Kfz zulassen auf schwiegervater
Hallo, ich wollte mal fragen, wenn ich ein auto auf meinen schwiegervater registriere. Kann ich dann als 2 besitzer eingetragen werden und bekomme ich dann auch prozente (SO WENN DAS AUTO AUF MICH WÄHRE)?Ich hatte noch kein auto und habe somit die höhste SF klasse. Deshalb wollte ich es auf meinen schwiegervater machen. Danke schon mal für die antwort.
Es kann immer nur EINEN Fahrzeughalter pro Fahrzeug geben; für Deine Beweggründe lässt am Besten Dein Schwiegervater das Fahrzeug auf seinen Namen zu.
Fährt Dein Schwiegervater selbst ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug, dann wird das zum Kauf anstehende Auto als Zweitwagen mit i.d.R. 85% der Basisprämie versichert und jedes Jahr - Schadenfreiheit vorausgesetzt - weiter in der SF-Klasse günstiger gestuft.
Du kannst das Fahrzeug dann frühestens 3 Jahre nach (Deinem) Führerscheinerwerb auf Deinen Namen ummelden ... im Zuge dessen bestätigt Dein Schwiegervater ggü. dem Versicherer schriftlich, dass Du überwiegend in dieser Zeit das Auto gefahren bist ... und Du bekommst den dann aktuellen SF-Rabatt für dieses Fahrzeug auf Deinen eigenen Vertrag übertragen ...
Jetzt kommt aber das ABER: Der Vertrag auf Deinen Namen kann max. in die SF-Klasse eingestuft werden, die theoretisch auf Grund der Zeitspanne seit Führerscheinerwerb von Dir selbst "erfahren" worde wäre.
Beispiel: Es funktioniert nicht, einen Vertrag eines Dritten (z.B. Deines Schwiegervaters) zu übernehmen, der aktuell z.B. in SF6 eingestuft ist, wenn Du erst 3 Jahre den Führerschein besitzst -- Du kannst dann max. den Vertrag mit einer Rabattierung gemäß SF3 übernehmen; immer jeweils Schadenfreiheit in genannten Zeiträumen vorausgesetzt.
Verbindliche Details zu speziell Deinen individuellen Gegebenheiten erklärt Dir der Versicherungsagent der KFZ-Versicherung Deines Schwiegervaters sicher gerne; insbesondere die Handhabung bei speziell dieser Versicherung, denn je nach Versicherer gelten evtl. abweichende Geschäftspraktiken.
Viel Spaß mit Deinem neuen Auto .. auch wenn vielleicht vorerst nicht Dein Name in den Zulassungspapieren stehen wird .. und allzeit Gute Fahrt ohne "Feindkontakt"
Gruß Lothar
Fahrzeug Halter, Fahrzeug Eigentümer und Fahrzeug Besitzer/ Fahrzeug Fahrer und Fahrzeug Versicherungsnehmer können vollständig unabhängige Personen sein.
Das heist:
Du kannst, wenn Du willst, das Fahrzeug auf Deinen Namen zulassen. Dann bist Du Fahrzeug- Halter und erhälst alle Strafmandate usw. an Deine Adresse.
Dein Schwiegervater könnte das auf Deinen Namen zugelassene Fahrzeug auf seinen Namen als Zweitwagen Versichern, er ist dann Versicherungsnehmer.
Fahrzeug- Besitzer ist der, der das Fahrzeug in Besitz hat, also der Fahrzeug - Fahrer. Der Fahrzeug- Eigentümer ist z.B. die Bank wenn das Fahrzeug finanziert wurde. Oder der, der das Fahrzeug gekauft und bezahlt hat und in Besitz der Zul.Bescheinigung 2 in verbindung mit dem CdC Dokument ist ( alter KFZ-Brief)!
Um mit Eurer Versicherung eine günstige Vers. Prämie und Einstufung(%)aushandeln zu können solltest Du allerdings über 23 Jahre alt sein. Eine Einstufung ist dann von 140% bis 85% möglich je nach Versicherung und Verhandlung. Sollte Dein Schwiegervater allerdings einen Sonderrabatt erhalten,zB. da er Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist, so würde dieser "Sonderrabatt" bei Zulassung auf Deinen Namen verloren gehen.
MfG
rama