Mein VW LT 28 hat keine LKW zulassung ist das nachträglich noch möglich?
Mein VW LT 28 hat keine LKW zulassung ist das nachträglich noch möglich? (Zulassung)
Nur wenn es auch ein LKW ist! Das heißt der überwiegende Teil des Fahrzeuges kann und darf nur zum Transport von Gütern benutzt werden. Zu Deutsch:
keine Sitze hinten, keine Gurte hinten, keine Befestigungspunkte für Gurte und Sitze hinten! Oder noch einfacher, es darf keinerlei Möglichkeit bestehen im Laderaum jemals Personen zu transportieren!
MfG
rama
@ rama: Nichtmal in Kisten verpackt?
Zudem muss eine Trennwand hinter Fahrer-und Beifahrersitz montiert werden, damit eine klare Abgenzung zum Laderaum ... und Schutz vor nach vorne fliegenden Ladungsteilen bei Gefahrbremsungen o.Ä. gegeben ist.
@Bestatter
Guck' mal in der Zulassung Deines Leichenwagens, ob da unter Pos. Fahrzeugart "LKW" steht ... dann dürfen - zumindest leblose - Personen, in 'ne "Kiste" verpackt, im LKW-Laderaum befördert werden.
@ Lo: In .de stand bei Leichenwagen zumindest früher immer "So.kfz. Bestattungswagen" drin.
Hier in .co.uk gibts so einen bürokratischen Driß nicht.
Bis 3.5 Tonnen ist alles gleich besteuert, also wird in den Papieren nicht zwischen PKW, LKW, So.Kfz., etc. unterschieden, weil nicht notwendig.
Es heißt lediglich "Private/Light Goods".
Ab 3.5to ist alles LKW, außer Busse, die sind Busse.
so einfach? Ganz ohne Bürokratie?!
Das macht doch keinen Spaß...!
Das gute Deutschland...
@ stick: Spaß macht das allerdings keinen, wenn man sich nicht mit Behörden rumärgern kann. Als ich vor Jahrenden hier aufgeschlagen bin, konnte ich anfangs nie glauben, wie einfach das alles gehen KANN. Ich hab hinter jeder Ecke einen Anschiß vermutet und immer gedacht, das gibts doch gar nicht. Im Endeffekt ist hier aber genau die Information in irgendwelchen Behörden gespeichert, die für eine vernünftige Verwaltung und Steuererhebung eben notwendig ist.
Ich mein, was kommt denn dabei raus, wenn man den Aufwand dieser unterschiedlichen Besteuerung in .de mal hinterfragt? Fahren denn nicht alle Fahrzeuge auf dem gleichen Straßennetz? Wieso besteuert man in .de das Autobesitzen und nicht das Autofahren?
In .de müsste ich für meine zwei V12 Jaguars anscheinend tausende von Euros Steuer im Jahr bezahlen - dafür, daß die vielleicht 3000 km gefahren werden. Ein anderer bezahlt einen Bruchteil dessen an Steuern dafür, daß er sich 50 000 km im Jahr in einem Polo gibt. Wo ist denn da die Gerechtigkeit?
Wieso wird ein VW LT nicht einfach besteuert, wie jeder andere VW LT, egal, ob da jetzt PKW, oder LKW, oder Baumaschine in den Papieren steht? Er benutzt doch auch nur das gleiche Straßennetz, wie jeder andere VW LT, Transit, Sprinter, etc.?
Antwort an "Lo", tut mir leid, aber ich kann Dir nicht ganz zustimmen, eine Trennwand zwischen Fahrerhaus und Laderaum braucht nicht sein. Kaum zu glauben, aber auch ein Schutz für die vorn sitzenden Personen, ist nicht vorgeschrieben. Jeder Fahrer muss seine Ladung selber sichern.
Allerdings haben die meisten Transporter eine Trennwand, aber häufiger Grund ist die bessere Heizleistung der Heizung und der geringer Geräuschpegel. Allerdings hast Du Recht,für die Sicherheit ist die Trennwand / Gitter eigentlich sehr wichtig.
MfG
rama
Na dann haben sich die Zulassungsbestimmungen gem. StVZO wohl zwischenzeitlich geändert, falls Du Recht haben solltest; vielleicht ist da mal wieder eine der ominösen "EU-Harmonisierungen" mit im Spiel?!
Ende der 1980er Jahre hab' ich das nämlich zwei Mal mitgemacht; Da wurde z.B. ein Nissan Terrano /Geländewagen zum LKW "umfunktioniert" ... damals war jedenfalls besagte Trennwand (Höhe bis mindestens auf Kopfsützenhöhe Fahrer-/Beifahrersitz und keine Durchgangsmöglichkeit nach hinten) laut TÜV-Prüfingenieur vorgeschrieben.