Auto anmelden, nach drei Monaten unversichert, Strafe?
Hallo,
mein Auto stand drei Monate abgemeldet und unversichert mit Erlaubnis des Besitzers auf einem Parkplatz. Nun habe ich wieder eine Versicherung abgeschlossen und möchte es anmelden. Könnten die mir eine Strafe anrechnen, wenn das Straßenverkehrsamt bemerkt, dass es die letzten drei Monate unversichert war?
Danke
Wieso Strafe??
So wie ich Deine Angaben verstehe, war das Fahrzeug die letzten 3 Monate stillgelegt, also Kennzeichen entstempelt, und stand nicht im öffentlichen Verkehrsraum.
Dann ist doch Alles im 'grünen Bereich'
Mit der Versicherungsbestätigung und den sonstien Unterlagen hin zum Straßenverkehrsamt, das Fahrzeug anmelden - und glücklich sein ...
... so fern das bei den jetzigen Spritpreisen für Autofahrer überhaupt möglich ist
Ein zugelassenes Fahrzeug muss versichert sein - wenn es nicht zugelassen ist, unterliegt es keiner Versicherungspflicht und hat auch üblicherweise keine Versicherung.
Kein Problem.
Wäre es anders, hätte jeder Gebrauchtwagenhändler ein dickes Problem....
@All
Danke für die Antworten! Ich frage deshalb, weil damals bei der Kündigung der Versicherung die mir gesagt haben, dass ich so schnell wie möglich eine neue abschließen sollte, da es bei Stilllegung eine Art Ruheversicherung gibt. Meine alte Versicherung wurde nämlich mit der Abmeldung nicht automatisch gekündigt, wie ich das zuerst dachte und mir fälschlicherweise vom Callcenter der Versicherung zu Beginn gesagt wurde. Daher hat mich das verwirrt, aber stimmt eigentlich, so müsste ja jeder Händler noch Geld zahlen für nicht genutzte Fahrzeuge...
Naja, Problem gelöst =)
Vielen Dank!
Ruheversicherung ist in dem Sinne nicht richtig. Eine Ruheversicherung besteht zB. bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison. Das Fahrzeug ist dann nicht "vollständig abgemeldet", sondern es hat eine ruhende Zulassung.
Bei einer "normalen" Abmeldung, korrekt "Außerbetriebsetzung", besteht immer für die vorhergehende, letzte ehemalige Versicherung eine Art Nachhaftung.
Aus dem Pflichtversicherungsgesetz zusammen mit dem Opferschutzgesetz (Juristenkram) muss bei Personenschäden zeitlich unbegrenzt, bei Sachschäden auf 6 Monate begrenzt, die ehemalige Versicherung eintreten, einen Schaden begleichen. ZB. wenn mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug gefahren wird und ein Unfall verursacht wird.
Es handelt sich dabei um einen reinen Opferschutz, die Versicherung holt sich zwar jeden Cent vom Verursacher wieder, aber hat "unnötige" Arbeit und das "bis zum letzten Cent zurück holen" ist praktisch immer ein Problem in Verbindung mit erheblichen Personenschäden, wenn der Verursacher nicht Bill Gates oder vergleichbar heißt.
Das ist natürlich für die Versicherung ein sehr unbeliebtes Risiko, was sie recht schnell wieder los werden möchte. Daher dann auch eine oftmals mit Nachdruck ausgesprochene "Aufforderung", das Fahrzeug schnellstmöglich wieder zuzulassen (kostenpflichtig versichern) zu lassen.
Aber eben nicht, weil Du (der Fahrzeugbesitzer) was unzulässiges machst, sondern weil sie (die Versicherung) diese "schwebende Haftung" so schnell wie möglich wieder los werden möchte.
@hosenmatz
Ach so ist das ! Ja vielen Dank für diese Informationen, jetzt versteh ich das erst. Ja dann war das schlechte Gewissen nicht nötig...Danke für eure Infos...