Kann sich eine deutsche Suzuki Werkstatt weigern an Eu Fahrzeugen eine Inspektion durchzuführen?
Kann eine deutsche Suzuki Werkstatt bei
EU Fahrzeugen die Inspektion verweigern?
Nein, wenn ja direkt bei Suzuki Deutschland beschweren.
Ja natürlich.
Eine Vertragswerkstatt ist nur im Rahmen ihres Werkvertrags verpflichtet, außerhalb ist ihr die Annahme von Aufträgen frei gestellt.
Der Vertrag einer deutschen Suzuki-Vertragswerkstatt läuft mit Suzuki-Deutschland (SD) und die Werkstatt ist verpflichtet nach den Vorgaben von SD zu arbeiten.
Hier geht es konkret um die 1.000 km Inspektion, die jedoch von SD überhaupt nicht vorgesehen ist, somit hat ein deutscher Suzuki-Vertragshändler keinerlei Unterlagen, was Bestandteil der Inspektion ist.
Da er nun nicht bestätigen kann, dass er die Inspektion "nach Herstellervorschrift" ausgeführt hat - weil für ihn keine Herstellervorschrift existiert - würde er durch seine nicht nach Vorschrift ausgeführte Inspektion Deine Garantieansprüche zerschießen, was bei Bestätigung einer Inspektion "nach Herstellervorschrift" wiederum ihn in die Haftung bringen würde, wenn zukünftig ein Garantievorfall mit der Begründung einer nicht korrekt ausgeführten Inspektion abgelehnt wird.
a) er ist nicht verpflichtet, weil es keine von SD vorgeschrieben Inspektion ist,
b) die Werkstatt kann die Inspektion nicht nach Vorschrift ausführen, weil die Werkstatt keinen Zugang zu den Vorschriften hat,
c) der Käufer kann die Werkstatt nicht zu einer Ausführung zwingen, weil Garantieansprüche nur gegen S-Ungarn bestehen aber ein deutscher S-Händler keine vertragliche Bindung und damit Erfüllungsgehilfe von S-Ungarn ist,
d) die Werkstatt sich mit Ausführung in unkalkulierbare Haftungspflichten bringen würde.
Die Werkstatt darf nicht nur ablehnen, es ist für sie auch die bei weitem einzig korrekte Entscheidung diese Arbeitsausführung der in Deutschland "unbekannten" 1.000 km Inspektion abzulehnen.
Ich hatte doch in dem anderen Thread geschrieben, dass ein Kunde sich die Garantie komplett zerschossen hat, weil die vorgeschriebene Inspektion nicht im "Ursprungsland" ausgeführt wurde. Du sitzt genau in dieser "EU-Falle".
Aber mal gut, dass ich keine Ahnung von Garantie und Gewährleistung im EU-Recht habe, und Du dich so gut auskennst.
(Ja, auf diese Bemerkung hätte ich auch gut verzichten können - aber nicht müssen)