hallo,

ich habe im Jahr 2000 eine Fahrt ohne Führerschein (noch nie erworben) mit einer 3 jährigen Sperre und einer Geldstrafe gebüßt.(kein Alkohol oder Unfall im Spiel) Nun würde ich gerne (13 Jahre später) den Führerschein erwerben. In den 13 Jahren habe ich mir nichts weiter zu schulden kommen lassen und bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass ich damals ziemlich leichtsinnig war.Die Führerscheinbehörde holt sich ja auskunft beim kraftfahrtbundesamt wo ich natürlich wegen dieser sache drin stehe.

Meine Frage(n): Darf ich den Führerschein machen, oder darf die Vergabestelle die ersterteilung verweigern.

Vielen lieben Dank!

A
anon18010486
September 25, 2013

Machen und gut, siehe auch Antwort zur ursprünglichen Frage.

Beim KBA ist nichts mehr vermerkt, da nach 5 bzw. 10 Jahren die Eintragungen gelöscht wurden.

5 Jahre, wenn es "nur" ein Fahren ohne Fahrerlaubnis war, 10 Jahre in Zusammenhang mit schwereren Verkehrsstraftaten (fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, und ähnlich erhebliche Dinge).

Aber selbst wenn dort eine Eintragung vorhanden wäre, konkret bei Dir im Zeitraum von 2000 bis 2005 bzw. 2010 (konkret ab Rechtskraft des Urteils), dann hätte diese noch vorhandene Eintragung keine Auswirkung auf eine Genehmigung zur Erteilung einer Fahrerlaubnis gehabt.

Keine komplette Verweigerung und auch keine Aufforderung für eine MPU oder Seminar oder was auch immer.

Ohne Fahrt in berauschten Zustand (Alk oder Drogen) und ohne Entzug der Fahrerlaubnis wegen dem Erreichen von 18 Punkten gibt es die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Sperrfrist zurück, bzw. kann gemacht werden.

A
anon36253548
September 25, 2013

danke für die schnelle antwort

Ich bin ja seid august bei einer fahrschule angemeldet,theorie und sonderfahrten sind fertig aber leider hat die führerscheinbehörde noch keine antwort von KBA zwecks ersterteilung führerschein.Deshalb meine frage wegen verweigerung.Es geht ja wegen anmeldung prüfung

A
anon31037919
June 04, 2015

Hallo !!!
das frage ich mich aber auch,,,,,,,
bin 2004 verurteilt worden wegen schwarz fahren, hab 6 monate sperre bekommen und 600 euro geldstrafe,,,,,
ich war damals sehr jung und hab nicht überlegt,,,heute denke ich anders drüber und würde so etwas nie wieder machen und hab mir seid 2004 nichts mehr zu schulden kommen lassen
hab 2012 januar führerschein beantragt, und wurde abgelehnt, da sagten die irgendwas mit 15 jahre sperre ,,,vor allem ich wurde schon vom Gericht bestraft und wrde dann noch mal vom Statt bestraft,finde das ne bodenlose frechheit,alles nur geld schneiderei,wer kann mir da weiter helfen und was kann ich machen damit ich entlich den führerschein machen kann ???? bitte um mit hilfe

T
Tilly0007
June 04, 2015

Hallo Chriss2911,

das nenne ich Behördenwillkür.

Ich würde hier zu einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt anraten.

Eine 15 Jahressperre kann nicht (außer es ist im Urteil vermerkt) einfach mal so durch geführt werden.

Sperre war bei Dir 6 Monate und gut ist.

Urteil ist Urteil und kann vom Staat nicht einfach geändert werden.