Wie Schnell darf ein LKW und PKW mit anhänger auf Landstraße, Autobahn, Außerorts und in Ortschaf
AB:
PKW mit Anhänger: 80
mit Sonderzulassung: 100
LKW > 7,5t: 80
Landstraße:
PKW mit Anhänger: 80
LKW > 7,5t: 60
Beste Grüße!
Wie Schnell darf ein LKW und PKW mit anhänger auf Landstraße, Autobahn, Außerorts und in Ortschaf (Sonstiges / Quasselecke)
in der StVO steht das ganz deutlich und eigentlich für jeden der eine Führerschein hat, auch verständlich.
PKW + LKW bis 3,5t z.G.G. mit Anhänger auf Landstraßen u. BAB 80km/h ( Ausnahmen / Sonderzulassung unter Auflagen für PKW 100km/h)
LKW /PKW über 3,5t z.G.G. mit Anhänger auf Landstraßen 60km/h, auf BAB 80km/h.
ausgenommen sind gepanzerte Limousinen und PKW nach §3 Punkt 2 StVo
Die Frage nach den Ortschaften meinst Du doch nicht ernst, oder?
MfG
rama
PKW:
Innerorts 50 Landstraße 80 Autobahn 80/100
Die 100 gehen aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
Als Zugfahrzeug ist entweder ein mehrspuriges Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder ein Pkw erlaubt, es muss in jedem Fall ein Fahrzeug mit ABS sein.
Bei Anhängern ohne Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer darf die zulässige Masse des Anhängers höchstens das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen, bei Wohnanhängern mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 0,8-fache, bei anderen Modellen mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 1,1-fache.
Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) besitzen. Die technischen Werte müssen in einem Gutachten und vom Straßenverkehrsamt schriftlich bescheinigt werden (dazu gibt es natürlich einen amtlichen Vordruck), die Bescheinigungen sind mitzuführen und je eine Tempo-100-Plakette vorne an der Windschutzscheibe und hinten am Anhänger anzubringen.
Derart zügig darf der Zug jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren. Das heraufgesetzte Tempolimit kann auch für ausländische Gespanne beantragt werden.
LKW bis 7.5 to:
Innerorts 50 Landstraße 80 Autobahn 80
LKW ab 7.5 to:
Innerorts 50 Landstraße 60 Autobahn 80
Auch wenn meine beiden Vorredner anderer Meinung sind, ich bleibe bei meiner Aussage:
Alle Fahrzeuge
über 3,5t z.G.G.,
unabhängig von der Bauart, ausgenommen gepanzerte Limousinen und PKW im Sinne § 3 Punkt2 StVo,
dürfen mit Anhängern
auf
Landstraßen nur max. 60km/h
und auf BAB max. 80km/h
fahren.
MfG
rama
StVO
§3
Geschwindigkeit
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften
b.)
für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t.,
für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,
ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile,
jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
3,5t,
sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen , für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
60km/h außerhalb geschlossener Ortschaften!
rama